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Hochschulrechtsreformpaket zur Qualitätssicherung geht in Begutachtung

Wissenschaftsminister Faßmann setzt zentrale Maßnahme im Regierungsprogramm um

Abseits der Ereignisse und Maßnahmen rund um die Covid-19-Pandemie arbeitet das Wissenschaftsministerium planmäßig am Regierungsprogramm weiter: Das umfangreiche Hochschulrechtsreformpaket mit den Novellen des Hochschul-Qualitätssicherungsgesetzes, des Fachhochschulgesetzes und des Privathochschulgesetzes sowie des Hochschulgesetzes für die Pädagogischen Hochschulen ist nun in Begutachtung gegangen.

„Diese vier Novellen sind das Ergebnis eines sehr umfassenden und ausführlichen Diskussionsprozesses mit den betroffenen Stakeholdern innerhalb der letzten beiden Jahre“, führt Wissenschaftsminister Faßmann aus. „Im Wesentlichen sind die gesetzlichen Bestimmungen seit 2012 in Kraft, aber wenn Umsetzungen verschiedene Änderungsbedarfe aufzeigen, gilt es, möglichst viele Stimmen im Sinne der Qualitätsentwicklung einzubinden“, so der Wissenschaftsminister. Faßmann zeigt sich zufrieden mit dem vorliegenden Ergebnis, sieht aber mit der Begutachtungsphase nochmals durchaus Potenzial für Anpassungen und Weiterentwicklung.

Strukturell ist die Weiterentwicklung der Qualitätssicherung im Hochschulbereich auch im Regierungsprogramm als umfassendes Maßnahmenpaket verankert. Inhaltlich sollen damit gesetzliche Bestimmungen im Hochschulsektor weiterentwickelt, Maßstäbe zur Qualitätssicherung gesetzt und Akkreditierungsvoraussetzungen an die jeweiligen Hochschulsektoren angepasst werden. Für die Fachhochschulen steht darüber hinaus – mit der gesetzlichen Verankerung des FH-Entwicklungs- und Finanzierungsplans – die Erhöhung der Planungssicherheit im Mittelpunkt. Die Pädagogischen Hochschulen werden nun mit der systematischen Einbindung in das HS-QSG und der Annäherung des HG an das UG als junge tertiäre Bildungseinrichtungen in ihrer Position und ihrer Expertise für die Pädagoginnen- und Pädagogenbildung gestärkt. Bei den Privatuniversitäten wird es mit der Novelle nun auch möglich sein, sich in einem ersten Schritt als Privathochschule und anschließend als Privatuniversität mit jeweiligem Doktoratsprogramm akkreditieren zu lassen.

„Die Weiterentwicklung unserer Gesellschaft und damit einhergehende Sicherung des Wissenschaftsstandortes Österreich bedingen ein wohldifferenziertes, effektives und insbesondere qualitätsvolles Hochschulsystem. Die Anforderungen an eine qualitätsvolle tertiäre Bildung werden immer größer. Aus bildungspolitischer Sicht bedeutet dies, dass die systematische Entwicklung und Sicherung der Qualität der Leistungen der Hochschulen in Lehre und Forschung eines der wichtigsten Ziele darstellen“, so der Wissenschaftsminister abschließend.

Kontakt:

Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Mag. Annette Weber
Pressesprecherin
T +43 1 53120-5025
annette.weber@bmbwf.gv.at

zum Gesetzesentwurf (RIS)