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Wissenschaftsrat

Der Wissenschaftsrat ist das zentrale Beratungsgremium des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF), der gesetzgebenden Körperschaften und der Universitäten in Angelegenheiten des Universitätswesens, in Fragen der Wissenschaftspolitik und der Kunst. Der Wissenschaftsrat ist gesetzlich im Universitätsgesetz 2002 (§ 119 UG) verankert und nahm 2003 seine Tätigkeit auf.

Der Österreichische Wissenschaftsrat erarbeitet Analysen, Stellungnahmen und Empfehlungen, die veröffentlicht werden. Alle drei Jahre legt der Wissenschaftsrat dem Nationalrat einen Tätigkeitsbericht vor.

Selbstverständnis des Wissenschaftsrates

Der Österreichische Wissenschaftsrat versteht sich, „legitimiert durch seine internationale und fachliche Zusammensetzung, als unabhängiges, sachkundiges Beratungsorgan mit dem Recht zur Eigeninitiative und dem Ziel der Optimierung des österreichischen Hochschul- und Wissenschaftssystems, speziell des Universitätssystems. […] Der Wissenschaftsrat sieht sich als unabhängiger Berater und Vertrauen stiftender Mittler, der die Angelegenheiten der Universitäten und des gesamten tertiären Systems im Auge behält und sich Fehlentwicklungen in Form einseitiger Profillagen, ungerechtfertigter Abhängigkeiten oder struktureller Mängel entgegenstellt “, lautet seine Eigendefinition.

Organisation des Wissenschaftsrates

Der Österreichische Wissenschaftsrat setzt sich aus zwölf Mitgliedern aus unterschiedlichen Bereichen der Gesellschaft, insbesondere aus Wissenschaft und Kunst, aber auch aus Wirtschaft und Industrie, zusammen. Die Mitglieder sind sowohl inländische als auch ausländische, durch individuelle wie institutionelle Erfahrungen ausgewiesene Expertinnen und Experten. Vorsitzender ist Prof. Dr. Antonio Loprieno, Präsident der Schweizer Akademie der Wissenschaften (Universität Basel).

Links

Webseite des Wissenschaftsrates
Universitätsgesetz 2002, abrufbar im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)
Der österreichische Nationalrat
Akademie der Wissenschaften Schweiz