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Externistenprüfungen

Einzelne Unterrichtsgegenstände, Schulstufen oder Schularten können unter bestimmten Voraussetzungen in Form von Externistenprüfungen abgelegt werden. Dies gilt auch für Reifeprüfungen, Reife- und Diplomprüfungen, Diplomprüfungen und Abschlussprüfungen.

Das Ansuchen um Zulassung ist schriftlich bei der Schule, an der die Prüfungskommission ihren Sitz hat, einzubringen.

Einrichtungen der Erwachsenenbildung bieten Vorbereitungskurse zum Pflichtschulabschluss (kostenlos) und zur Berufsreifeprüfung an. Bei jenen Institutionen die eine Prüfungsberechtigung haben (nachzufragen bei einer Beratungsstelle beziehungsweise beim Institut), können Teilprüfungen direkt am Institut abgelegt werden. Mindestens eine Prüfung muss allerdings an der Prüfungsschule abgelegt werden.

Rechtsgrundlagen

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