Berufsfeld Elementarpädagogik/ Sozialpädagogik
Studie
Ausbildungsmöglichkeiten
Anstellungserfordernisse
Eine elementarpädagogische Einrichtung ist die erste Bildungseinrichtung im Leben eines Kindes und so kommt der Elementarpädagogin/dem Elementarpädagogen eine bedeutsame Rolle zu. Eine Elementarpädagogin/ein Elementarpädagoge kann in unterschiedlichen Einrichtungen arbeiten, z.B. in einer Krippe für Kinder vom ersten bis dritten Lebensjahr, in einer Kindergartengruppe für Kinder von etwa drei bis sechs Jahren, in einer alterserweiterten Gruppe für Kinder von etwa ein bis sechs Jahren. Es gibt auch die Möglichkeit, im Rahmen der Ausbildung die zusätzliche Qualifikation zur Hortpädagogin/zum Hortpädagogen zu erlangen, um Kinder im Alter von sechs bis 14 Jahren in einer Hortgruppe zu betreuen.
Der Beruf der Elementarpädagogin/des Elementarpädagogen ist sehr gefragt, die Anstellungschancen sind in allen Bundesländern sehr gut.
Neben der Elementarpädagogin/dem Elementarpädagogen gibt es auch Assistentinnen/Assistenten. Die pädagogische Assistentin/der pädagogische Assistent unterstützt die Elementarpädagogin/den Elementarpädagogen beim Gestalten der Bildungsarbeit, indem sie/er selbst über ein pädagogisches Wissen verfügt.
Eine im Auftrag des Ministeriums erstellte Studie gibt erstmals anhand quantitativer und qualitativer Daten einen Aufschluss über die Bildungs- und Berufsverläufe von Absolvent/inn/en der fünfjährigen BAfEP und Kollegs, die Rahmenbedingungen im Berufsfeld sowie den bundesweiten Personalbedarf im Bereich der Elementarpädagogik bis zum Jahr 2030. Darüber hinaus beinhaltet die Studie konkrete Handlungsempfehlungen.
Auch das Berufsfeld der Sozialpädagogik ist in unserer Gesellschaft von großer Bedeutung. Sozialpädagoginnen/Sozialpädagogen arbeiten z.B. in Wohngemeinschaften und betreuen dort Schulkinder, Jugendliche, (junge) Erwachsene, in sozialen Einrichtungen für Menschen mit Beeinträchtigungen, oder auch in der außerschulischen Jugendarbeit.
Der Beruf der Sozialpädagogin/des Sozialpädagogen ist sehr gefragt. Auch hier sind die Anstellungschancen in allen Bundesländern sehr gut.
Ausbildungsmöglichkeiten
Bildungsanstalten für Elementarpädagogik/Sozialpädagogik
Die Ausbildungen zur Elementarpädagogin/zum Elementarpädagogen bzw. zur Sozialpädagogin/zum Sozialpädagogen können an der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik (BAfEP) bzw. der Bildungsanstalt für Sozialpädagogik (BASOP) erworben werden. Diese Schulformen gehören zu den Berufsbildenden höheren Schulen (BHS) und schließen - so wie auch alle anderen BHS - mit einer Reife- und Diplomprüfung ab. Beide fünfjährigen höheren Schulformen führen darüber hinaus zur Universitätsreife. Die Ausbildungen können auch als Kolleg absolviert werden und schließen dann mit einer Diplomprüfung ab. Zugangsvoraussetzung ist eine Reifeprüfung, Studienberechtigungs- oder Berufsreifeprüfung. Die Ausbildung an einem Kolleg dauert zwei Jahre bzw. berufsbegleitend fünf bis sechs Semester.
Seit dem Schuljahr 2019/2020 gibt es auch eine dreijährige Fachschule für pädagogische Assistenzberufe. Im Anschluss an diese dreijährige Fachschule gibt es – wie an allen Fachschulen – die Möglichkeit, nach weiteren drei Jahren den Abschluss als Elementarpädagogin/Elementarpädagoge zu erlangen.
Voraussetzung für den Besuch der Ausbildungen ist jeweils eine positive Eignungsprüfung.
Bis zum Schuljahr 2021/22 gab es für den sonderpädagogischen bzw. inklusiven Bereich die dreijährigen, berufsbegleitenden Lehrgänge für inklusive Elementarpädagogik an der BAfEP, die mit der Qualifikation Inklusive Elementarpädagogin/Inklusiver Elementarpädagoge abgeschlossen haben. Diese werden ab dem Studienjahr 2022/23 an den Pädagogischen Hochschulen als Hochschullehrgänge angeboten (siehe unten).
Die dreijährigen, berufsbegleitenden Lehrgänge für Inklusive Sozialpädagogik an der BASOP, die mit der Qualifikation Sondererzieherin/Sondererzieher abschließen, bestehen weiterhin. Voraussetzung für den Besuch eines Lehrgangs ist die vorangegangene Grundausbildung zur Sozialpädagogin/zum Sozialpädagogen.
Die Bewerbung beziehungsweise Anmeldung erfolgt direkt am Schulstandort einer BASOP. Auf den Webseiten der Schulen sind nähere Informationen zu finden, z.B. zum Tag der offenen Tür. Die Schulstandorte und deren Webseiten können unter folgendem Link aufgerufen werden: Schulführer (schule.at)
- Bildungsanstalt für Elementarpädagogik
- Bildungsanstalt für Sozialpädagogik
- Fachschule für pädagogische Assistenzberufe
Lehrgang für Elementarpädagogik für BASOP-Absolvent/inn/en
Absolvent/inn/en der Bildungsanstalt für Sozialpädagogik (5-jährige Form oder Kolleg), die in das elementarpädagogische Berufsfeld einsteigen möchten, können diesen zweisemestrigen Lehrgang für Elementarpädagogik an einer Bildungsanstalt für Elementarpädagogik (BAfEP) absolvieren.
Diese Möglichkeit des Quereinstiegs baut speziell auf die bereits erworbenen Kompetenzen im Bereich der Sozialpädagogik auf. Die Absolvent/inn/en der BASOP erweitern dadurch ihre erworbene Qualifikation für den sozialpädagogischen Bereich (inklusive der Qualifikation der Hortpädagogik) um den elementarpädagogischen Bereich.
Der gegenständliche Lehrgang kann auch in einer berufsbegleitenden Form unter Verlängerung der Ausbildungsdauer auf drei oder vier Semester geführt werden. Das Inkrafttreten ist mit dem Schuljahr 2023/24 vorgesehen.
Aufbaulehrgang Elementarpädagogik
Der Aufbaulehrgang der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik (AUL), als Sonderform der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik (BAfEP), ermöglicht eine anschlussfähige Ausbildung für die Absolventinnen und Absolventen der „Fachschule für pädagogische Assistenzberufe“.
Der Ausbildungsgang dauert drei Jahre (sechs Semester) und wird mit einer Reife- und Diplomprüfung abgeschlossen, welche einer Reife- und Diplomprüfung an einer BAfEP gleichwertig ist. Dieser Aufbaulehrgang kann auch als Schule für Berufstätige, erforderlichenfalls unter Verlängerung der Ausbildungsdauer, geführt werden.
Das Inkrafttreten ist mit dem Schuljahr 2023/24 vorgesehen.
Hochschullehrgang „Elementarpädagogik“
Seit dem Studienjahr 2021/22 steht der Hochschullehrgang „Elementarpädagogik“ an den Pädagogischen Hochschulen zur Verfügung, welcher als Quereinstiegsmöglichkeit in das Berufsfeld der Elementarpädagogik im Sinne der Qualifizierung als „gruppenführende Elementarpädagogin bzw. gruppenführender Elementarpädagoge“ für facheinschlägig vorgebildete Personengruppen dient.
Die Zulassung zum Hochschullehrgang setzt nach § 52f Abs. 2 HG 2005 eine abgeschlossene Ausbildung in diesen Professionsfeldern voraus. Zielgruppe sind Lehrer/innen mit abgeschlossenem Bachelorstudium Primarstufe oder Lehramt für Sonderschulen sowie Personen mit einem abgeschlossenen Bachelorstudium der Pädagogik, Erziehungs- oder Bildungswissenschaft (180 ECTS). Gemäß § 52 Abs. 2 Z 3 HG 2005 haben diese zumindest Sprachkenntnisse auf dem Referenzniveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen entsprechend der Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedstaaten Nr. R (98) 6 vom 17. März 1998 zum Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen – (GER) aufzuweisen. Zudem wird die Absolvierung eines Selbstevaluierungstools vor Beginn des Hochschullehrgangs als Zulassungsbedingung festgelegt.
Der Hochschullehrgang gliedert sich in 12 Module einschließlich eines theorie- und praxisorientierten Portfolios. Die vorgesehene Hochschullehrgangsdauer beträgt 2 Semester, wobei eine Höchststudiendauer von 6 Semestern (vorgesehene Studienzeit zuzüglich 4 Semester) festgelegt wurde. Nach Abschluss des Hochschullehrgangs ist den Absolventinnen bzw. Absolventen ein Hochschullehrgangszeugnis auszustellen, welches letztlich zur Berechtigung der Gruppenführung führt.
Zugleich wird mit dem Abschluss eine umfassende Qualifikation entsprechend dem Lehrgang zur Qualifizierung für die frühe sprachliche Förderung (Art. 11 Abs. 1 Z 3 der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Elementarpädagogik für die Kindergartenjahre 2022/23 bis 2026/27) erreicht.
Der Hochschullehrgang "Elementarpädagogik" wird an folgenden Pädagogischen Hochschulen angeboten:
Verbund Nord-Ost
- Pädagogische Hochschule Niederösterreich
- Pädagogische Hochschule Wien
- Private Pädagogische Hochschule Wien/Krems
Verbund Süd-Ost
- Pädagogische Hochschule Kärnten
- Pädagogische Hochschule Steiermark
- Private Pädagogische Hochschule Augustinum
- Private Pädagogische Hochschule Burgenland
Verbund Mitte
Hochschullehrgang „Quereinstieg Elementarpädagogik“
Ab dem Studienjahr 2023/24 steht ein neuer Hochschullehrgang „Quereinstieg Elementarpädagogik“ an den Pädagogischen Hochschulen zur Verfügung, welcher als Quereinstiegsmöglichkeit in das Berufsfeld der Elementarpädagogik im Sinne der Qualifizierung als „gruppenführende Elementarpädagogin bzw. gruppenführender Elementarpädagoge“ für Absolventinnen und Absolventen von nicht facheinschlägigen Studien im Umfang von 180 ECTS dient.
Die Zulassung zum Hochschullehrgang für den Quereinstieg Elementarpädagogik gemäß § 39 Abs. 3a setzt nach § 52f Abs. 3e HG 2005 den Abschluss eines Studiums im Umfang von mindestens 180 ECTS-Anrechnungspunkten an einer anerkannten postsekundären Bildungseinrichtung voraus. Gemäß § 52 Abs. 2 Z 3 HG 2005 haben diese zumindest Sprachkenntnisse auf dem Referenzniveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen entsprechend der Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedstaaten Nr. R (98) 6 vom 17. März 1998 zum Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen – (GER) aufzuweisen. Zudem wird die Absolvierung eines Selbstevaluierungstools vor Beginn des Hochschullehrgangs als Zulassungsbedingung festgelegt.
Der Hochschullehrgang gliedert sich in 22 Module einschließlich eines theorie- und praxisorientierten Portfolios. Für individuelle Schwerpunktsetzungen sind im Curriculum zwei Wahlpflichtmodule im vierten Semester vorgesehen. Die vorgesehene Hochschullehrgangsdauer beträgt 4 Semester, wobei eine Höchststudiendauer von 8 Semestern (vorgesehene Studienzeit zuzüglich 4 Semester) festgelegt wurde. Der Hochschullehrgang kann jedoch auch in berufsbegleitender Form, unter Verlängerung der Ausbildungsdauer, geführt werden.
Nach Abschluss des Hochschullehrgangs ist den Absolventinnen bzw. Absolventen ein Hochschullehrgangszeugnis auszustellen, mit welchem letztlich die Berufsberechtigung zur Gruppenführung als Elementarpädagogin bzw. Elementarpädagoge einhergeht.
Zugleich wird mit dem Abschluss eine umfassende Qualifikation entsprechend dem Lehrgang zur Qualifizierung für die frühe sprachliche Förderung (Art. 11 Abs. 1 Z 3 der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Elementarpädagogik für die Kindergartenjahre 2022/23 bis 2026/27) erreicht.
Der Hochschullehrgang "Quereinstieg Elementarpädagogik" wird an folgenden Pädagogischen Hochschulen angeboten:
Verbund Nord-Ost
Verbund Süd-Ost
- Pädagogische Hochschule Kärnten
- Pädagogische Hochschule Steiermark
- Private Pädagogische Hochschule Augustinum
Verbund Mitte
Verbund West
Hochschullehrgang „Inklusive Elementarpädagogik“
Seit dem Studienjahr 2022/23 steht der Hochschullehrgang „Inklusive Elementarpädagogik“ an den Pädagogischen Hochschulen zur Verfügung, der aufbauend auf eine einschlägige Ausbildung zur Elementarpädagogin beziehungsweise zum Elementarpädagogen eine professions-, wissenschafts- und praxisorientierte Qualifizierung zu „Inklusiven Elementarpädagoginnen und -pädagogen“ bietet, welche eine Berufsberechtigung zur Folge hat.
Die Zulassung zum Hochschullehrgang setzt nach § 52f Abs. 2 HG 2005 eine abgeschlossene Ausbildung im betreffenden Professionsfeld voraus: Zielgruppe sind Personen mit einer abgeschlossenen Ausbildung zur Elementarpädagogin bzw. zum Elementarpädagogen an einer Bildungsanstalt für Elementarpädagogik (BAfEP) oder mit einem abgeschlossenen Hochschullehrgang Elementarpädagogik (60 ECTS) oder einem abgeschlossenen Hochschullehrgang „Quereinstieg Elementarpädagogik“ (120 ECTS). Studienwerberinnen und Studienwerber haben zumindest Sprachkenntnisse auf dem Referenzniveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen entsprechend der Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedstaaten Nr. R (98) 6 vom 17. März 1998 zum Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) aufzuweisen.
Der Hochschullehrgang gliedert sich in 20 Module. In jedem Semester sind 5 Module zu absolvieren.
Die vorgesehene Hochschullehrgangsdauer beträgt 4 Semester, wobei eine Höchststudiendauer von 8 Semestern (vorgesehene Studienzeit zuzüglich 4 Semester) festgelegt wurde. Nach Abschluss des Hochschullehrgangs ist den Absolventinnen bzw. Absolventen ein Hochschullehrgangszeugnis auszustellen, welches letztlich zur Berechtigung der Gruppenführung führt.
Der Hochschullehrgang "Inklusive Elementarpädagogik" wird an folgenden Pädagogischen Hochschulen angeboten:
Verbund Nord-Ost
- Pädagogische Hochschule Niederösterreich
- Pädagogische Hochschule Wien
- Private Pädagogische Hochschule Wien/Krems
Verbund Süd-Ost
- Pädagogische Hochschule Kärnten
- Pädagogische Hochschule Steiermark
- Private Pädagogische Hochschule Augustinum
- Private Pädagogische Hochschule Burgenland
Verbund Mitte
Verbund West
Universitätslehrgang „Elementar+ - Early childhood education and care+ (ECEC+)“
Aktuell befindet sich der Universitätslehrgang „Elementar+ - Early childhood education and care+ (ECEC+)“ mit einem Arbeitsaufwand von 120 ECTS-Anrechnungspunkten (sechs Semester / berufsbegleitend) in finaler Vorbereitung.
Nähere Informationen dazu finden Sie unter: Elementar+ (uni-graz.at)
Anstellungserfordernisse
Der Beruf der Elementarpädagogin/des Elementarpädagogen ist ein reglementierter Beruf. Das heißt, es ist eine bestimmte Ausbildung erforderlich, um in diesem Beruf arbeiten zu können. Dazu zählt entweder die Ausbildung an einer BAfEP oder der erfolgreiche Abschluss des Hochschullehrgangs „Elementarpädagogik“ oder der erfolgreiche Abschluss des Hochschullehrgangs „Quereinstieg Elementarpädagogik“.
Nur wer einen dieser Ausbildungswege erfolgreich abgeschlossen hat, darf als gruppenführende(r) Elementarpädagogin/Elementarpädagoge arbeiten. Dieses Bundesgesetz über die Grundsätze betreffend die fachlichen Anstellungserfordernisse für Elementarpädagog/inn/en gilt für ganz Österreich. Weitere konkrete Bestimmungen zu den Rahmenbedingungen der Anstellungen legt jedes Bundesland zusätzlich in Landesgesetzen fest. Dazu zählen etwa Regelungen über die Öffnungszeiten oder die Anzahl der Kinder pro Gruppe.
Grundsatzgesetz zu den Anstellungserfordernissen