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Bildungsministerium: Auch Berufsschulen setzen Unterricht aus

Auch Lernen von Zuhause gilt als Berufsschulzeit

 Aufgrund der zunehmenden Erkrankungen am Coronavirus setzen alle Schulen Österreichs ab nächster Woche den Unterricht aus. Für die Berufsschulen gelten dabei die gleichen Regelungen wie für alle höheren Schulen. Ab Montag, dem 16. März 2020, wird der Unterricht zwar am Lernort Berufsschulen ausgesetzt, das bedeutet aber nicht, dass es sich dabei um eine unterrichtsfreie Zeit handelt. Der Unterricht soll ab diesem Zeitpunkt in Form eines eigenverantwortlichen Lern- und Arbeitsprozesses von zu Hause aus stattfinden und die Lehrkräfte werden mit ihren Schülerinnen und Schülern weiterhin über diverse digitale Kanäle in Kontakt bleiben. Berufsschülerinnen und -schüler sollen in dieser Zeit Arbeitsaufträge bearbeiten und bereits erworbene Lerninhalte vertiefen, wobei sie grundsätzlich der Schule fernbleiben sollen.

Auch wenn diese Zeit nicht vor Ort in der Schule, sondern zu Hause im Fernstudium verbracht wird, gilt sie als Berufsschulzeit, das heißt der Lehrberechtigte hat dem Lehrling die entsprechende Zeit freizugeben. Diese Zeit ist wie die reguläre Unterrichtszeit auf die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit anzurechnen. Das Lehrlingseinkommen ist zu zahlen.

Fällt der Start eines Lehrgangs genau in diese Zeit, wird der Beginn verschoben werden. Sind von dieser Verschiebung Lehrlinge betroffen, die kurz vor dem Lehrzeitende stehen, kann die Berufsschule auch nach Lehrzeitende zum Zweck der Erlangung eines erfolgreichen Berufsschulabschlusses weiterbesucht werden. Endet ein Lehrgang genau in dieser Überbrückungszeit, wird den Berufsschüler und Berufsschülerinnen auf Basis der vorhandenen Leistungsfeststellungen ein Zeugnis ausgestellt.

Kontakt

Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Mag. Annette Weber
Pressesprecherin
T +43 1 53120-5025
annette.weber@bmbwf.gv.at