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Europäischer Bildungsraum

Die EU-Bildungszusammenarbeit hat das Ziel der Schaffung eines Europäischen Bildungsraums, in dem lernen und studieren, lehren und unterrichten, ausbilden und arbeiten grenzüberschreitend möglich ist. Dieser Europäische Bildungsraum soll auf mehreren Säulen beruhen:

  • auf der Annäherung der nationalen Bildungssysteme durch Transparenz, den Austausch von Erfahrungen und das Definieren gemeinsamer Ziele und Handlungsfelder auf politischer Ebene,
  • auf der Vergleichbarkeit von Qualifikationen und der gegenseitigen Anerkennung von Bildungsabschlüssen und Lernzeiten bis hin zu gemeinsamen Abschlüssen (Joint Degrees) im Hochschulbereich,
  • auf der europaweiten strukturellen Zusammenarbeit von Bildungsinstitutionen und der transnationalen Mobilität von Einzelpersonen.

Die EU-Bildungszusammenarbeit setzt wichtige Impulse bei der Weiterentwicklung und Internationalisierung des österreichischen Bildungswesens. Die Errungenschaften der EU-Kooperation reichen von der Anerkennung beruflicher Qualifikationen (Berufsanerkennungsrichtlinie) über das ECTS-System bis hin zum Europäischen Qualifikationsrahmen. Als besonders richtungsweisend hat sich die immer engere und weit über die EU hinausgehende Kooperation der Nationalstaaten im Bologna-Prozess im Rahmen des Europäischen Hochschulraums erwiesen. Das wohl bekannteste und erfolgreichste Instrument der EU-Bildungszusammenarbeit ist das Bildungsprogramm Erasmus+ .

Im Gegensatz zu anderen Politikbereichen liegt Bildungspolitik allein in der Kompetenz der EU-Mitgliedstaaten. Die EU ist laut den Verträgen aber „für die Durchführung von Maßnahmen zur Unterstützung, Koordinierung oder Ergänzung der Maßnahmen der Mitgliedstaaten zuständig.“ (vergleiche Artikel 6 AEUV). Die strategischen Leitlinien und Bezugspunkte der Zusammenarbeit werden von den EU-Staats- und Regierungschefs im Europäischen Rat vorgegeben. Für den Bildungsbereich relevant sind die Europa 2020-Strategie, der strategische Rahmen für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung („Education and Training 2030”; kurz „ET2030”) sowie die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 14. Dezember 2017 zur sozialen Dimension, Bildung und Kultur.

Die EU-Bildungszusammenarbeit ist stark von dem Prinzip des gegenseitigen Austauschs von Erfahrungen und der Verabschiedung von Empfehlungen und Schlussfolgerungen geprägt, mit dem die Mitgliedstaaten gemeinsame Herausforderungen, Handlungsfelder und Ziele definieren. Die Inhalte werden im EU-Bildungsausschuss von den Mitgliedstaaten verhandelt und von den EU-Bildungsministerinnen und EU-Bildungsministern im Rat der EU für Bildung, Jugend, Kultur und Sport beschlossen. 

Im Rahmen der offenen Methode der Koordinierung setzen sich nationale Expertinnen und Experten in EU-Arbeitsgruppen (ET 2030) mit Fragestellungen der allgemeinen und beruflichen Bildung auseinander. Österreich gestaltet in diesen Arbeitsgruppen den Prozess auf europäischer Ebene aktiv mit. Ein wesentliches Instrument der EU-Bildungszusammenarbeit ist dabei die Entwicklung und Überprüfung von europäischen Benchmarks.

Links

Kontakt

Abteilung III/1 EU-Koordination und multilaterale Angelegenheiten:
eu-koordination@bmbwf.gv.at