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Neuauflage des Gesamtösterreichischen Universitätsentwicklungsplans GUEP 2022 bis 2027

Wie gesetzlich vorgesehen legt das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF) planmäßig die Neufassung des Gesamtösterreichischen Universitätsentwicklungsplans (GUEP) für die Jahre 2022 bis 2027 vor. Sie fokussiert auf Zukunftsthemen.  

Gut geplant ins neue Jahr mit dem neuen GUEP

Mit Start des neuen Jahres hat das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF) die Neufassung des „gesamtösterreichischen Universitätsentwicklungsplans“ (GUEP) vorgelegt. Die nunmehr dritte Auflage des strategischen Planungsinstruments für die Gesamtgestaltung der österreichischen Universitätslandschaft umfasst diesmal den Zeitraum 2022 bis 2027. Sie stellt weit mehr dar als eine Aktualisierung des Vorgängerdokuments, des GUEP 2019 bis 2024. Der neue GUEP berücksichtigt, dass sich das österreichische Hochschul- und Universitätssystem unaufhörlich weiterentwickelt.

So sieht es auch § 12b Absatz 3 des Universitätsgesetzes (UG 2002) ausdrücklich vor. Er normiert dass der GUEP „nach vorheriger Anhörung des Wissenschaftsrats bis spätestens Ende des ersten Jahres jeder Leistungsvereinbarungsperiode (...) aktualisiert“ werden soll. Das ist mit 31.12.2019 zum wiederholten Mal der Fall – nach der Erstauflage 2015 und dem ersten Update Ende 2017.

GUEP 2022 bis 2027: Stärkerer inhaltlicher Fokus auf SDG’s, MINT und Digitalisierung

Bereits 2017 wurden die Themen Nachhaltigkeit, digitale Transformation, MINT und ihre Implikationen in der Curricula-Entwicklung in den GUEP 2019 bis 2024 aufgenommen. An dieser Schwerpunktsetzung hat sich diesmal in der Neuauflage für 2022 bis 2027 nichts geändert, wohl aber an ihrer noch stärkeren Betonung. Das hat mit den immer stärker werdenden, globalen Herausforderungen durch den Klimawandel, die zunehmende Digitalisierung und Technisierung und das damit einhergehende Erfordernis zu tun, Hochschulabsolvent/inn/en hervorzubringen, die mit entsprechenden Qualifikationen und Kompetenzen ausgestattet sind, um entsprechende Lösungen finden zu können.

  • Das gilt besonders für die Sustainable Development Goals (SDGs) – also die Nachhaltigkeitsziele, auf die sich die Vereinten Nationen 2015 in ihrer „Agenda 2030 für eine Nachhaltige Entwicklung“ geeinigt haben. Deshalb werden sie erstmals im GUEP 2022 bis 2027 explizit ebenso angeführt wie die „Allianz Nachhaltige Universitäten“ oder das Projekt „UniNEtZ – Universitäten und nachhaltige Entwicklungsziele“ zur interuniversitären Kooperation zur Umsetzung der SDGs in Forschung, Lehre und Universitätsmanagement.
  • Das umfasst ebenso die digitale Transformation, also die Veränderung des Alltagslebens, der Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft durch die Durchdringung und Verwendung digitaler Technologien. Sie verlangt danach, dass Studierende, Lehrende, Forschende, aber auch das Verwaltungspersonal an Hochschulen mit dem nötigen Knowhow ausgestattet werden, um diese aktiv mitzugestalten.
  • Deshalb gelten Hochschulabsolvent/inn/en aus dem MINT-Fachbereich als besonders wichtig für eine auf Innovation basierende wirtschaftliche Entwicklung. Deshalb werden sie schon heute auf dem Arbeitsmarkt besonders stark nachgefragt. Das trifft in besonderem Ausmaß auf Graduierte technischer bzw. ingenieurwissenschaftlicher Studien, allen voran der Informatik und IT zu.

GUEP 2022 bis 2027: Sieben statt acht Systemziele

An der Grundsystematik – der Einteilung in Systemzielen, die mittels Umsetzungszielen konkretisiert werden – ändert sich im neuen GUEP nichts, wohl aber an deren Anzahl und inhaltlichen Schwerpunktsetzungen. So umfasst der GUEP 2022 bis 2027 nur mehr sieben statt acht Systemziele, weil das bisherige Systemziel 4 „Verbesserung relevanter Leistungskennzahlen des Lehrbetriebs“ in das Systemziel 3, der „Verbesserung der universitären Lehre“ integriert wurde, das wiederum um den Zusatz „Verbesserung und Effizienz der universitären Lehre“ erweitert wurde.

Leistungskennzahlen haben sich im Universitätssystem als Steuerungsinstrument etabliert

Das BMBWF geht davon aus, dass sich die wichtigsten Leistungskennzahlen mit Einführung der Universitätsfinanzierung NEU, die darauf aufbaut, und deren vollständigen Umsetzung über die Leistungsvereinbarungen (LV) der einzelnen Universitäten etabliert haben, sodass es genügt auf ihre Systemrelevanz und Systemwirksamkeit in einem Umsetzungsziel hinzuweisen. Deshalb werden dort die wichtigsten Indikatoren zur Qualitätssteigerung der universitären Lehre – die Betreuungsrelation und die Prüfungsaktivität ebenso angeführt - wie auch die Zahl der Absolvent/inn/en im MINT-Bereich (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft, Technik), um dessen Wichtigkeit und Sichtbarkeit zu unterstreichen. Schließlich wird in der LV-Periode 2019 bis 2021 genau darauf ein Schwerpunkt gesetzt.

Das Umsetzungsziel „Gewährleistung kooperations- und wettbewerbsfähiger Forschungsinfrastrukturen als Grundlage für exzellente Forschung im Hochschulraum“ wiederum ist im neuen GUEP dem Systemziel 2 – der Stärkung der Grundlagenforschung – zugeordnet und nicht mehr dem Systemziel 6 – Ausbau des Wissens- und Innovationstransfers sowie der Standortvorteile. Damit soll der Stellenwert der Forschungsinfrastruktur für die Grundlagenforschung unterstrichen werden. Darüber hinaus gab es weitere, leichte Abänderungen einzelner Umsetzungsziele, die inhaltlich aber keine größeren Änderungen nach sich ziehen.

Systemziel 1: Weiterentwicklung und Stärkung des Hochschulsystems
Systemziel 2: Stärkung der Grundlagenforschung
Systemziel 3: Verbesserung der Qualität und der Effizienz der universitären Lehre
Systemziel 4: Förderung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses 
Systemziel 5: Ausbau des Wissens- und Innovationstransfers sowie der Standortvorteile 
Systemziel 6: Steigerung der Internationalisierung und der Mobilität
Systemziel 7: Gesellschaftliche Verantwortung der Universitäten – Dienst an der Gesellschaft: Geschlechtergerechtigkeit, Diversität und soziale Inklusion, Responsible Science, Agenda 2030 und Umsetzung der SDGs, digitale Transformation

Statistische Daten und Basisindikatoren werden bis Ende Oktober 2020 eingearbeitet

Was die inhaltlichen Ausführungen betrifft, liegt der GUEP 2022 bis 2027 in seiner Endfassung vor. Allerdings fehlen darin vorläufig noch die Darstellungen der Basisindikatoren der Universitätsfinanzierung NEU (Entwicklung der Prüfungsaktivität, der Betreuungsverhältnisse und der sogenannten Forschungsbasisleistung – also des wissenschaftlichen Personals. Sie folgen erst Ende Oktober 2020, weil sie erst dann aktuell für die bevorstehenden Verhandlungen der neuen Leistungsvereinbarungen für die Periode 2022 bis 2024 verfügbar sind. Daher werden die derzeit enthaltenen Prognosen nicht über das Jahr 2019 hinaus dargestellt.

GUEP 2022 bis 2027: Vorlage nach umfassendem Konsultationsprozess

Der Neufassung des GUEP für die Jahre 2022 bis 2027 ging ein umfassender Konsultationsprozess voraus, in dem die wesentlichen Stakeholder im Wissenschafts- und Forschungsbereich einbezogen waren. Deren breite Mitwirkung ist wichtig, handelt es sich beim GUEP doch um das elementare, strategische Planungsinstrument für die Gesamtgestaltung der österreichischen Universitätslandschaft. Auf ihm bauen die Leistungsvereinbarungen auf, die die (öffentlichen) Universitäten alle drei Jahre mit dem BMBWF zu ihrer Finanzierung abschließen. Dort werden die im GUEP definierten System- und Umsetzungsziele auf individuelle Zielwerte und konkrete Indikatoren für die einzelne Universität heruntergebrochen.

Das BMBWF hält noch mehr Informationen für Sie bereit

Weitere Informationen über den GUEP finden Sie auf unserer BMBWF-Webseite.
Den GUEP 2022 bis 2027 bzw. seine beiden Vorgänger (2019 bis 2024 sowie 2016 bis 2021) stehen zum Download im BMBWF-Publikationenshop bereit.

Download

GUEP 2022 bis 2027 (PDF, 778 KB)