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Schulbuchaktion

Die österreichische Schulbuchaktion ist eine familienpolitische und bildungspolitische Leistung. Als Leistung des Familienlastenausgleichs dient die Schulbuchaktion zur finanziellen Entlastung der Eltern und ist gleichzeitig ein wichtiger Beitrag zur Ausbildung und Chancengleichheit aller Schülerinnen und Schüler. Im Rahmen dieser Aktion werden seit 1972 Schülerinnen und Schüler an österreichischen Schulen unentgeltlich mit den notwendigen Unterrichtsmitteln ausgestattet.

Die Schulbuchaktion wird vom Bundeskanzleramt, Sektion Familie und Jugend, und dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF) getragen.

Die Sektion Familie und Jugend im Bundeskanzleramt ist für die Organisation, den Ablauf und die Finanzierung der Schulbuchaktion zuständig. Das BMBWF koordiniert die pädagogischen Angelegenheiten, didaktischen Richtlinien und Lehrplanerfordernisse. Weitere Projektpartner sind der Fachverband der Buch- und Medienwirtschaft der WKÖ, der die Schulbuchverlage und den Schulbuchhandel repräsentiert. Für die IT-Dienstleistungen sorgt im Auftrag der Projektpartner das Bundesrechenzentrum (BRZ).

Auskünfte zu pädagogischen Angelegenheiten der Schulbuchaktion

Auskünfte zu pädagogischen Angelegenheiten der Schulbuchaktion erteilt Abteilung Präs/15:

Mag. Sonja Hinteregger-Euller
T +43 1 53120-2520
sonja.hinteregger-euller@bmbwf.gv.at

Mag. Michael Renner
T +43 1 53120-2522
michael.renner@bmbwf.gv.at

Informationen zur Schulbuchaktion

Es ist nur die personenbezogene Anmeldung zur SBA-Online über das Berechtigungssystem des Bildungsministeriums (edu.ldap) möglich.

Kontakte zu Fragen rund um die Schulbuchaktion: Schulbuchaktion online - Kontakte

Termin für das Schulforum beziehungsweise  die Schulkonferenz:
bis spätestens 19. April 2024

Unterrichtsmittel nach eigener Wahl dürfen bis zum Ausmaß von 15 % des Limits bestellt werden.

Sofern der Rahmen von höchstens 15 % bereits ausgeschöpft ist, können die Schulen individuell einen Antrag auf Erhöhung des Ausmaßes beim Bundeskanzleramt – Sektion Familie und Jugend stellen.

Allgemeine Erläuterungen zur Schulbuchbestellung

Erläuterungen zur Schulbuchbestellung 2024/25 (schulbuchaktion.at)

Die Auswahl der Schulbücher durch die Schule erfolgt aus der Schulbuchliste, aus dem Anhang sowie der Liste Therapeutischer Unterrichtsmittel.

Die Beschlussfassung erfolgt durch das Schulforum (1.-8. Schulstufe) bzw. die Schulkonferenz (9. -13. Schulstufe).

Es dürfen nur Bücher ausgewählt werden, die tatsächlich benötigt und verwendet werden.

Die Schulen können zugelassene oder nicht zugelassene Bücher sowie Therapeutische Unterrichtsmittel auch aus anderen Listen bestellen, wenn sie nach gewissenhafter Prüfung durch die Schule nach Inhalt und Form auch dem Lehrplan einer anderen Schulform entsprechen. Es ist zum Beispiel an Volksschulen, aber auch in anderen Schularten, möglich, Therapeutische Unterrichtsmittel auch für Klassen zu bestellen, in denen keine Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf unterrichtet werden.

Der Termin der Schulforen/-konferenzen im März/April soll die Berücksichtigung der Schülerzahlen nach der Anmeldung für das kommende Schuljahr erlauben, andererseits früh genug sein, um die Auflagenhöhe auf Grund der Bestellmenge festlegen zu können.

Die Schülerinnen und Schüler (die Erziehungsberechtigten) können freiwillig der Schule Bücher für die Wiederverwendung zur Verfügung stellen. Dies erfolgt nach Richtlinien, die vom Schulforum beziehungsweise vom Schulgemeinschaftsausschuss gemäß dem Schulunterrichtsgesetz festzulegen sind.

Die Höchstgrenzen für die Schulbücher für Schüler/innen werden durch die Limit-Verordnung des Bundeskanzleramtes, Sektion Familie und Jugend festgelegt.

Die Einführung der Bücher für den Religionsunterricht obliegt nicht den Schulbehörden des Bundes, doch erfolgen Bestellung und Abrechnung wie bei den anderen Büchern.

Die Verrechnung der Schulbücher sowie das Vorgehen bei Nach- und Neubestellungen werden durch die Durchführungsrichtlinien des Bundeskanzleramtes, Sektion Familie und Jugend geregelt.

Links