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Wichtige Neuerungen im Studienrecht an Unis und PH im Studienjahr 2021/22

Infomailing September 2021

Ziel der „UG-Novelle 2021“ ist es, das Studienrecht lebensnaher, moderner und auch leistungsbezogener weiterzuentwickeln. Das bedeutet:

  • Mehr Planbarkeit, weil nun sämtliche Lehrveranstaltungs- und Prüfungstermine vor Semesterbeginn feststehen müssen. Das gilt auch für die Art und Weise der Abhaltung (Änderungen aufgrund aktueller Notwendigkeiten möglich). Studierende erhalten dadurch die Möglichkeit, ihr Semester von vornherein besser nach ihren Bedürfnissen zu strukturieren und festzulegen.
  • Mehr Verbindlichkeit im Studium durch die Mindeststudienleistung, die ab 2022/23 zu erbringen ist: ab dann sind innerhalb der ersten vier Semester 16 ECTS-Punkte bei sonstiger zweijähriger Sperrfrist für da betroffene Studium zu absolvieren. Regulär sehen die Studienpläne 30 ECTS-Punkte pro Semester, also innerhalb von vier Semestern 120 ECTS-Punkte vor. Das ist siebeneinhalb Mal so viel.
  • Mehr Unterstützung durch die Universität beziehungsweise Hochschule gerade in der Studienabschlussphase – also, wenn es ans Verfassen der Abschlussarbeit, der Bachelor- oder der Diplomarbeit geht. Ebenfalls ab 2022/23 können Universitäten und PH Studierenden, die bereits mindestens 120 ECTS-Punkte absolviert haben (= entspricht der Studienleistung von zwei Studienjahren), anbieten, ein Learning Agreement abzuschließen.
  • Mehr ECTS-Gerechtigkeit, weil nun der Arbeitsaufwand für das Studium, seine Lehrveranstaltungen und Prüfungen ausgewiesen und gerecht verteilt sein muss
  • Leichtere Anerkennung von Studienleistungen – egal, ob sie im Rahmen des Studiums oder außerhalb davon erbracht werden
  • Mehr Rechtssicherheit bei digitalen Prüfungen durch einheitliche, gesetzliche Rahmenbedingungen
  • Mehr Möglichkeiten, sich von dem Studium beurlauben zu lassen
  • Vereinfachungen für Studierende mit Behinderungen
  • Sicherstellung der guten wissenschaftlichen Praxis für wissenschaftliche Arbeiten durch schärfere beziehungsweise neue Strafbestimmungen bei Plagiaten und Ghostwriting

Alle Informationen dazu sind auf der BMBWF-Webseite angeführt unter: #UGNovelle 2021 - die wichtigsten Fragen und Antworten

Dort finden sich auch eigene FAQ für Studierende: #UGNovelle 2021: Die wichtigsten Fragen und Antworten für Studierende