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Schulcluster

Was ist ein Schulcluster?

  • Ein Schulcluster ist der organisatorische und pädagogische Zusammenschluss von zwei bis maximal acht Schulstandorten in geografisch benachbarter Lage unter einer gemeinsamen Leitung. Der jeweilige Schulstandort bleibt als Schule erhalten und wird durch die Zusammenarbeit im Cluster gestärkt.
  • Ein Cluster umfasst in der Regel mehr als 200, jedoch maximal 2.500 Schüler/innen.
  • Cluster können im Bereich der Pflichtschulen (Volksschulen, Neue Mittelschulen, Polytechnische Schulen, Sonderschulen, Berufsschulen), im Bereich der Bundesschulen (AHS, BMHS) oder auch als Mischform (Pflicht- und Bundesschulen) gebildet werden.

Wie sind Schulcluster organisiert?

  • Die Schulclusterleitung übernimmt die Aufgaben der bisherigen Schulleitungen. Jeder Schulstandort hat weiterhin eine Ansprechperson (Bereichsleitung), welche die Clusterleitung an den einzelnen Standorten unterstützt. Andere bestehende Managementfunktionen (Administrator/in, Fachvorständin/Fachvorstand, Abteilungsvorständin/Abteilungsvorstand) bleiben erhalten, wobei für die Verteilung der Freistellungen für die Administratorinnen/Administratoren ein flexibles Modell gestaltet wurde: Ressourcen können bei einer Clusteradministration konzentriert, aber auch auf mehrere Personen aufgeteilt werden.
  • Die aus den Einrechnungen (Freistellungen) der bisherigen Schulleitungen frei werdenden Ressourcen können weitgehend flexibel eingesetzt werden für:
    • Clusterleitung
    • Bereichsleitungen (innerhalb von Bandbreiten)
    • Umwandlung in administratives Unterstützungspersonal (Mindestsockel bei Pflichtschul-Clustern - eine Freistellungsstunde einer Schulleitung entspricht 3,2 Arbeitsstunden einer Sekretariatskraft)
    • Pädagogisch-didaktische Projekte
  • Mehrere Schulcluster (und Einzelstandorte) können sich auch in einem Schulclusterverbund organisieren, um wichtige Entwicklungsprojekte einer Region unter allen Schul(cluster)leitungen und anderen wichtigen Akteurinnen und Akteuren (Schulpartner, soziale Einrichtungen, Kindergärten,...) abzustimmen.
  • Für jeden Schulcluster ist als zusätzliches Schulpartnerschaftsgremium ein Schulclusterbeirat einzurichten. Diesem kommt grundsätzlich nur eine beratende Funktion zu, die Schulforen bzw. Schulgemeinschaftsausschüsse können ihm jedoch Entscheidungsbefugnisse übertragen.

Welche Vorteile bringt ein Schulcluster?

  • Lehrerinnen und Lehrer können im Schulcluster flexibel und, unter Berücksichtigung ihrer fachlichen und überfachlichen Kompetenzen, stärkengerecht eingesetzt werden.
  • Durch zusätzliches Unterstützungspersonal im Cluster werden Lehrer/innen und bisherige Schulleiter/innen von administrativen Aufgaben entlastet, sodass sie sich wieder stärker ihren Kerntätigkeiten widmen können.
  • Die im Cluster vorhandene Infrastruktur (z. B. Schwimmbäder, Turnhallen) kann gemeinsam und effizient genutzt werden.
  • Pädagogische Projekte, Fördermaßnahmen und Ganztagsangebote können im Cluster standortübergreifend organisiert werden.
  • Der pädagogische Austausch zwischen den Schulstandorten wird gestärkt. In Zusammenarbeit mit den regionalen Bildungsplayern kann ein nachhaltiges Bildungskonzept entwickelt werden, das den Bedürfnissen der Region entspricht.
  • Durch den gemeinsamen pädagogischen Rahmen wird das Übergangsmanagement an den Nahtstellen der involvierten Schulen verbessert.
  • Kleine Schulstandorte, die von der Schließung bedroht sind, können erhalten werden.

Wie wird ein Schulcluster gebildet?

  • Die Errichtung von Clustern erfolgt durch die Bildungsdirektion des jeweiligen Bundeslandes, wobei die Freiwilligkeit und aktive Beteiligung der Betroffenen im Vordergrund steht.
  • Voraussetzung für die Bildung eines Clusters ist die Erarbeitung eines Clusterplans, in dem
    • die Struktur und Organisation des Clusters,
    • die übergreifende Zielsetzung sowie
    • die mittelfristigen Entwicklungsperspektiven aller am Cluster beteiligten Schulstandorte festgehalten werden.
  • Die Schulpartner sollen bei der Erarbeitung des Clusterplans eingebunden werden und erhalten die Möglichkeit zur Stellungnahme.
  • Das „Begleitkonzept für Clusterbildungsprozesse“ veranschaulicht, welche Aufgaben und Verantwortungen die beteiligten Akteurinnen und Akteure in den einzelnen Phasen des Prozesses jedenfalls übernehmen sollten, damit die Bildung und nachhaltige Verankerung des Clusters gelingt. Dazu werden ihnen unterstützende Werkzeuge zur Verfügung gestellt.

Bundes-Schulcluster

  • Bundes-Schulcluster können gebildet werden, wenn dazu ein Anstoß der Bildungsdirektion bzw. des Bildungsministeriums, des Leiters oder der Leiterin oder des Dienststellenausschusses einer der in Betracht kommenden Schulen erfolgt, sofern
    • die Schulkonferenzen jeder der in Betracht kommenden Schulen (nach Beratung mit den jeweiligen Schulgemeinschaftsausschüssen) der Schulclusterbildung zustimmen und
    • ein Entwurf eines Organisationsplans vorliegt, der die Schulclusterbildung pädagogisch und organisatorisch sinnvoll erscheinen lässt.
  • Um negativen strukturellen Entwicklungen entgegenzuwirken, können Bundesschulen jedenfalls geclustert werden, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:
    • Zumindest eine der involvierten Schulen hat zum Zeitpunkt des Zusammenschlusses weniger als 200 Schüler/innen.
    • Die Schulstandorte sind nicht weiter als fünf Kilometer voneinander entfernt.
    • Die Zahl der Schüler/innen weist an zumindest einem Standort eine fallende Tendenz auf (merkliche Abnahme in den letzten drei Jahren).
  • Umfasst der geplante Cluster mehr als 1.300 Schüler/innen oder mehr als drei Schulen ist jedoch die Zustimmung der Zentralausschüsse der betroffenen Schulen einzuholen.
  • Bei der Clusterbildung sind sowohl die pädagogischen Zielsetzungen und Schwerpunkte der Standorte im Sinne eines Gesamtkonzeptes als auch die Schulprogramme der Schulstandorte gemäß den Richtlinien der Qualitätsinitiativen SQA oder QIBB abzustimmen.

Der Weg zum Bundesschul-Cluster (PDF)

Pflichtschul-Cluster

  • Pflichtschul-Cluster können gebildet werden, wenn dazu ein Anstoß von der Bildungsdirektion, dem Schulerhalter/den Schulerhaltern, dem Leiter oder der Leiterin einer der in Betracht kommenden Schulen oder des Zentralausschusses erfolgt, sofern
    • die Schulkonferenzen jeder der in Betracht kommenden Schulen (nach Beratung mit den jeweiligen Schulforen) der Schulclusterbildung zustimmen,
    • die Schulerhalter zustimmen und
    • ein Entwurf eines Organisationsplans vorliegt, der die Schulclusterbildung pädagogisch und organisatorisch sinnvoll erscheinen lässt.
  • Um Kleinstandorte zu sichern, können allgemein bildende Pflichtschulen durch die Bildungsdirektion jedenfalls geclustert werden, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:
    • Einer der involvierten Standorte hat zum Zeitpunkt des Zusammenschlusses weniger als 100 Schüler/innen.
    • Die Schulstandorte sind nicht weiter als fünf Kilometer voneinander entfernt.
    • Die Zahl der Schüler/innen weist an zumindest einem Standort eine fallende Tendenz auf (merkliche Abnahme in den letzten drei Jahren).
  • Umfasst der geplante Cluster weniger als 200 oder mehr als 1.300 Schüler/innen bzw. mehr als drei Schulen, ist jedoch die Zustimmung der Zentralausschüsse der betroffenen Schulen einzuholen.
  • Sollen Berufsschulen in den Cluster einbezogen werden, müssen deren Schulerhalter und Schulkonferenzen jedenfalls zustimmen.
  • Bei der Clusterbildung sind die Schulprogramme der Schulstandorte sowie die jeweiligen pädagogischen Zielsetzungen und Schwerpunkte im Sinne eines Gesamtkonzepts sinnvoll aufeinander abzustimmen.

Der Weg zum Pflichtschul-Cluster (PDF)

Mischcluster

Die Bildung von Mischclustern, also Clustern mit Pflicht- und Bundesschulen, erfolgt ausschließlich freiwillig und unter Zustimmung der betreffenden Schulerhalter.
Des Weiteren gelten dieselben Bestimmungen wie bei Bundes- bzw. Pflichtschul-Clustern.

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