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Steuerungsinstrumente der Hochschulgovernance

Das Hochschulsystem zeichnet sich durch wesentliche Eigenheiten aus, die das Agieren der öffentlichen Hochschulverwaltung besonders machen. Dazu zählen: die Autonomie der Hochschulinstitutionen (insbesondere der Universitäten), durch die grundrechtlich abgesicherte Wissenschaftsfreiheit sowie ihr Status als Expert/inn/en-Organisationen. Daher ist in der Hochschulgovernance besonders darauf Rücksicht zu nehmen.

Die Struktur des österreichischen Hochschulsystems basiert auf vier Grundsatzentscheidungen. Dazu zählen die vier Hochschulsektoren und ihre Missionen, also die öffentlichen Universitäten und Privathochschulen (bzw. Privatuniversitäten), die Fachhochschulen und die Pädagogische Hochschulen, die staatlich gewollten und finanzierten Kapazitäten, die Grundlagen des Zusammenwirkens zwischen den Hochschulinstitutionen sowie zwischen diesen und dem System, die großteils über (Verfassungs-)Gesetze getroffen werden. Davon ausgehend hat sich ein „Werkzeugkasten“ an Governance-Instrumenten entwickelt, die für die Begleitung, Steuerung und Entwicklung des Hochschulsystems maßgeblich sind.

Dazu zählen:

Ziel: Gesamthafte, aber dennoch ausdifferenzierte Hochschulgovernance

Im Zusammenspiel all dieser Instrumente steht das zentrale Ziel, das österreichische Hochschulsystem und seine Einrichtungen gesamthaft, aber dennoch entsprechend ausdifferenziert im übergeordneten Interesse der öffentlichen Hand zu steuern - ganz so wie es den Eigenheiten des Hochschulsystems entspricht. Bei dieser Hochschulgovernance ist ein verantwortungsvoller und transparenter Umgang mit Steuermitteln sicher und für die Öffentlichkeit nachvollziehbar darzustellen.