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Bewertung ausländischer Schulzeugnisse

Die Bewertung ausländischer Schulzeugnisse soll die Einschätzung des Wertes im Ausland erworbener Schulabschlüsse erleichtern, sowie eine grundsätzliche Beurteilung der Vergleichbarkeit mit einem österreichischen Schulabschluss ermöglichen.

Die ausgestellte Bewertung gemäß Anerkennungs- und Bewertungsgesetz (AuBG) gilt als eine gutachterliche Feststellung und dient zur Vorlage für eine weitere Bildung, Ausbildung oder Beschäftigung.

Die Bewertung ersetzt nicht die Anerkennung von Qualifikationen für den Zugang zu gesetzlich geregelten (reglementierten) Berufen. Hierfür ist ein Berufsanerkennungsverfahren bzw. eine Nostrifikation erforderlich.

Zur Beachtung: Berufsschulen: Nur schulische Abschlüsse (Berufsschulzeugnisse) werden vom BMBWF bewertet; Anträge auf Bewertung oder Gleichhaltung ausländischer Lehrberufe, die zur Ausübung beruflicher Tätigkeiten berechtigen, sind an das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft zu richten: anerkennung-lehrabschluss@bmaw.gv.at

Antragsstellung

Die Antragsstellung erfolgt ausschließlich über das elektronische Antragsportal ASBB: www.asbb.at/

Erforderliche Unterlagen

Merkblatt: Bildungsabschlüsse (PDF, 73 KB) (Matura-, Reifeprüfungs-, Reife- und Diplomprüfungs-, Diplomprüfungs- und Abschlussprüfungszeugnisse) 

Merkblatt: Jahres- bzw. Abschlusszeugnisse (PDF, 70 KB) 8. Schulstufe und Pflichtschulabschluss (9., 10. oder 11. Schulstufe) 

Beachten Sie bitte die geltenden Beglaubigungsvorschriften betreffend Ihre Originalzeugnisse.

Kosten:

Die Bewertung über die Plattform www.asbb.at (Bewertung von Schulzeugnissen) ist kostenlos.
Kosten für etwaige Übersetzungen der erforderlichen Unterlagen sowie Gebühren für Beglaubigungen müssen von der Antragstellerin/vom Antragsteller selbst getragen werden.

FAQs

Die maximale Bearbeitungszeit beträgt 12 Wochen – unter der Voraussetzung, dass alle erforderlichen Unterlagen hochgeladen wurden. Im Regelfall erfolgt die Ausstellung der Bewertung je nach Auslastung der Sachbearbeiterin/des Sachbearbeiters bereits nach wenigen Wochen.
Bitte beachten Sie, dass eine etwaige Nachforderung von fehlenden Unterlagen die Bearbeitung verzögert.

Nein, die Anträge werden nach Reihenfolge des Einlangens bearbeitet.
Bitte achten Sie darauf, dass alle erforderlichen Unterlagen hochgeladen wurden. Eine etwaige Nachforderung von fehlenden Unterlagen verzögert die Bearbeitung.

Leider, nein. Aus rechtlichen Gründen muss der Antrag samt Unterlagen über das Portal www.asbb.at eingebracht werden.
Sehr gerne sind Ihnen die Mitarbeiter/innen der AST-Beratungsstellen bei der Antragstellung behilflich.

Nein, die Bewertungsstelle ist als Behörde dazu nicht berechtigt.
Bitte fügen Sie Ihrem Antrag die erforderlichen Unterlagen bereits übersetzt an. Eine Übersicht aller beeideten Gerichtsdolmetscher/innen finden Sie auf der Seite des Österreichischen Verbandes der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Dolmetscher – ÖVGD.

Nein. Bei fremdsprachigen Zeugnissen ist eine durch eine/n in Österreich offiziell registrierte/n, gerichtlich beeidete/n Übersetzer/in angefertigte Übersetzung erforderlich. Die Übersetzung muss mit der Originalurkunde bzw. mit einer beglaubigten Kopie amtlich fest verbunden sein.
Eine Übersicht aller beeideten Gerichtsdolmetscher/innen finden Sie auf der Seite des Österreichischen Verbandes der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Dolmetscher – ÖVGD.

Für Diplome/Abschlusszeugnisse, die in einem Mitgliedsstaat der EU ausgestellt wurden, wird eine durch ein offiziell registriertes (gerichtlich beeidetes) Übersetzungsbüro des Ausstellungslandes angefertigte Übersetzung akzeptiert.

Für Diplome/Abschlusszeugnisse aus Drittstaaten wird eine Übersetzung des Diploms/Abschlusszeugnisses durch ein in Österreich offiziell registriertes (gerichtlich beeidetes) Übersetzungsbüro ODER eine Bestätigung der Richtigkeit der bereits vorliegenden Übersetzung durch ein in Österreich (gerichtlich beeidetes) Übersetzungsbüro verlangt.
Eine Übersicht aller beeideten Gerichtsdolmetscher/innen finden Sie auf der Seite des Österreichischen Verbandes der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Dolmetscher – ÖVGD.

Nein, da diese Bewertung für die Verwendung in Österreich ausgestellt wird, wird diese nur in deutscher Sprache ausgestellt.

Die Dokumententypen doc, docx, jpe, jpeg, jpg, pdf, png, rtf, tif, tiff, xls, xlsx, zip werden unterstützt. Idealerweise erfolgt der Upload in einem pdf-file. Es ist zu beachten, dass die Gesamtdatenmenge 20 MB nicht überschreiten darf.

Bitte fügen Sie Ihrem Antrag einen Nachweis über Ihren Aufenthaltsstatus bei (z.B. Kopie Konventionspass, …)
Das BMBWF ist befugt, die Echtheit der Unterlagen durch weitere Institutionen prüfen zu lassen.

In den meisten Fällen kann von der ausstellenden Schule ein Duplikat eingeholt werden. Sollte aus bestimmten Gründen die Einholung eines Duplikates nicht möglich sein, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Ersatzbestätigung für ein verlorenes Zeugnis ausgestellt werden.

Information und Beratung sowie Begleitung der Antragstellenden während des gesamten Verfahrens erhalten Sie von den Mitarbeiter/innen der AST-Beratungsstellen.

Zu den meisten Angaben und Antragsschritten finden Sie eine Eingabehilfe (blauer Kreis mit einem weißen „!“).
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie bitte den Support  asbb.helpdesk@srt.solutions