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Wissenschaftsministerium und AQ Austria schaffen bürokratische Entlastung für die Hochschulen

Hochschulen haben 5 Monate länger Zeit für den Jahresbericht

 Während die Hochschulen in der derzeitigen Corona-Krise erfolgreich auf distance learning umgestellt haben, treffen das Wissenschaftsministerium und die Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria (AQ Austria) gemeinsam Maßnahmen zur Entlastung der Hochschulen in der Umsetzung der Qualitätssicherung: Die Frist des gesetzlich verpflichtenden Jahresberichts der Fachhochschulen und Privatuniversitäten an die AQ Austria soll um 5 Monate – von Ende Mai 2020 auf Ende Oktober 2020 – verlängert werden. Damit wird den Hochschulen in dieser herausfordernden Zeit mehr Flexibilität gegeben, Ressourcen zeitpunktbezogen einzusetzen.

Begutachtungen und Beratungen werden zudem von der AQ Austria mittlerweile weitgehend virtuell und flexibel durchgeführt, die Antragsstellung wurde vereinfacht sowie Kosten für die Hochschulen reduziert.

Die österreichischen Fachhochschulen und Privatuniversitäten bündeln derzeit all ihre Anstrengungen, um in dieser herausfordernden Situation den Lehr- und Forschungsbetrieb aufrechtzuerhalten und den Studierenden einen möglichst verzögerungsfreien Studienfortschritt zu ermöglichen. Zahlreiche gute Beispiele zeugen davon, dass erfolgreich auf distance learning umgestellt wurde.

„So gesehen ist es unter dem Gesichtspunkt der Qualität der Jahresberichte ein angemessenes und qualitätsbewusstes Vorgehen der AQ Austria, dass den Hochschulen angesichts der aktuell belastenden Drucksituation ein entsprechender zeitlicher Aufschub für die Vorlage der Jahresberichte eingeräumt wird“, stellt Wissenschaftsminister Heinz Faßmann fest.

Das Wissenschaftsministerium schätzt die gute Zusammenarbeit mit der AQ Austria insbesondere in den herausfordernden Zeiten der Corona-Krise. „Aus bildungspolitischer Sicht stellt die systematische Entwicklung und Sicherung der Qualität der Leistungen der Hochschulen in Lehre und Forschung eines der wichtigsten Ziele dar. Gleichermaßen gilt es“, so der Wissenschaftsminister, „die Hochschulen auch in ihrem Tagesgeschäft so gut wie möglich zu unterstützen. Das nunmehrige Übereinkommen ist ein sehr guter Kompromiss zwischen Flexibilisierung von Ressourceneffizienz und Einhaltung der Berichtspflichten zur Qualitätssicherung.“

„Die AQ Austria möchte die Fachhochschulen und Privatuniversitäten in dieser herausfordernden Zeit bestmöglich unterstützen und entlasten. Seit März haben wir deshalb wesentliche Erleichterungen für die Hochschulen geschaffen. Dazu gehört die Verschiebung der Jahresberichte, aber auch der Verzicht auf die Meldung von temporären Änderungen in der Organisation und Durchführung von Studiengängen. Gleichzeitig führen wir laufende Begutachtungsverfahren gemeinsam mit den Gutachterinnen und Gutachtern sowie den Hochschulen flexibel online weiter, um Anträge weiterhin zeitnah entscheiden zu können“, so AQ Austria-Geschäftsführer Jürgen Petersen.

Mit dem Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz (HS-QSG) wurde 2012 die Basis für eine sektorenübergreifende und unabhängige Einrichtung zur externen Qualitätssicherung im Hochschul¬wesen geschaffen: die Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria – die AQ Austria. Damit ging die Festlegung gemeinsamer Prüfbereiche für die Qualitätssicherungsverfahren für den Hochschulbereich in Österreich einher.

Petersen: „Wir freuen uns darauf, gemeinsam mit den Fachhochschulen und Privatuniversitäten zu gegebener Zeit die in der Corona-Krise gewonnen Erfahrungen zu reflektieren – und somit diese Krise auch als Chance für die gemeinsame weitere Qualitätsentwicklung zu nutzen.“

Kontakt

Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Mag.a Annette Weber
Pressesprecherin
T +43 1 53120-5025
annette.weber@bmbwf.gv.at