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Europäischer Hochschulraum

1999 wurde mit der sogenannten Bologna-Erklärung der Grundstein für den Europäischen Hochschulraum gelegt. Sein Ziel hat bis heute nichts an Gültigkeit verloren: Grenzenloses Studieren und Forschen in ganz Europa möglich zu machen.

Zielsetzungen des Europäischen Hochschulraums

Konkret soll der Europäische Hochschulraum (EHR) Studierenden, Lehrenden und Forschenden sowie dem wissenschaftlichen Personal Mobilität im Sinne von Austausch und Sammlung von Auslandserfahrung im Rahmen qualitätsgesicherter, transparenter und vergleichbarer Studienangebote unter Anerkennung der erbrachten Studienleistungen ermöglichen. So lautete das Ziel der sogenannten "Bologna-Erklärung", auf die sich die Bildungs- und Wissenschaftsminister 1999 geeinigt hatten. Österreich war durch Caspar Einem, dem damaligen Wissenschaftsminister, vertreten.

Bis heute hat sich daran nichts geändert, auch wenn sich mittlerweile 48 europäische Länder und die Europäische Kommission sowie einige Interessensvertretungen am EHR beteiligen. Er reicht also über den Kreis der 27 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union hinaus, siehe dazu Der Europäische Hochschulraum und die Europäische Union. Bologna ist ein hochschulpolitischer Prozess und als solcher einer kontinuierlichen Adaptierung unterworfen.

Freiwilligkeit

Das Besondere am Bologna-Prozess ist, dass sich die teilnehmenden Länder freiwillig dazu bereiterklären, ihre nationalen Hochschulsysteme entsprechend den Zielen und Prioritäten des EHR zu reformieren. Er umfasst demnach weit mehr als nur die Umsetzung der dreigliedrigen Studienarchitektur, die im EHR zum Großteil bereits abgeschlossen ist. Dazu zählen etwa auch Themen, wie die Verbesserung der Qualität von Lehre und Lernen der sozialen Dimension oder der fairen und transparenten Anerkennung von Studienleistungen auseinandersetzt und vieles mehr.

Die Kommuniqués

Politischer Ausgangspunkt für die Umsetzung der Ziele und Prioritäten des EHR sind die Kommuniqués, die im Rahmen der alle drei Jahre stattfindenden Konferenzen der Hochschulminister/innen des EHR verabschiedet werden. Den Startschuss bildete die Bologna-Erklärung 1999, gefolgt vom Prag-Kommuniqués 2001. Es folgten Berlin 2003, Bergen 2005, London 2007, Leuven/Louvain-la-Neuve 2009, Budapest/Wien 2010, Bukarest 2012, Jerewan 2015, Paris 2018 und Rom 2020. Das nächste Kommuniqué wird im Rahmen der ministeriellen Konferenz im Mai 2024 in Tirana veröffentlicht werden.

Dort haben sich die Minister/innen für Hochschulbildung darauf verständigt, den Fokus des Bologna-Prozesses zu erweitern. Nun umfasst er auch die Wahrung akademischer Grundwerte, wie die Autonomie der Hochschulen und die akademische Freiheit. Zudem wurden auch die Innovation in Lehre und Lernen sowie die soziale Dimension in der Hochschulbildung als prioritäre Themen bekräftigt. Ein besonders ambitioniertes Vorhaben stellt die Entwicklung von transnationalen Kooperationen - u.a. durch die Schaffung von sogenannten Europäischen Hochschulen dar. Ein weiteres schon seit 1999 festgelegtes Ziel ist, die Mobilität im Hochschulbereich bis zum Jahr 2020 so weit zu steigern, dass mindestens 20 Prozent der Graduierten im EHR einen studienrelevanten Auslandsaufenthalt absolviert haben.

Die europäische Bologna Follow-Up Gruppe

Die europäische Bologna Follow-Up Gruppe (BFUG siehe auch die Stakeholder im Bologna Prozess) als politische Steuerungsgruppe auf europäischer EHR-Ebene bereitet die Ministerinnen- und Ministerkonferenzen und die politischen Kommuniqués inhaltlich vor. Zudem begleitet die BFUG die Umsetzung des laufenden Arbeitsprogramms. Sie setzt sich aus Repräsentantinnen und Repräsentanten aller am EHR teilnehmenden Länder, der Europäischen Kommission sowie der europäischen Hochschulvertretungen und diverser anderer einschlägiger Interessenvertretungen zusammen.

Die Umsetzung in Österreich

Die Umsetzung der EHR-Ziele erfolgt in Österreich unter Einbindung möglichst aller betroffenen Stakeholder. Sie sind in der nationalen Bologna Follow-Up Gruppe (nat. BFUG), siehe Die Stakeholder im Bologna Prozess vertreten. Dadurch werden die Expertise der verschiedenen Interessensvertretungen und Institutionen effizient zusammengeführt und zugleich die Diskussionen und Empfehlungen auf europäischer Ebene auch national reflektiert.

Links

Kontakt

Abteilung IV/4 – Nationale Umsetzung des Bolognaprozesses
Mag. Stephan De Pasqualin
T +43 1 53120-5670
stephan.depasqualin@bmbwf.gv.at

Abteilung IV/11 – Europäischer Hochschulraum, EU-Bildungsprogramme, Bologna-Prozess und Mobilität
Mag.a Manuela Fried
T +43 1 53120-5670
manuela.fried@bmbwf.gv.at