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Öffentliche Ausschreibung von Planstellen in der externen Schulevaluation im BMBWF am Dienstort Salzburg oder Wien

Gemäß § 58d Vertragsbedienstetengesetz 1948 (VBG) bzw. § 227b Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 (BDG) iVm § 7 Ausschreibungsgesetz 1989 (AusG) werden Planstellen in der externen Schulevaluation im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung öffentlich ausgeschrieben.

Das Dienstverhältnis wird zunächst im Wege einer Dienstzuteilung zur externen Schulevaluation in der Zentralstelle (Dienstort Salzburg oder Wien) auf eine Dauer von sechs Monaten eingegangen, während der eine theoretische und praktische Ausbildung (Qualifizierungsphase) zu absolvieren ist. Erst nach Ablauf der sechs Monate und erfolgreicher Qualifizierung erfolgt eine dauerhafte Übernahme.

Wertigkeit/Einstufung: Schulqualitätsmanager/in
Dienststelle: BILDUNG
Dienstort: BM für Bildung, Wissenschaft und Forschung, Wien/Salzburg
Vertragsart: Unbefristet
Befristung:
Beschäftigungsausmaß: Vollzeit
Beginn der Tätigkeit: ehestmöglich
Ende der Bewerbungsfrist: 14.03.2024
Monatsentgelt/bezug mindestens: EUR 6.804,30 brutto (nach dauerhafter Bestellung)
Referenzcode: BMBWF-24-0848

Aufgaben und Tätigkeiten

Sie unterstützen uns als Schulevaluatorin bzw. Schulevaluator bei der Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung an Österreichs Schulen:

  • Organisation und (leitende) Durchführung von externen Schulevaluationen mithilfe standardisierter Verfahren und Instrumente
  • Planung und Durchführung von (mehrtägigen) Evaluationsbesuchen an Schulstandorten oder Schulcluster-Standorten als Mitglied eines Schulevaluationsteams; Dokumenten- und Datenanalyse, Durchführung von standardisierten Interviews und Unterrichtsbeobachtungen
  • Selbständige und unabhängige Beurteilung der pädagogischen und organisatorischen Qualität von Schulstandorten (Erstellung von Evaluationsberichten) sowie Rückmeldung der Ergebnisse an die Schulleitung, die Schulpartner und die Schulaufsicht
  • Qualitätssicherung der Evaluationsverfahren nach international geltenden Standards
  • Mitwirkung an der kontinuierlichen Weiterentwicklung von Verfahren und Instrumenten der externen Schulevaluation
  • Mitwirkung an der analytischen Aufbereitung von Evaluationsergebnissen und Berichterstattung für die strategische Schul- und Unterrichtsentwicklung auf Systemebene

Erfordernisse

Voraussetzungen für die Bewerbung um diese Funktion sind:

Allgemeine Voraussetzungen:

  • Abgeschlossenes Hochschulstudium für Lehramt oder vergleichbare Qualifikation
  • Mindestens 10-jährige pädagogisch-praktische Erfahrung als Lehrkraft und/oder Schulleitung an Landes- oder Bundesschulen und/oder in den Verwendungsgruppen SQM, SI 1 und SI 2

Besondere Kenntnisse und Fähigkeiten:

  1. Profunde Kenntnisse und langjährige, nachgewiesene Erfahrung in Prozessen der Schul- und Unterrichtsentwicklung 20 %
  2. Kenntnisse der wesentlichen Instrumente und Maßnahmen der schulischen Qualitätsentwicklung und –sicherung in Theorie und Praxis 15 %
  3. Umfassende Kenntnisse des österreichischen Schulwesens (schularten- und schulstufenübergreifend) sowie Schulrechtskenntnisse 15 %
  4. Hohe Sozialkompetenz, Teamfähigkeit und Konfliktfähigkeit, Verständnis für Diversität 15 %
  5. Hohe Belastbarkeit und Flexibilität; Fähigkeit zu Selbstorganisation und eigenständigem Handeln; strukturierte und genaue Arbeitsweise 10 %
  6. Hohe kommunikative Kompetenz; exzellentes Ausdrucksvermögen in Wort und Schrift 15 %
  7. Fähigkeit zu analytisch-abstraktem Denken, grundlegende Statistikkenntnisse 10 %

Gleichbehandlungsklausel

Der Bund ist bemüht, den Anteil von Frauen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. Nach § 11b bzw. § 11c des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes werden unter den dort angeführten Voraussetzungen Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Bewerber, bei der Aufnahme in den Bundesdienst bzw. bei der Betrauung mit der Funktion bevorzugt.

Bewerbungsunterlagen, Verfahren und Sonstiges

Als Bewerbungsunterlagen sind beizubringen: Bewerbungsgesuch, Lebenslauf, eine ausführliche Darlegung der Kenntnisse, Fähigkeiten und Gründe, die den Bewerber/die Bewerberin für die Ausübung der ausgeschriebenen Funktion als geeignet erscheinen lassen sowie eine Angabe, ob die Bewerbung für den Dienstort Salzburg oder Wien erfolgen soll.

Gemäß § 5 Abs. 2 Ausschreibungsgesetz 1989 enthält die Ausschreibung neben den allgemeinen Voraussetzungen, die jedenfalls erfüllt sein müssen, jene besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten, die für die Erfüllung der mit der ausgeschriebenen Funktion verbundenen Anforderungen von den Bewerberinnen und Bewerbern erwartet werden. Der Prozentsatz gibt an, mit welcher Gewichtung die besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten bei der Beurteilung der Eignung jeweils berücksichtigt werden.
Gemäß § 5 Abs. 2a des Ausschreibungsgesetzes 1989 sind ferner Erfahrungen aus qualifizierten Tätigkeiten oder Praktika in einem Tätigkeitsbereich außerhalb der Dienststelle erwünscht.

Eine unabhängige Kommission erstellt ein Gutachten über die Eignung der Bewerberinnen und Bewerber, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Dieses Gutachten dient dem Herrn Bundesminister als Entscheidungsgrundlage.

Allfällige Kosten im Zusammenhang mit der Bewerbung bzw. dem Auswahlverfahren werden nicht ersetzt.

Im Falle einer erfolgreichen Bewerbung erfolgt die Tätigkeit in der Schulevaluation vorerst im Rahmen einer sechs Monate dauernden Dienstzuteilung zur Schulevaluationsstelle des BMBWF, während der eine umfassende theoretische und praktische Qualifizierung zur Schulevaluatorin bzw. zum Schulevaluator zu absolvieren ist. Die erfolgreiche Qualifizierung ist unter anderem durch das Verfassen einer Praxisarbeit sowie durch kompetente Anwendung des Evaluationsverfahrens nachzuweisen.
Während der sechsmonatigen Dauer der Dienstzuteilung (Qualifizierungsphase) an die Schulevaluationsstelle (Dienstort Salzburg oder Wien) wird das bisherige Gehalt grundsätzlich weiter bezogen; ob allfällige Zulagen und Nebengebühren weiterhin gebühren, muss im Einzelfall geprüft werden. Bei Nichtvorliegen eines Bundes- bzw. Landesdienstverhältnisses wird ein Gehalt, das einer Einstufung in die Entlohnungsgruppe v1 (Ausbildungsphase) entspricht, ausbezahlt.

Erst nach erfolgter dauerhafter Bestellung zur Schulevaluatorin bzw. zum Schulevaluator beträgt der Monatsbezug / das Monatsentgelt mindestens EUR 6.804,30 brutto. Das Gehalt erhöht sich eventuell auf Basis der gesetzlichen Vorschriften durch anrechenbare Vordienstzeiten.

Die Tätigkeit als Schulevaluatorin bzw. Schulevaluator erfordert während des Schuljahres hohe Reisebereitschaft (bevorzugt mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erledigen; gegebenenfalls auch mit dem eigenen PKW).

Für Schulevaluator/inn/en gelten die Urlaubszeitbestimmungen des BDG bzw. des VBG für den allgemeinen Verwaltungsdienst. Überdies sind die Bestimmungen gemäß § 50a, § 78a und §§ 10 – 12 BDG 1979 sowie § 20 Abs. 1 Z 1 VBG iVm § 50a BDG und § 29g VBG nicht anwendbar.

Die personenbezogenen Daten, die Sie im Zuge Ihrer Bewerbung bekannt geben, werden durch das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung zum Zwecke des Personalmanagements verarbeitet. Weitere Informationen zum Datenschutz im BMBWF finden Sie unter www.bmbwf.gv.at.

Kontaktinformation

Bewerbungen sind innerhalb eines Monates nach Verlautbarung dieser Ausschreibung auf „EVI – Das digitale Amtsblatt der Republik Österreich“ (www.evi.gv.at) unter Angabe der Gründe, welche die Bewerberin bzw. den Bewerber für die Ausübung dieser Funktion als geeignet erscheinen lassen, unmittelbar in der Abteilung Präs/8 des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung, 1010 Wien, Minoritenplatz 5 oder per E-Mail an recruiting@bmbwf.gv.at unter Angabe der Geschäftszahl (GZ 2024-0.010.173) einzubringen.

Gemäß § 5 Abs. 8 Ausschreibungsgesetz 1989 gilt als Tag der Bewerbung der Tag, an dem die Bewerbung (schriftlich, Telefax, E-Mail) bei der in der Ausschreibung genannten Stelle einlangt. Für das fristgerechte Einlangen gilt § 33 Abs. 1 und 2 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 (AVG), BGBl. Nr. 51 (Postlauf wird nicht berücksichtigt).

Ansprechperson:

GLin Mag.a Simone Hoffmann
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Leiterin der Gruppe Präs/B und Abteilung Präs/8
1010 Wien, Minoritenplatz 5
T +43 1 531 20-3000
E-Mail: simone.hoffmann@bmbwf.gv.at