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Nahtstelle Schule/Beruf

Berufsorientierung

Auf Grund der 1998 beschlossenen Schulorganisationsnovellen wurde "Berufsorientierung in der 7. und 8. Schulstufe" als verbindliche Übung in den Lehrplänen gesetzlich verankert.

Berufsorientierung findet viele Ansatzpunkte in den verschiedenen Unterrichtgegenständen. Darum liegt eine integrierte Umsetzung dieser verbindlichen Übung nahe. Es soll von der persönlichen Erfahrungs- und Erlebniswelt der Schülerinnen und Schüler ausgegangen werden. Dabei sollen verstärkt Plan- und Rollenspiele sowie projektorientierter Unterricht in das Unterrichtsgeschehen einfließen. Durch eine ganzheitliche Betrachtungsweise dieser besonderen Aufgabenstellungen ergeben sich eine Vielzahl von Lernfeldern und Lernmöglichkeiten, die die Schülerinnen und Schüler befähigen sollen, verantwortungsbewusst in die Berufswelt einsteigen und dort auch bestehen zu können.  

Der Unterricht soll Interesse an einer künftigen Berufsarbeit wecken, aber auch falsche Erwartungen richtigstellen. Die Entwicklung der Komponenten "Ichstärke" (Selbstkompetenz) und die Auseinandersetzung mit der Berufswelt (Sach- und Methodenkompetenz) soll angestrebt werden. 

Der Berufsorientierungsunterricht wird durch die Schülerberaterinnen und Schülerberater (Grundsatzerlass für Schüler- und Bildungsberatung) ergänzt. Dies sind Pädagoginnen und Pädagogen, die speziell ausgebildet sind, um Jugendliche bei ihren Bildungs- und Berufsentscheidungen zu unterstützen.

Bildungs- und Berufsorientierung (ibobb: Information, Beratung und Orientierung für Bildung und Beruf)

Berufsvorbereitungsjahr

Dem Übergang zwischen Schule und Arbeitswelt, wird eine besondere Bedeutung beigemessen. Berufsqualifizierende Maßnahmen stellen eine unabdingbare Voraussetzung für eine künftige selbständige oder weitgehend unabhängige Lebensführung dar. Dadurch sollen die Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in bestmöglicher Weise auf ihre künftige Integration in die Berufswelt vorbereitet werden. Dieser Lehrplan findet nicht nur im Berufsvorbereitungsjahr (9. Schulstufe) an Sonderschulen Anwendung, sondern auch bei jenen Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die eine Integrationsklasse an der Polytechnischen Schule beziehungsweise einer einjährigen Haushaltungsschule besuchen. Die Jugendlichen sollen befähigt werden, persönliche Lebens- und Berufsperspektiven zu entwickeln, betriebliche Arbeit aus der Sicht der Arbeitnehmer/innen ebenso wie aus der Sicht der Arbeitgeber/innen kennen und einschätzen zu lernen.

Das Berufsvorbereitungsjahr soll grundlegende Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse, die unabhängig von der jeweiligen späteren Tätigkeit günstige Eingangsvoraussetzungen in das Arbeits- und Berufsleben schaffen, vermitteln.

Aktueller Lehrplan für das Berufsvorbereitungsjahr 

Jugendcoaching

Um den Bildungsstand und die Arbeitsmarktchancen von Jugendlichen zu verbessern, ist es notwendig, frühzeitige Ausbildungsabbrüche zu verhindern.

Gerade in der so schwierigen Phase der Entscheidung über den weiteren Bildungs- und Berufsweg benötigen Jugendliche und ihre Erziehungsberechtigen professionelle Beratung und Hilfestellung. Das Angebot des Jugendcoachings basiert auf dem Prinzip der Freiwilligkeit aller Beteiligten und kann kostenlos in Anspruch genommen werden. Ziel ist es, anhand von Stärken und Fähigkeiten der Jugendlichen die idealen nächsten Schritte zu planen und so den erfolgreichen Übertritt ins zukünftige Berufsleben zu ermöglichen.

Ziele des Jugendcoachings sind

  •  ausgrenzungs- und schulabbruchgefährdete Schüler/innen einzeln zu beraten und zu begleiten, sodass der individuell richtige Bildungsweg gefunden wird,
  • verstärkte Orientierung in Bezug auf die eigene Bildungs- und Berufslaufbahn zu geben, speziell auch für Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderdarf,
  • bei der Bewältigung von psychosozialen Problemen, die den Bildungsweg gefährden, zu unterstützen und
  • Hilfestellung zu anderen Beratungsstellen beziehungsweise auch zu Praktikumsplätzen zu bieten.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Bildungsdirektion in Ihrem Bundesland.

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