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Hochschulgovernance

Das österreichische Hochschulsystem ist natürlich gewachsen und besteht heute aus über 70 Einrichtungen. Zentrale Fragen der Systemleistung stehen im Zentrum der Systemgovernance, wie etwa jene: Welche Beiträge leistet das Hochschulsystem (bzw. das Forschungssystem) für die Gesellschaft, Wirtschaft und Innovation? Und ist das Gesamtsystem in all seinen Einzelbereichen gut justiert?

Das österreichische Hochschulsystem ist gut aufgestellt

Das österreichische Hochschulsystem besteht heute aus über 70 Einrichtungen: aus öffentlichen und privaten Universitäten, Fachhochschulen sowie aus Pädagogischen Hochschulen. Es ist strukturell breit und vielfältig aufgestellt. Das belegt auch seine Platzierung auf Platz 12 im U 21 Ranking of National Higher Education Systems, das insgesamt 50, über alle Kontinente verteilten Hochschulsysteme miteinander vergleicht. Dabei wird die Performance in 24 Indikatoren in vier Kategorien analysiert: Ressourcen, politische Rahmenbedingungen, Konnektivität und Output. Österreich zeichnet sich darin unter anderem durch seine Konnektivität aus, wie im Bericht des Rankings nachzulesen ist.

Trotz dieses guten Zeugnisses muss weiter am Hochschulsystem gearbeitet werden. Die Wissensgesellschaft – und erst recht das angebrochene digitale Zeitalter – verlangt robuste Wissenschaftssysteme. Oder wie es die OECD in ihrer Definition eines „high-performing higher education system“ zum Ausdruck bringt: „a higher education system where its higher education institutions taken together perform the three key functions of education, research and engagement (though some higher education institutions may not perform all three) to produce outcomes that meet the needs and objectives of students and their families, employers, the economy and society“.

Grundsätzliche Weichenstellungen zur Ausgestaltung eines Hochschulsystems

In der Ausgestaltung und Weiterentwicklung ihrer Hochschulsysteme haben Staaten in vier Bereichen grundsätzliche Entscheidungen zu treffen. Sie betreffen:

  1. die Governance-Strukturen und das Verhältnis zwischen dem Staat und den Hochschuleinrichtungen an sich
  2. die Missionen des Hochschulsystems und die Aufteilung der Verantwortlichkeiten für die Zielerreichung auf die Hochschultypen
  3. die Kapazitäten und damit Verfügbarkeiten, Qualität, Standorte der Studienangebote und Leistungen generell und 
  4. die Arbeitsabläufe und die Verwaltungspraxis für das Tagesgeschäft in den Governance-Beziehungen.

Dabei liegt es in der Verantwortung des Staates gegenüber seinen/ihren Steuerzahler/inne/n, die Lage regelmäßig (neu) zu bewerten, entstandene Probleme anzusprechen sowie die Hochschuleinrichtungen in die Lage zu versetzen (v.a. budgetär, regulatorisch und bezüglich der Zielvorgaben), die Erwartungen des Staates und der Gesellschaft zu erfüllen.

Vom Hochschulplan zur Hochschulplanung

Österreich arbeitet schon seit vielen Jahrzehnten an all diesen Zielsetzungen. Seit 2008 wird der österreichische Hochschulraum mit seinen vier Sektoren – den öffentlichen Universitäten, den Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen und Privatuniversitäten – ganzheitlich betrachtet. So war es auch im damaligen Regierungsprogramm nachzulesen, das in Folge erstmals die Entwicklung eines umfassenden österreichischen Hochschulplans vorsah. Er sollte folgende Schwerpunkte beinhalten: strategische Leitlinien, Standortoptimierungen, Durchlässigkeit innerhalb des Hochschulwesen in Österreich, sowie Balance zwischen regionalen Bildungsangeboten und Bündelung von Forschungsinfrastruktur.

Strategische Hochschulplanung über Systemziele

Daraus resultierten nicht nur die ersten Adaptionen in der Gestaltung und Verhandlung der Leistungsvereinbarungen mit den öffentlichen Universitäten; es war letztlich der Startpunkt für die Entwicklung einer österreichischen Hochschulplanung, wie wir sie heute kennen. Deshalb sind dazu auch alle vorhandenen und künftig (weiter) zu entwickelnden Steuerungsinstrumente der Hochschulgovernance zu zählen – etwa

  • die Einführung der Universitätsfinanzierung NEU und die damit verbundene wirkungsorientierte Systemsteuerung über Systemziele bzw. Zielwerte (Indikatoren),
  • die Schaffung gesetzlicher Grundlagen zur  Hochschulqualitätssicherung wie die Beschlussfassung eines Hochschul-Qualitätssicherungs-Rahmengesetzes,
  • die Einrichtung der Hochschulkonferenz, als gemeinsames Entscheidungsgremium aller Hochschulsektoren sowie
  • die Etablierung einer spezifischen Governance für die hochschulische Pädagog/inn/en-Bildung.

Überarbeitung und Neufassung der wichtigsten Strategiedokumente

Die rezenteste Entwicklung stellt der auf den Sektor der öffentlichen Universitäten ausgerichtete Gesamtösterreichische Universitätsentwicklungsplan (GUEP) dar, der als strategischer Planungsrahmen einen ordnenden Beitrag zur Optimierung des universitären Systems in Österreich leistet. Er ist 2015 erstmals erschienen und wird eben überarbeitet. Völlig neu gestaltet wird der Hochschulplan, der 2011 erstmals publiziert wurde

Kooperieren statt konkurrenzieren

Das ändert freilich nichts daran, dass an der grundsätzlichen Zielsetzung in der gemeinsamen Gestaltung des Hochschulsystems festgehalten wird – der verstärkten Zusammenarbeit und Koordinierung aller Hochschulsektoren, der besseren Nutzung der vorhandenen Ressourcen, der abgestimmten Profil- und Schwerpunktsetzung und der koordinierten Weiterentwicklung des Fächerspektrums. „Voneinander unterscheiden und kooperieren, statt aneinander angleichen und konkurrenzieren“ soll dabei die Leitlinie sein.

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