Der Gebrauch von Cookies erlaubt uns Ihre Erfahrungen auf dieser Website zu optimieren. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu.

Der Gebrauch von Cookies erlaubt uns Ihre Erfahrungen auf dieser Website zu optimieren. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu.

Der Gebrauch von Cookies erlaubt uns Ihre Erfahrungen auf dieser Website zu optimieren. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu.

Bewertung ausländischer Studienabschlüsse für berufliche Zwecke
 

Eine Bewertung ist eine offizielle Stellungnahme des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung (ENIC NARIC AUSTRIA), mit dem ausländische Hochschulqualifikationen beschrieben und ihre beruflichen Verwendungsmöglichkeiten bescheinigt werden. Die Bewertung soll Ihnen den Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt mit einer ausländischen Hochschulqualifikation erleichtern. Sie dient als vergleichende Einstufung, ist aber keine formale Anerkennung. Hier erfahren Sie Wissenswertes über die Bewertung ausländischer Studienabschlüsse für berufliche Zwecke.

Für welche Qualifikationen kann eine Bewertung ausgestellt werden? 

Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (ENIC NARIC AUSTRIA) stellt Bewertungen für Qualifikationen anerkannter Hochschulen aus allen Staaten der Welt aus. Für nicht abgeschlossene Hochschulausbildungen sowie für Ausbildungen, die nicht dem Hochschulbereich zuzuordnen sind, können keine Bewertungen ausgestellt werden. Die Bewertung von Schulzeugnissen kann auf www.asbb.at beantragt werden.

Was ist eine Kurzbewertung (Quick-Assessment)?

Für Hochschulqualifikationen, die aus Sicht von ENIC NARIC AUSTRIA dafür geeignet sind, steht ab sofort die Kurzbewertung zur Verfügung. Dabei handelt es sich um eine vereinfachte Bewertung gemäß § 6 Abs. 2 des Anerkennungs- und Bewertungsgesetzes – AuBG, BGBl.. I Nr. 55/2016. Sie ist kostenlos.

Die Kurzbewertung enthält Angaben über das Niveau und das NQR-Level des österreichischen Bildungsabschlusses, mit dem die ausländische Hochschulqualifikation vergleichbar ist. Zusätzlich stellt sie einen inhaltlichen Vergleich zu einem entsprechenden österreichischen Studium her. Sie dient der Verwendung auf dem österreichischen Arbeitsmarkt und soll dem Arbeitgeber/der Arbeitgeberin bzw. der Arbeitsvermittlungsstelle (z.B. AMS) die Einschätzung ausländischer Hochschulqualifikationen erleichtern.

Die Entscheidung, ob der Antrag im Wege einer Kurzbewertung oder Bewertung bearbeitet wird, obliegt ENIC NARIC AUSTRIA. Für Antragsteller/innen besteht keine Wahlmöglichkeit.

Was ist der Unterschied zwischen Kurzbewertung und Bewertung?

Die Kurzbewertung ist eine vereinfachte Bewertung gemäß § 6 Abs. 2 des Anerkennungs- und Bewertungsgesetzes – AuBG, BGBl. I Nr. 55/2016. Sie ermöglicht die Einschätzung der bewerteten ausländischen Hochschulqualifikation auf einen Blick und ist kostenlos.

Die Bewertung enthält neben den Angaben der Kurzbewertung noch ergänzende Hinweise, die für die Einschätzung bestimmter ausländischer Hochschulqualifikationen erforderlich sind. Dafür wird folgende Kostenbeteiligung fällig:

  • 150,- für die Bewertung von bis zu zwei Qualifikationen pro Antrag
  • 200,- für die Bewertung von drei oder mehr Qualifikationen pro Antrag

Aus beiden Formen der Bewertung lassen sich keine Rechtsansprüche und keine Aussagen über die Führung ausländischer akademischer Grade in Österreich ableiten.

Die Entscheidung, ob der Antrag im Wege einer Kurzbewertung oder Bewertung bearbeitet wird, obliegt ENIC NARIC AUSTRIA. Für Antragsteller/innen besteht keine Wahlmöglichkeit.

Wann ist eine Bewertung nicht ausreichend? 

Einige Berufe sind in Österreich reglementiert (z.B. Arzt/Ärztin, Diplomierte/er Gesundheits- und Krankenpfleger/in, an öffentlichen Einrichtungen: Kindergartenpädagoge/Kindergartenpädagogin, Lehrer/in). Das bedeutet, vor der Berufsausübung muss ein formales Anerkennungsverfahren durchlaufen werden (EU-Berufsanerkennung und Nostrifizierung). In solchen Fällen ist eine Bewertung nicht ausreichend. Weitere Informationen zu reglementierten Berufen und die für das Anerkennungsverfahren jeweils zuständigen Stellen finden Sie in den nachfolgenden FAQs und auf www.berufsanerkennung.at.

Sie möchten eine Bewertung Ihrer Hochschulqualifikation beantragen? Dann stellen Sie gleich einen Antrag über unser Online-Antragsportal www.aais.at.

FAQs

Was ist zu beachten, wenn ich in Österreich als Arzt/Ärztin arbeiten möchte?

Sollten Sie in Österreich den Beruf des Arztes/der Ärztin anstreben, ist eine Bewertung nicht ausreichend. Für die Berufsausübung muss ein formales Anerkennungsverfahren durchlaufen werden. Je nachdem, ob Sie Ihre Ausbildung in einem anderen EU/EWR-Mitgliedsstaat bzw. in der Schweiz oder in einem Drittstaat absolviert haben, sind unterschiedliche Anerkennungsverfahren anwendbar:

  • Qualifikationen aus anderen EU/EWR-Mitgliedsstaaten bzw. aus der Schweiz: Anerkennungsverfahren nach der Europäischen Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG bei der Österreichischen Ärztekammer 
  • Qualifikationen aus Drittstaaten: Nostrifizierung durch österreichische medizinische Universitäten

Was ist zu beachten, wenn ich in Österreich als Diplomierte/r Gesundheits- und Krankenpfleger/in oder in einem anderen Gesundheitsberuf arbeiten möchte?

Sollten Sie in Österreich den Beruf des Diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegers/der Diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegerin oder einen anderen Gesundheitsberuf anstreben, ist eine Bewertung nicht ausreichend. Für die Berufsausübung muss ein formales Anerkennungsverfahren durchlaufen werden. Je nachdem, ob Sie Ihre Ausbildung in einem anderen EU/EWR-Mitgliedsstaat bzw. in der Schweiz oder in einem Drittstaat absolviert haben, sind unterschiedliche Anerkennungsverfahren anwendbar: 

  • Qualifikationen aus anderen EU/EWR-Mitgliedsstaaten bzw. aus der Schweiz: Anerkennungsverfahren nach der Europäischen Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz
  • Qualifikationen aus Drittstaaten: Nostrifizierung durch österreichische Fachhochschulen, die den Fachhochschul-Studiengang Gesundheits- und Krankenpflege bzw. Studiengänge für andere nichtärztliche Gesundheitsberufe anbieten

Was ist zu beachten, wenn ich in Österreich als Kindergartenpädagoge/Kindergartenpädagogin in öffentlichen Kindergärten arbeiten möchte?

Sollten Sie in Österreich den Beruf des Kindergartenpädagogen/der Kindergartenpädagogin anstreben, ist eine Bewertung nicht ausreichend. Für die Berufsausübung muss ein formales Anerkennungsverfahren durchlaufen werden. Je nachdem, ob Sie Ihre Ausbildung in einem anderen EU/EWR-Mitgliedsstaatbzw. in der Schweiz oder in einem Drittstaat absolviert haben, sind unterschiedliche Anerkennungsverfahren anwendbar:

  • Qualifikationen aus anderen EU/EWR-Mitgliedsstaaten bzw. aus der Schweiz: Anerkennungsverfahren nach der Europäischen Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG beim Amt der Landesregierung jenes Bundeslandes, in dem Sie den Beruf ausüben möchten
  • Qualifikationen aus Drittstaaten: Nostrifikation durch das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung

Was ist zu beachten, wenn ich in Österreich als Lehrer/in an öffentlichen Schulen arbeiten möchte?

Sollten Sie in Österreich den Beruf des Lehrers/der Lehrerin an öffentlichen Schulen anstreben, muss normalerweise ein formales Anerkennungsverfahren durchlaufen werden. Je nachdem, ob Sie Ihre Ausbildung in einem anderen EU/EWR-Mitgliedsstaat bzw. in der Schweiz oder in einem Drittstaat absolviert haben, sind unterschiedliche Anerkennungsverfahren anwendbar:

  • Qualifikationen aus anderen EU/EWR-Mitgliedsstaaten bzw. aus der Schweiz: Anerkennungsverfahren nach der Europäischen Berufsanerkennungsrichtlinie Richtlinie 2005/36/EG, einzuleiten bei der Bildungsdirektion jenes Bundeslandes, in dem Sie den Beruf ausüben möchten. Sollten Sie die Berufsausübung an Gymnasien sowie berufsbildenden mittleren und höheren Schulen anstreben, kann das Diplomanerkennungsverfahren auch direkt beim Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung eingeleitet werden.
  • Qualifikationen aus Drittstaaten: Nostrifizierung durch österreichische Universitäten und Pädagogische Hochschulen

Bitte beachten Sie, dass in Österreich für die Berufstätigkeit als Lehrer/in an öffentlichen Schulen grundsätzlich die Absolvierung eines Lehramtsstudiums auf Masterebene notwendig ist. In Einzelfällen kommt auch die Möglichkeit einer vorübergehenden Anstellung als Vertragslehrkraft in Betracht. Dabei kommen abweichende Regelungen zur Anwendung. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Bildungsdirektion jenes Bundeslandes, in dem Sie den Beruf ausüben möchten.

Sind noch Fragen offen? Dann wenden Sie sich an die Anlaufstellen für Personen mit im Ausland erworbenen Qualifikationen. Diese unterstützen Sie durch kostenlose und mehrsprachige Beratungen und begleiten Sie in Anerkennungs- oder Bewertungsverfahren. Die Kontaktdaten finden Sie auf www.anlaufstelle-anerkennung.at.

Rechtsgrundlagen

Links

Download

Kontakt

ENIC NARIC AUSTRIA
Referat IV/9c
naric@bmbwf.gv.at