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Verpflichtende VWA wird optional

Die vorwissenschaftlichen Arbeiten (VWAs) an den AHS, die Diplomarbeiten an den Berufsbildenden Höheren Schulen (BHS) sowie die Abschlussarbeiten an den Berufsbildenden Mittleren Schulen (BMS) sind derzeit verpflichtende Bestandteile der Matura bzw. der abschließenden Prüfungen. In den letzten Monaten wurden diese Arbeiten und deren aktuelle Ausgestaltung intensiv diskutiert.

Um zukunftsweisende Lösungen zu erarbeiten, hat Bildungsminister Martin Polaschek Anfang Mai einen breit aufgestellten Expertenrat ins Leben gerufen. Dieser umfasst Vertretungen der Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, Schulleitungen sowie Expertinnen und Experten aus den Bereichen Bildungs-KI und Lehrkräfteausbildung.

Ein finales Ergebnispapier des Expertenrats wird in den kommenden Wochen erwartet. Erste Entscheidungen wurden bereits kommuniziert: Die verpflichtende VWA an den AHS wird abgeschafft. Schülerinnen und Schüler können dann frei entscheiden, entweder eine VWA zu verfassen oder in einem weiteren Prüfungsgebiet zu maturieren. Die freiwillige Möglichkeit, eine VWA zu erstellen, bleibt somit erhalten.

Die Diplomarbeit an den BHS bleibt erhalten, Abschlussarbeiten an den BMS werden entfallen und durch neue Reflexionsinstrumente im Fachunterricht ersetzt. 

Die beschriebenen Änderungen sind derzeit in Vorbereitung. Bis zum Vorliegen des notwendigen Gesetzesbeschlusses (der auch allfällige Übergangsbestimmungen enthält) gelten die aktuellen Bestimmungen. Das bedeutet, dass Schülerinnen und Schülern der heurigen 7. Klassen, deren VWA-Themen bereits von der Schulleitung genehmigt wurden, ihre Arbeiten wie geplant fortsetzen, um ihre Reifeprüfung im Schuljahr 2024/25 abschließen zu können.