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Faßmann: Zuverdienstgrenze für Studienbeihilfe wird von 10.000 auf 15.000 Euro erhöht

ÖH-Vorsitzende Hanger begrüßt weiteren Schritt zur Entlastung der Studierenden

Die aktuell durch das Corona-Virus ausgelöste Lage ist nach wie vor eine Herausforderung – auch oder gerade für die Studierenden, insbesondere wenn es um ihre finanzielle Lage geht. Bereits zur Beginn der Corona Krise haben wir das neutrale Semester eingeführt, um Studienbeihilfebezieherinnen und –bezieher in einer unvorhergesehenen Ausnahmesituation zu unterstützen. Nun gehen wir noch einen Schritt weiter: Studierende, die Studienbeihilfe beziehen, können ab sofort mehr dazuverdienen. Ich freue mich, dass wir heute im Ministerrat die Erhöhung der Zuverdienstgrenze zur Studienbeihilfe auf 15.000 Euro beschließen werden“, so Wissenschaftsminister Heinz Faßmann heute im Vorfeld des Ministerrates.

Die Bundesregierung beschließt heute im Ministerrat die Erhöhung der jährlichen Zuverdienstgrenzen zur Studienbeihilfe von EUR 10.000 auf 15.000 Euro. Damit wird die Zuverdienstgrenze jener der Familienbehilfe angepasst. Diese Regelung gilt rückwirkend ab 1. 1. 2020.

“Die Erhöhung der Zuverdienstgrenze um 50 Prozent auf 15.000 Euro ist ein richtiges und wichtiges Zeichen für die Studierenden - vor allem in der Corona-Krise”, so Sabine Hanger, Vorsitzende der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft. “Wer arbeitet und studiert, hat eine enorme Doppelbelastung. Ich freue mich, dass dieser mit diesem Schritt Rechnung getragen wird.”


Kontakt

Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Maga. Annette Weber
Pressesprecherin
T +43 1 53120-5025
annette.weber@bmbwf.gv.at