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Überbeglaubigungen von inländischen Schulzeugnissen durch das BMBWF

Für die Anerkennung österreichischer Zeugnisse im Ausland ist in vielen Ländern eine diplomatische Beglaubigung erforderlich – sofern es kein Abkommen (siehe Beglaubigungsvorschriften) gibt.

Die Überbeglaubigung durch das BMBWF kann nur bei Zeugnissen öffentlicher Schulen bzw. Privatschulen mit Öffentlichkeitsrecht durchgeführt werden.

Diese Zeugnisse müssen bereits von der zuständigen Bildungsdirektion (Bundesland der Schule) beglaubigt worden sein! Ausnahmen: Pädagogische Hochschulen (Lehramt – Pflichtschulbereich) sowie technische, gewerbliche Zentrallehranstalten bzw. land- und forstwirtschaftliche Zentrallehranstalten

Die zu beglaubigenden Schulzeugnisse bzw. Schulbesuchsbestätigungen können anschließend persönlich oder durch eine Vertreterin/einen Vertreter im BMBWF oder eingeschrieben per Post eingebracht werden.

Gerne können Anträge auch direkt von der Bildungsdirektion im Dienstweg beim BMBWF eingebracht werden.

Bei der Einbringung per Post bzw. über die Bildungsdirektion ist dem Antrag unbedingt eine Kontaktmöglichkeit (Telefonnummer bzw. E-Mail-Adresse) anzufügen. Bedingt durch den Weg des Post- und Zahlungsverkehrs ist in diesen Fällen mit einer Bearbeitungszeit durch das BMBWF von ca. 14 Tagen zu rechnen. Die Antragstellerin/der Antragsteller erhält die Kontodaten für die Einzahlung der Gebühr per Post/E-Mail übermittelt. In dringenden Fällen – wenn eine persönliche Vorsprache nicht möglich ist – wird auf die Beauftragung eines Botendienstes hingewiesen.

Postanschrift:

Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung
<Sachbearbeiter/in – siehe Zuständigkeiten im BMBWF>
Minoritenplatz 5
1010 Wien

Bitte beachten Sie, dass der persönliche Parteienverkehr ausnahmslos nur nach Terminvereinbarung (telefonisch oder per E-Mail) mit der jeweiligen Sachbearbeiterin beziehungsweise dem jeweiligen Sachbearbeiter, Dienstag und Donnerstag von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr möglich ist.

Zuständigkeitsbereiche – Ansprechpersonen

Beglaubigungsvorschriften

Öffentliche Schulen

Polytechnische Schule, Berufsschulen (nur Schulzeugnisse – keine Prüfungszeugnisse der Lehrabschlussprüfung!), Kaufmännische Schulen (Handelsakademien, Handelsschulen)

Kontakt für die Terminvereinbarung:
Kontrin Gabriella Waldhauser
T +43 1 53120-4434
gabriella.waldhauser@bmbwf.gv.at
Gebäude: Minoritenplatz 5

Technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Schulen (Höhere technische Lehranstalten – HTL  sowie Fachschulen)

Kontakt für die Terminvereinbarung:
Kontrin Natascha Fidler
T +43 1 53120-4433
natascha.fidler@bmbwf.gv.at
Gebäude: Minoritenplatz 5

Pflichtschulen (Volks,- Mittelschulen, …), Allgemeinbildende höhere Schulen (AHS), Schulen für Tourismus, für Mode, für Kunst und Gestaltung, für wirtschaftliche Berufe, für Sozialberufe (NICHT: Gesundheitsberufe) sowie Höhere land- und forstwirtschaftliche Schulen

Kontakt für die Terminvereinbarung:
FIin Ingrid Probst
T +43 1 53120-4409
ingrid.probst@bmbwf.gv.at
Gebäude: Minoritenplatz 5

Pädagogische Hochschulen (Lehramt – Pflichtschulbereich), Bildungsanstalten für Elementarpädagogik (Kindergartenpädagogik), Bildungsanstalten für Sozialpädagogik

Kontakt für die Terminvereinbarung:
FOIin Gabriele Osmann
T +43 1 53120-2891
gabriele.osmann@bmbwf.gv.at
Gebäude: Freyung 1

Bundessportakademien

Kontakt für die Terminvereinbarung:
AL Mag. Günther Apflauer
T +43 1 53120-2574
guenther.apflauer@bmbwf.gv.at
Gebäude: Freyung 1

Privatschulen mit Öffentlichkeitsrecht

Alle Schulbereiche

Kontakt für die Terminvereinbarung:
ADirin Bianca HALBAUER
T +43 1 53120-2362
bianca.halbauer@bmbwf.gv.at
Gebäude: Freyung 1

Zeugnisse von Privatschulen können nur beglaubigt werden, wenn diese das Öffentlichkeitsrecht besitzen. Dieses ist am Zeugnis vermerkt. Bildungsnachweise von Privatschulen (ohne Öffentlichkeitsrecht) und Erwachsenenbildungseinrichtungen sind keine öffentlichen Urkunden und können daher nicht vom BMBWF beglaubigt werden.

Kosten:

17,50 Euro pro Zeugnisvermerk (Bei Zahlung vor Ort ist nur eine Barzahlung möglich!)

Als nächster Schritt ist die Überbeglaubigung vom Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (BMEIA), Büro für Konsularbeglaubigungen erforderlich. Adresse: Minoritenplatz 8, Eingang Leopold-Figl-Gasse 5 (Nähe U-Bahnstation Herrengasse, U3), 1010 Wien; Servicezeiten:  Montag bis Freitag von 9:00 Uhr bis 12:30 Uhr).

Apostille

Für Mitgliedstaaten des Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung ist ein vereinfachtes Verfahren in Form einer Apostille erforderlich.
Welche Länder Mitglied dieses Abkommens sind, ist in folgender Liste angeführt.
Für die Ausstellung dieser Apostille ist das jeweilige Amt der Landesregierung im Bundesland zuständig.

Elektronisch ausgestellte Urkunden können mittels elektronischer Apostille im Büro für Konsularbeglaubigungen beglaubigt werden.

Informationen zur Beglaubigungen von Urkunden im Hochschulbereich.