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Gesamtösterreichischer Universitätsentwicklungsplan (GUEP)

Der Gesamtösterreichische Universitätsentwicklungsplan (GUEP) ist ein technisch-strategisches Planungsinstrument des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF), das der Gesamtgestaltung der österreichischen Universitätslandschaft dient. Es dient als Grundlage für die Entwicklungspläne und für die Leistungsvereinbarungen der öffentlichen Universitäten.

GUEP als zentrales strategisches Planungsinstrument des BMBWF

Seit seiner Erstfassung 2015 ist der sogenannte „gesamtösterreichische Universitätsentwicklungsplan“ (GUEP – sprich „GÜP“) das technisch-strategische Planungsinstrument, auf dem die Weiterentwicklung und strategische Ausrichtung der 22 öffentlichen Universitäten in Österreich aufbaut. Das geschieht, indem das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF) – im Wege eines schriftlichen Konsultationsprozesses, in dem alle wichtigen Stakeholder einbezogen sind – Systemziele definiert, die die Gesamtgestaltung der österreichischen Universitätslandschaft betreffen.

GUEP ergänzt Universitätsfinanzierung

Was das genau bedeutet, führt § 12b Absatz 1 Universitätsgesetz (UG) genauer aus. Demnach dient der GUEP der „Entwicklung eines überregional abgestimmten und regional ausgewogenen Leistungsangebots, einer für das österreichische Wissenschaftssystem adäquaten und ausgewogenen Fächervielfalt, der Lenkung von Studienangebot bzw. Studiennachfrage, der Auslastung der Kapazitäten sowie der Forschung.“ Er baut dabei auf den Entwicklungsplänen der einzelnen Universitäten auf, die die individuellen, strategischen Zielsetzungen jeder Universität für die kommenden drei Jahre enthalten. Der GUEP ist dabei im Zusammenhang mit der Universitätsfinanzierung und insbesondere der damit verbundenen Kapazitätsorientierung in der Lehre zu sehen. Das ist auch der Grund, weshalb es wichtig ist, dass die ihm zugrundeliegenden Kennzahlen (allen voran die Studierenden, die Prüfungsaktivität, die Studienabschlüsse, die Betreuungsverhältnisse und das wissenschaftliche Personal betreffend) aktuell sind.

GUEP als Grundlage für die Leistungsvereinbarungen

Dazu definiert und priorisiert der GUEP Systemziele, die das Universitätssystem in seiner Gesamtheit betreffen. Sie stellen eine wichtige Grundlage für die Leistungsvereinbarungen (LV) dar, die die Universitäten alle drei Jahre mit dem BMBWF zwecks ihrer Finanzierung abschließen. Denn dort werden sie auf individuelle Zielwerte und konkrete Indikatoren für die einzelne Universität heruntergebrochen, die diese bis zum Ende der Leistungsvereinbarungsperiode erreicht haben sollte. Daher sieht § 12b Absatz 3 Universitätsgesetz auch vor, dass der GUEP „nach vorheriger Anhörung des Wissenschaftsrats bis spätestens Ende des ersten Jahres jeder Leistungsvereinbarungsperiode (…) aktualisiert“ werden soll. Konkret bedeutet das, dass der GUEP für jeweils zwei Leistungsvereinbarungsperioden – also sechs Jahre – erlassen und gleichzeitig alle drei Jahre – in Vorbereitung auf die kommenden Leistungsvereinbarungen – auf den neuesten Stand gebracht wird.

Aktueller GUEP 2022 bis 2027 mit sieben Systemzielen

Das ist der Grund, weshalb derzeit (noch)  der bislang dritte GUEP 2022 bis 2027 (PDF, 1 MB)  in Kraft ist, der Ende 2019 veröffentlicht wurde, auch wenn die vierte Fassung bereits ausgearbeitet wurde.
Er sieht folgende sieben Systemziele vor, die jeweils mithilfe mehrerer Umsetzungszielen genauer konkretisiert werden: 

  1. Weiterentwicklung und Stärkung des Hochschulsystems
  2. Stärkung der universitären Forschung
  3. Verbesserung der Qualität und Effizienz der universitären Lehre
  4. Förderung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses
  5. Ausbau des Wissens- und Innovationstransfers sowie der Standortvorteile
  6. Steigerung der Internationalisierung und der Mobilität
  7. Gesellschaftliche Verantwortung der Universitäten – Dienst an der Gesellschaft: Geschlechtergerechtigkeit, Diversität und soziale Inklusion, Responsible Science, Agenda 2030 und Umsetzung der SDGs, digitale Transformation

BMBWF legt Neuauflage des GUEP 2025 bis 2030 vor

Mit Jahresende 2022 hat das BMBWF die Neuauflage des GUEP für die Jahre 2025 bis 2030 vorgelegt. Sie umfasst mehr als eine bloße Aktualisierung, weil sich die Hochschullandschaft stetig verändert und weiterentwickelt. Daher gilt es, alle drei Jahre die gesetzten Systemziele zu hinterfragen und nach zu schärfen. Deshalb wurde in dieser Aktualisierung das Augenmerk gelegt auf:

  • den Ausbau von Forschungsfeldern und Kooperationen – unter Berücksichtigung von MINT und von Nachhaltigkeit 
  • die Schaffung interdisziplinär konzipierter Studien im Kontext von MINT und Nachhaltigkeit,
  • die Nachwuchsförderung und die ausgewogene Geschlechterrepräsentanz,
  • die Umsetzung der Ziele der FTI-Strategie 2030 der Bundesregierung sowie
  • die Kooperationen und Verbundbildung zwischen den Universitäten und weiteren Hochschulpartnerinnen und Partnern.

Das gilt ganz besonders für die Zielsetzungen, die den globalen Wandel betreffen, der sich derzeit auf allen gesellschaftlichen, politischen, wirtschaftlichen, wissenschaftlichen und sozialen Ebenen vollzieht. 

Strategiepapier „Universitäten und digitale Transformation im Jahr 2030“ als integraler Bestandteil des neuen GUEP

Sie umfassen insbesondere auch die digitale Transformation, weshalb der GUEP 2025 bis 2030 auch das neue Strategiepapier „Universitäten und digitale Transformation im Jahr 2030“ als Anhang enthält. Es ist somit integraler Bestandteil des GUEP, wodurch sein zentraler Stellenwert für die (Weiter-)Entwicklung der Universitäten unterstrichen wird. Darin wird nicht weniger als das Zukunftsbild der Universitäten als aktive Gestalterinnen der Digitalisierung bis 2030 skizziert.

Neuer GUEP 2025-2030 mit nur mehr sechs Systemzielen

Formal wurden zudem die System- und Umsetzungsziele des GUEP überarbeitet. Deshalb enthält der GUEP 2025 bis 2030 nur mehr sechs Systemziele. Die Themen von Systemziel 7 „Gesellschaftliche Verantwortung der Universitäten – Dienst an der Gesellschaft: Geschlechtergerechtigkeit, Diversität und soziale Inklusion, Responsible Science, Agenda 2030 und Umsetzung der SDGs“ wurden in die anderen Systemziele integriert. Sie lauten nunmehr:

  1. Weiterentwicklung und Stärkung des Hochschulsystems
  2. Stärkung der universitären Forschung
  3. Verbesserung der Qualität und Effizienz der universitären Lehre
  4. Förderung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses sowie der Gleichstellung und der sozialen Inklusion
  5. Ausbau des Wissens- und Innovationstransfers sowie der Standortvorteile
  6. Steigerung der Internationalisierung und der Mobilität

Zu jedem Systemziel enthält auch der aktualisierte GUEP mehrere Umsetzungsziele, die nun nicht mehr in tabellarischer Form sondern als Handlungsfelder dargestellt wurden.

Zielvorgaben für die Leistungsvereinbarungen 2025 bis 2027

Mit Ende Oktober 2023 wurde der GUEP 2025 bis 2030 dahingehend aktualisiert, dass nun Gesamtzielwerte der zentralen Indikatoren der Universitätsfinanzierung (Entwicklung der Prüfungsaktivität, der Betreuungsverhältnisse und der Studienabschlüsse) – für die kommende Leistungsvereinbarungsperiode 2025 bis 2027 dargestellt werden.

  1.  Prüfungsaktivität: Der GUEP geht davon aus, dass die Prüfungsaktivität von derzeit 173.216 im Studienjahr 2021/22 auf 177.000 im Studienjahr 2025/26 wieder ansteigen wird (+3.800 prüfungsaktive Studien oder +2,2 %). Dabei soll weiterhin ein Schwerpunkt auf Studien in den MINT-Fächergruppen (Fächergruppen 2 und 3) gelegt werden. Die diesbezüglichen Zielsetzungen geben der Hochschulplan 2030 (Erhöhung des Anteils der MINT-Studienabschlüsse soll von 28,5 auf 34,2 %) und die FTI-Strategie (Steigerung des Anteils der MINT-Graduierten um 20 %, Steigerung des Frauenanteils bei Graduierten in technischen Fächern um 5 %) vor.
  2. Betreuungsverhältnisse: Für die Qualität der Lehre ist die Betreuungsrelation entscheidend – also das Zahlenverhältnis, wie viel (prüfungsaktive) Studierende auf eine/Lehrende/n kommen. Im Studienjahr 2021/22 betrug sie 1:37,2, weil 4.655,6 Vollzeitäquivalente des wissenschaftlichen bzw. künstlerischen Personals 173.216 prüfungsaktive Studierende zu betreuen hatten. Dieser Wert soll bis zum Ende des Studienjahres 2025/26 auf 1:36,5 verbessert werden.
  3. Studienabschlüsse: Ob die Förderung der Studierbarkeit, die Verbesserung der Betreuungsrelation, ein geeignetes Zugangsmanagement, die Qualitätssteigerung der Lehre oder Maßnahmen zur verbesserten Vereinbarkeit des Studiums mit anderen Lebensbereichen – all die Maßnahmen, die in den vergangenen Leistungsvereinbarungsperioden gesetzt wurden, zielen darauf ab, Studienabbrüche zu verhindern. Dass das gelungen ist, belegt, die Sonderauswertung zur Hochschulprognose, die einen Anstieg hin zu etwa 33.850 Studienabschlüssen konstatiert. Dieser soll bis zum Ende des Studienjahres 2025/26 weiter wachsen – um knapp 1.640 oder + 5,1 % auf rund 33.800 Studienabschlüsse. Auch dabei wird der Fokus besonders auf die MINT-Studienabschlüsse, insbesondere die diesbezüglichen MINT-Erstabschlüsse gesetzt.

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