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Diplomanerkennungsverfahren für Bundeslehrpersonen

Im Rahmen der Europäischen Integration ist auch die Mobilität von Lehrpersonen über die Landesgrenzen hinaus wesentlich erleichtert worden. Ausbildungen, die innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR), also in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder in Island, Liechtenstein oder Norwegen absolviert wurden, sowie Ausbildungen, die in der Schweiz absolviert wurden, können auch in Österreich anerkannt werden. Die Anerkennung erfolgt im Rahmen der Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (RL 2005/36/EG) bzw. im Rahmen des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit, ABl. Nr. L 114/2002, S. 6 (BGBl. III Nr. 133/2002).

Zuständigkeit:

Über die Anerkennung von Diplomen im Bereich der Lehrpersonen an allgemeinbildenden höheren Schulen und berufsbildenden mittleren und höheren Schulen entscheidet das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung nach Durchführung eines Verwaltungsverfahrens. Über die Anerkennung von Diplomen im Bereich der Lehrpersonen an höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten und der Forstfachschule entscheidet das Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus (siehe https://info.bmlrt.gv.at/im-fokus/bildung/hochschulen/anerkennung-der-lehramtsausbildung.html).

Im Verfahren zur Anerkennung der Berufsqualifikationen wird festgestellt, ob die in der EU, im EWR oder in der Schweiz erworbenen Ausbildungsnachweise der antragstellenden Person den in Österreich festgelegten Voraussetzungen zum Unterricht an allgemeinbildenden höheren Schulen bzw. berufsbildenden mittleren und höheren Schulen im Wesentlichen entsprechen.

Antrag, Unterlagen:

Das Anerkennungsverfahren wird durch einen Antrag auf Diplomanerkennung eingeleitet.

Diesem Antrag sind folgende Unterlagen beizulegen:

  • Reisepass bzw. Personalausweis
  • Bei Namensänderung: Heiratsurkunde oder sonstige Dokumente, die die Namensänderung nachweisen
  • Die in der EU/im EWR-Raum/in der Schweiz erworbenen Befähigungsnachweise bzw. Ausbildungsnachweise, aus denen die Qualifikation für den Lehrerberuf ersichtlich ist und die allfällig erforderliche zusätzliche Berufspraxis. Befähigungsnachweise bzw. Ausbildungsnachweise, die nicht in der Amtssprache Deutsch oder auf Englisch abgefasst wurden, sind zusätzlich mit einer Übersetzung durch eine gerichtlich beeidete Dolmetscherin/einen gerichtlich beeideten Dolmetscher vorzulegen
  • Dokumente, die Studiendauer und Umfang belegen (Diploma Supplement/Anhang zum Diplom)
  • falls vorhanden, Dokumente, die die für die Ausübung der Berufstätigkeit in Österreich erforderlich Sprachkenntnisse belegen
  • In der EU/im EWR-Raum/in der Schweiz anerkannte Drittstaatsdiplome zusammen mit einer Bescheinigung der zuständigen Behörde über eine mindestens dreijährige Berufserfahrung in diesem Mitgliedstaat
  • falls vorhanden, Dokumente über die erworbene Berufspraxis, aus denen die berufliche Tätigkeit der antragstellenden Person eindeutig hervorgeht, oder die durch lebenslanges Lernen erworbenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen
  • Lebenslauf
  • Bescheinigung darüber, dass die Ausübung des Berufs nicht vorübergehend oder endgültig untersagt wurde und dass keine Vorstrafen vorliegen (zB aktuelle Strafregisterbescheinigung)
  • Zusätzlich bei Drittstaatsangehörigen: Aufenthaltsberechtigung und Nachweis über den unbeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt 


Anerkennungsverfahren:

Online Formular BMBWF

Wird der Antrag in Zusammenhang mit einer Bewerbung um eine ausgeschriebene Stelle eingebracht, kann er auch online über den Link der Bildungsdirektionen https://bewerbung.bildung.gv.at/#/jobs (das jeweilige Bundesland muss ausgewählt werden) eingebracht werden.

Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung prüft den Antrag und entscheidet mit Bescheid innerhalb von vier Monaten ab Vorliegen der vollständigen Unterlagen. Gegen den Bescheid kann innerhalb von vier Wochen ab Zustellung des Bescheids eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht erhoben werden.

Im Verfahren wird festgestellt, ob die fachlichen Erfordernisse für die Ausübung des jeweiligen Lehrerberufs erfüllt werden. Ferner wird geprüft, ob im Herkunftsland der unmittelbare Berufszugang gegeben ist. Bei wesentlichen Unterschieden zwischen der Ausbildung der antragstellenden Person und der in Österreich geforderten Ausbildung können Ausgleichsmaßnahmen in Form einer Eignungsprüfung oder eines Anpassungslehrganges auferlegt werden. Dabei werden die erworbene Berufspraxis oder die durch lebenslanges Lernen erworbenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen berücksichtigt. In den meisten Fällen der Ausgleichsmaßnahmen handelt es sich um den Nachweis entsprechender Kenntnisse im Bereich der deutschen Sprache bzw. des österreichischen Schulrechts.

Bei Ausbildungsnachweisen, die nicht in einem EU-Mitgliedstaat, EWR-Vertragsstaat oder der Schweiz (Drittstaat) ausgestellt wurden, ist ein Antrag auf Nostrifizierung bei einer Universität einzubringen.

Für Fragen steht das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung unter der E-Mail-Adresse  berufsanerkennung@bmbwf.gv.at gerne zur Verfügung.

Postalische Anträge auf Diplomanerkennung sind an folgende Adresse zu richten:

Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Minoritenplatz 5
1010 Wien

Über die Anerkennung von Diplomen im Bereich der Lehrpersonen an allgemeinbildenden und berufsbildenden Pflichtschulen entscheiden die jeweils zuständigen Bildungsdirektionen nach Durchführung eines Verwaltungsverfahrens.

Weiterführende Informationen finden sich hier:

Verfügbare Weblinks der Bildungsdirektionen

Bildungsdirektion für Burgenland

Bildungsdirektion für Kärnten

Bildungsdirektion für Niederösterreich

Bildungsdirektion für Oberösterreich

Bildungsdirektion für Salzburg

Bildungsdirektion für Steiermark

Bildungsdirektion für Tirol
https://bildung-tirol.gv.at/jobs-karriere/lehrerinnenstellen/meine-qualifikation-ausland
https://portal.tirol.gv.at/FormsWeb/fr/tirol/148/new?empfaengerGvOuId=AT:L7:LVN:341000

Bildungsdirektion für Vorarlberg

Bildungsdirektion für Wien:
https://www.bildung-wien.gv.at/rechtliches/Lehrpersonen-an-Allgemeinbildenden-Pflichtschulen-sowie-Berufsschulen---Ausbildung---Anerkennung.html

Diploma recognition procedure for teachers at federal level