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Erhöhung der Schüler/innenbeihilfen um 12 Prozent Die Schulbeihilfe, die Heimbeihilfe sowie die Fahrtkostenbeihilfe werden rückwirkend mit September 2022 um 12 Prozent erhöht.

Der Grundbetrag für die Schulbeihilfe steigt somit von 1.356 Euro auf 1.520 Euro, jener für die Heimbeihilfe von 1.656 Euro auf 1.856 Euro und der Fahrtkostenbeihilfe von 126 Euro auf 142 Euro. Zuletzt wurde die Höhe der Schulbeihilfen im Jahr 2021 bereits um 20 Prozent im Sinne einer Inflationsabgeltung angehoben.

Weiters sehen die Maßnahmen des Teuerungs-Entlastungspakets auch für die Schulbeihilfe, die Heim- und die Fahrtkostenbeihilfe sowie diverse im Schülerbeihilfengesetz verankerte Einkommensgrenzen eine jährliche Valorisierung vor. Auf Basis eines Anpassungsfaktors werden die Schüler/innenbeihilfen jährlich – beginnend mit September 2023 – mit Start des neuen Schuljahres erhöht.