Der Gebrauch von Cookies erlaubt uns Ihre Erfahrungen auf dieser Website zu optimieren. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu.

Der Gebrauch von Cookies erlaubt uns Ihre Erfahrungen auf dieser Website zu optimieren. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu.

Der Gebrauch von Cookies erlaubt uns Ihre Erfahrungen auf dieser Website zu optimieren. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu.

Finanzielle Unterstützungen für die Teilnahme an Schulveranstaltungen

1) Für welche Schulveranstaltungen kommt eine finanzielle Unterstützung infrage?

Finanziell unterstützt wird die Teilnahme an Schulveranstaltungen im Sinne der Schulveranstaltungenverordnung 1995. Das sind zum Beispiel Schikurse, Sport- und Projektwochen oder eine Teilnahme an Sprachreisen. Die Schulveranstaltung muss mindestens 4 Tage dauern. Schulveranstaltungen mit einer geringeren Dauer (zum Beispiel Lehrausgänge, Exkursionen, Wandertage beziehungsweise jene, die am Schulstandort stattfinden) können nicht finanziell unterstützt werden.

2) Welche SchülerInnen können eine finanzielle Unterstützung erhalten?

Der Schüler/die Schülerin besucht eine der folgenden Schulen:

  • allgemein bildende höhere Schulen
  • berufsbildende mittlere Schulen (nicht anspruchsberechtigt sind land- und forstwirtschaftliche Fachschulen und Forstfachschulen)
  • berufsbildende höhere Schulen (einschließlich der höheren land- und forstwirtschaftlichen Schulen)
  • höhere Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik
  • Bundesinstitut für Sozialpädagogik oder
  • Praxisschulen, die einer Pädagogischen Hochschule des Bundes eingegliedert sind.

Der Schüler/die Schülerin ist weiters

  • österreichische/r Staatsbürger/in oder gleichgestellt

Schließlich können auch SchülerInnen mit sonstiger Staatsangehörigkeit oder staatenlose SchülerInnen eine finanzielle Unterstützung für die Teilnahme an Schulveranstaltungen erhalten. Voraussetzung ist aber, dass zumindest ein Elternteil in Österreich mindestens fünf Jahre hindurch einkommenssteuerpflichtig war und in Österreich den Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen hatte.

3) Welche Voraussetzungen für eine finanzielle Unterstützung müssen gegeben sein?

Voraussetzung für eine finanzielle Unterstützung ist die Bedürftigkeit des Schülers/der Schülerin.

Ob der Schüler/die Schülerin bedürftig ist, wird nach den Bestimmungen des Schülerbeihilfengesetzes 1983 (zuletzt geändert mit Bundesgesetzblatt Teil I Nummer 161/2022) beurteilt.

Ausschlaggebend für die Beurteilung der Bedürftigkeit sind

  • Einkommen
  • Familienstand
  • Familiengröße

zum Zeitpunkt der Antragstellung.

Eine Orientierungshilfe bietet der Schulbeihilfenrechner

4) Wie wird eine finanzielle Unterstützung beantragt?

Formulare, mit denen eine finanzielle Unterstützung beantragt werden kann, liegen an den Schulen auf bzw. sind über den mehrsprachigen Online-Ratgeber auch in Download-Version ausfüll- und ausdruckbar. In einem Wegweiser wird über die erforderlichen Nachweise informiert und werden Hinweise zum Ausfüllen des Formulares gegeben. Die (beabsichtigte) Teilnahme der Schüler/in an der betreffenden Schulveranstaltung ist von der Schule auf dem Formular zu bestätigen.

Online-Antragstellung

Sie können die Anträge auf finanzielle Unterstützung für die Teilnahme an einer Schulveranstaltung online mittels Bürgerkarte/ID Austria einbringen. Bitte beachten Sie auch hier die Antragsfrist.

Für eine Online-Antragstellung ist es jedenfalls erforderlich, eine entsprechende, von der Schule unterzeichnete Schulbestätigung hochzuladen:

Schulbestätigung Schulveranstaltungsunterstützung (PDF, 59 KB)

Zur Online Antragstellung:

Für minderjährige Schülerinnen und Schüler ist der Antrag von einer Erziehungsberechtigen/ einem Erziehungsberechtigten zu stellen.

Online-Antrag auf finanzielle Unterstützung für die Teilnahme an einer Schulveranstaltung

Wichtiger Hinweis

Wird der Antrag auf finanzielle Unterstützung für die Teilnahme an Schulveranstaltungen gleichzeitig mit einem Antrag auf Schul- und Heimbeihilfe gestellt, ist das Formular SUA zu verwenden und dem Antrag auf Schul- und Heimbeihilfe beizulegen.

Wird nur ein Antrag auf finanzielle Unterstützung für die Teilnahme an Schulveranstaltungen gestellt, ist das Formular SUB zu verwenden.

Fragen zur Verwendung des richtigen Formulares und zur Antragstellung beantwortet die zuständige Schuldirektion.

5) Wo kann die finanzielle Unterstützung beantragt werden?

Der Antrag auf finanzielle Unterstützung für die Teilnahme an Schulveranstaltungen muss bei der zuständigen Behörde (Bildungsdirektion/BMBWF) gestellt werden.

Besucht der Schüler/die Schülerin eine allgemein bildende höhere Schule, eine berufsbildende mittlere und höhere Schule oder eine Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik, ist zuständig:

Bundesland Zuständig ist die
Burgenland Bildungsdirektion für Burgenland,
7000 Eisenstadt, Kernausteig 3
T +43 2682 710;
www.bildung-bgld.gv.at
Kärnten Bildungsdirektion für Kärnten,
9020 Klagenfurt, 10. Oktober-Straße 24
T +43 463 5812-0;
www.bildung-ktn.gv.at
Niederösterreich Bildungsdirektion für Niederösterreich,
3109 St. Pölten, Rennbahnstraße 29
T +43 2742 280-0;
www.bildung-noe.gv.at
Oberösterreich Bildungsdirektion für Oberösterreich,
4040 Linz, Sonnensteinstraße 20
T +43 732 7071-0;
www.bildung-ooe.gv.at
Salzburg Bildungsdirektion für Salzburg,
5020 Salzburg, Mozartplatz 10
T +43 662 8083-0;
www.bildung-sbg.gv.at
Steiermark Bildungsdirektion für Steiermark,
8011 Graz, Körblergasse 23
T +43 5 0248-345
www.bildung-stmk.gv.at
Tirol Bildungsdirektion für Tirol
Heiliggeiststraße 7, 3. und 4. Stock
T +43 512 9012-0
www.bildung-tirol.gv.at
Vorarlberg Bildungsdirektion für Vorarlberg,
6900 Bregenz, Bahnhofstraße 12
T +43 5574 4960-0;
www.bildung-vbg.gv.at
Wien Bildungsdirektion für Wien,
1010 Wien, Wipplingerstraße 28
T +43 1 52525-0;
www.bildung-wien.gv.at

Für folgende Schulen beziehungsweise Anstalten ist das BMBWF, 1010 Wien, Minoritenplatz 5, T +43 1 53120-2001; www.bmbwf.gv.at, zuständig:

  • Höhere Bundeslehr- und Versuchsanstalt Wien V, Spengergasse
  • Höhere Graphische Bundeslehr- und Versuchsanstalt Wien XIV, Leyserstraße
  • Höhere Bundeslehr- und Versuchsanstalt Wien XVII, Rosensteingasse
  • Höhere Technische Bundeslehr- und Versuchsanstalt Wien XX, Wexstraße
  • Höhere Bundeslehr- und Forschungsanstalt für Gartenbau/Schönbrunn
  • Bundesinstitut für Sozialpädagogik Baden
  • Höhere land- und forstwirtschaftliche Lehranstalten
  • Praxisschulen, die einer Pädagogischen Hochschule des Bundes eingegliedert sind

6) Wann muss der Antrag gestellt werden?

Es ist zweckmäßig, den Antrag auf finanzielle Unterstützung für die Teilnahme an Schulveranstaltungen möglichst vor Beginn der jeweiligen Schulveranstaltung zu stellen.

Letzter Termin für die Einreichung von Anträgen ist der 30. April des jeweiligen Schuljahres.

7) Wie hoch ist die finanzielle Unterstützung?

Nach den im Schülerbeihilfengesetz festgelegten Regeln wird berechnet, ob die Bedürftigkeit des Schülers/der Schülerin gegeben ist.

Ist das der Fall, wird je nach der Höhe des Einkommens, dem Familienstand und der Familiengröße des Schülers/der Schülerin beziehungsweise der Erziehungsberechtigten eine Unterstützung bis zu EUR 256,-- gewährt.

Die Berechnung könnte ergeben, dass auf Grund der Regelungen des Schülerbeihilfengesetzes keine Bedürftigkeit des Schülers/der Schülerin vorliegt. Es wird um Verständnis gebeten, dass in diesem Fall keine finanzielle Unterstützung gewährt werden kann.

8) Wo erhält man Informationen darüber, ob dem Antrag stattgegeben wurde?

Von der Entscheidung über den Antrag werden die antragstellenden Schüler/innen bzw. Erziehungsberechtigten von der jeweiligen Behörde schriftlich in Kenntnis gesetzt.

Link

Mehrsprachiger Online-Ratgeber mit Formularen

Downloads