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Akademische Grade

Sie haben ein Hochschulstudium an einer anerkannten in- oder ausländischen Hochschule absolviert und einen akademischen Grad verliehen bekommen? Hier erfahren Sie Wissenswertes über die Verwendung akademischer Grade.

Was ist ein akademischer Grad und wie darf er verwendet werden?

Akademische Grade sind Bezeichnungen, die von Hochschulen nach Abschluss eines Studiums verliehen werden. Das Gesetz sieht vor, dass akademische Grade so verwendet werden dürfen, wie in der Verleihungsurkunde (Diplom) festgelegt, wobei der akademische Grad auch mit einem geschlechterspezifischen Zusatz geführt werden kann (z.B. Dr.in“). In abgekürzter Form können akademische Grade auch in öffentliche Urkunden (z.B. Melderegister, Führerschein, E-Card) eingetragen werden. Mag.“, „Dr.“ und „Dipl.Ing“ sind dem Namen voranzustellen, die übrigen akademischen Grade sind dem Namen nachzustellen. Für die Eintragung können Sie sich direkt an die zuständige Behörde (z.B. Meldebehörde, Führerscheinbehörde, Sozialversicherungsträger) wenden.

Dürfen im Ausland erworbene akademische Grade auch in Österreich verwendet werden?

Im Ausland erworbene akademische Grade dürfen in Österreich grundsätzlich auch verwendet werden und zwar genau so, wie im Ausstellungsstaat. Eine gesonderte Anerkennung ist dafür nicht erforderlich. Die alternative Verwendung eines österreichischen akademischen Grades ist jedoch unzulässig. Akademische Grade von Hochschulen innerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) können abgekürzt auch in österreichische öffentliche Urkunden (z.B. Melderegister, Führerschein, E-Card) eingetragen werden. Dazu können Sie sich direkt an die zuständige Behörde (z.B. Meldebehörde, Führerscheinbehörde, Sozialversicherungsträger) wenden. Akademische Grade von Hochschulen außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) dürfen in Österreich zwar privat verwendet (z.B. Bewerbungsschreiben, Profile in Sozialen Medien, E-Mail-Signaturen), aber nicht in öffentliche Urkunden eingetragen werden. Eine Empfehlung mit den gängigsten akademischen Graden samt Abkürzungen ist weiter unten angeführt.

Rechtsgrundlagen

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