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Universitätsbericht

Gemäß § 11 Universitätsgesetz hat der Bundesminister dem Nationalrat mindestens alle drei Jahre einen Bericht über die bisherige Entwicklung und die künftige Ausrichtung der öffentlichen Universitäten vorzulegen. Der Universitätsbericht 2020 veranschaulicht in insgesamt 11 Kapiteln die Fülle universitärer Aufgaben, denen die Universitäten im Berichtszeitraum 2018-2020 nachgekommen sind. Zusätzlich zum ausführlichen Universitätsbericht wurde erstmalig ein Executive Summary als eigene Broschüre erstellt. Es bietet einen zusammenfassenden Überblick über die wesentlichen Inhalte der einzelnen Kapitel. Der nächste Universitätsbericht erscheint Anfang 2024 und beschäftigt sich mit dem Berichtszeitraum 2021 bis 2023.
 

Entwicklung und Ausrichtung der Universitäten von 2018 bis 2020

Der Universitätsbericht 2020 umfasst den Berichtszeitraum 2018 bis 2020 und erörtert in 11 Kapiteln das Aufgaben- und Leistungsspektrum der österreichischen Universitäten in diesem Zeitraum. Er hat die bisherige Entwicklung und künftige Ausrichtung der Universitäten zum Inhalt und geht dabei im Besonderen auf die Nachwuchsförderung, die Entwicklung der Personalstruktur und die Lage der Studierenden ein. Eine wesentliche Informationsgrundlage für die Erstellung des Universitätsberichts 2020 bildeten die im Rahmen des Berichtswesens vorgelegten Berichte, wie die universitären Entwicklungsberichte 2018 bis 2020, die Rechnungsabschlüsse sowie die Wissensbilanzen 2017 bis 2019. 

Inhaltliche Schwerpunkte 

Einen thematischen Schwerpunkt des aktuellen Berichts stellt die erstmalige Umsetzung der kapazitätsorientierten, studierendenbezogenen Universitätsfinanzierung in der aktuellen Leistungsvereinbarungsperiode 2019-2021 dar. Der besonderen Bedeutung der digitalen Transformation Rechnung tragend, wurde erstmals ein eigenes Kapitel zu Digitalisierung in den Bericht aufgenommen. Darüber hinaus wird in bewährter Weise ein Überblick über die aktuellen Entwicklungen der letzten drei Jahre in den Themenbereichen Studium und Lehre, Forschung, Studierende, Personal, Internationalisierung und Mobilität, gesellschaftliche Verantwortung und Gleichstellung gegeben. Auf die universitären Auswirkungen der im Berichtsjahr 2020 herrschenden COVID-19-Pandemie wird im Rahmen einzelner Kapitel eingegangen. 

Der Bericht ist darüber hinaus bemüht, zur Darstellung der Entwicklungen an Universitäten auch die notwendige übergreifende Perspektive auf die anderen Sektoren des Hochschulbereichs – Fachhochschulen, Pädagogische Hochschulen, Privatuniversitäten – einzubringen. Ein Ausblick auf künftige Entwicklungen, wie die Vorbereitung der kommenden Leistungsvereinbarungsperiode, rundet den Inhalt ab. 

Thematische Untergliederung 

Der Universitätsbericht 2020 untergliedert sich wie folgt: 

  1. Weiterentwicklung und Stärkung des österreichischen Hochschulraums
  2. Digitalisierung im Fokus
  3. Finanzierung und Steuerung der Universitäten
  4. Personal, Nachwuchsförderung und wissenschaftliche Karriere
  5. Forschung an Universitäten
  6. Studien, Lehre und Weiterbildung
  7. Studienanfängerinnen und Studienanfänger, Studierende, Absolventinnen und Absolventen
  8. Beratung und Förderung von Studierenden
  9. Gleichstellung und Diversitätsmanagement
  10. Internationalisierung und Mobilität
  11. Universitäten in Interaktion mit Wirtschaft und Gesellschaft

Auch das Executive Summary folgt dieser Untergliederung. Es bietet einen kompakten Überblick über den Inhalt des Universitätsberichts und wurde erstmalig in einer eigenen Broschüre aufgelegt. 

Chronologische Berichtslegung über die Universitäten seit 1969

Der aktuelle Universitätsbericht 2020 ist der sechste Bericht in dieser Form, der 2005 das erste Mal an den Nationalrat erging. Sein Vorgänger, der „Hochschulbericht“, erschien jedoch bereits 1969. Insgesamt wurden seither 17 Universitäts- bzw. Hochschulberichte veröffentlicht. Sie alle sind auf unidata, dem hochschulstatistischen Informationssystem des BMBWF, abrufbar. 

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Kontakt

Abteilung IV/6, Referat IV/6b