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Schulärztlicher Dienst

Schulen sind mit vielfältigen gesundheitlichen Problemen von Schülerinnen und Schülern konfrontiert. Nicht selten werden gesundheitliche Probleme zuerst in der Schule auffällig. Schulärztinnen und Schulärzte haben einen gesetzlichen Beratungsauftrag in gesundheitlichen Fragen der Schülerinnen und Schüler, soweit Unterricht und Schulbesuch betroffen sind. Sie stehen der Schulleitung als medizinische Gutachter sowie den Lehrkräften und der ganzen Schulcommunity beratend zur Seite. Sie führen jährliche Untersuchungen aller Schülerinnen und Schüler durch und begleiten deren Entwicklung oft über viele Jahre. Sie sind Schnittstelle zwischen Kind, Eltern, Schule, anderen schulischen Beratersystemen und externen Einrichtungen.

Das österreichische Schularztwesen hat eine Tradition von etwa 150 Jahren seit den Anfängen dieser Einrichtung. Der Schulerhalter ist gesetzlich verpflichtet, eine Schulärztin beziehungsweise einen Schularzt bereitzustellen. Alle Schülerinnen und Schüler werden einmal jährlich schulärztlich untersucht. Die darüber hinaus gehenden, konkreten Aufgaben werden im Dienstvertrag mit dem Schulerhalter vereinbart. Dienstgeber der Schulärztinnen und Schulärzte an den Gymnasien und berufsbildenden mittleren und höheren Schulen ist der Bund, im Pflichtschulbereich sind es vor allem die Gemeinden, mit unterschiedlicher Unterstützung durch die Länder.

Organisation des Schulärztlichen Dienstes in Österreich

Auf Bundesebene koordiniert und steuert der Schulärztliche Dienst des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung in Zusammenarbeit mit der zuständigen Rechtsabteilung bundesweite Angelegenheiten der Schulgesundheit. In den Bildungsdirektionen obliegt den schulärztlichen Referenten der Abteilung Schulpsychologischer und Schulärztlicher Dienst, den „Landesschulärzten“, die Gesamtkoordination des Schulärztlichen Dienstes im Bundesland.

Wer kann Schulärztin beziehungsweise Schularzt werden?

Schulärztinnen und Schulärzte sind Ärztinnen und Ärzte für Allgemeinmedizin oder Fachärztinnen und Fachärzte für Kinder- und Jugendheilkunde. Bei der Österreichischen Ärztekammer kann das Schularztdiplom erworben werden. Viele Schulärztinnen und Schulärzte haben darüber hinaus Zusatzausbildungen in psychosozialer Medizin, Ernährungs- Sport- oder Arbeitsmedizin, Notfallmedizin, psychosomatischer und psychotherapeutischer Medizin und vieles mehr. Im Bundesschulbereich sowie meist auch in größeren Städten gibt es angestellte Schulärztinnen und Schulärzte, die regelmäßig vor Ort an der Schule sind. Im ländlichen Pflichtschulbereich übernehmen die schulärztliche Betreuung der Schulen in der Regel Ärztinnen und Ärzte aus dem niedergelassenen Bereich.

Schulärztinnen und Schulärzte unterliegen der Schweigepflicht und bieten als mögliche Vertrauenspersonen insbesondere für problembelastete Schülerinnen und Schüler einen niederschwelligen Zugang zum Gesundheitssystem. So können in Kooperation mit den Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigten und den anderen schulischen Unterstützersystemen weitere Schritte und Hilfestellungen in die Wege geleitet und auch der Bildungserfolg unterstützt werden.

Kontakt im BMBWF

Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Abteilung I/7 (Schulpsychologie, psychosoziale Unterstützung und schulärztlicher Dienst, Bildungs- und Berufsberatung)
Freyung 1
1010 Wien
Esther.Lurf@bmbwf.gv.at
www.schularzt.at 

Schulärztlicher Dienst: Landesschulärztinnen und Landesschulärzte (schularzt.at)

Adressen und Ansprechpersonen für den Pflichtschulbereich (schularzt.at)