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Studienbeihilfe für das Sommersemester 2021 kann noch bis 17. Mai beantragt werden

Noch bis Montag, den 17. Mai 2021, kann die Studienbeihilfe für das Sommersemester 2021 und das Wintersemester 2021/22 bei der Studienbeihilfenbehörde beantragt werden. Ein entsprechender Antrag wirkt zurück bis zu Beginn des Sommersemesters im März 2021 und bleibt auch für das Wintersemester 2021/22 aufrecht. Das heißt im Falle einer Bewilligung kann man von 1. März 2021 bis 28. Februar 2022 Studienbeihilfe erhalten. Gestellt werden können die Anträge persönlich bei den sechs Stipendienstellen, postalisch oder auch online auf www.stipendium.at.

Die wesentlichen Voraussetzungen sind soziale Bedürftigkeit und ein günstiger Studienfortgang. Die Altersgrenze beträgt bei Studienbeginn 30 Jahre, für Berufstätige und Studierende mit Kindern erhöht sie sich maximal bis zum 35. Geburtstag. Die Höhe der Beihilfe beträgt bis zu 841 Euro monatlich. Die Auszahlung erfolgt ab Bewilligung jeweils zu Monatsbeginn.

Alle Details rund um die Studienbeihilfe findet man auf www.stipendium.at.


Kontakt

Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Mathias Klein, BA
Pressesprecher
T 01 53120-5025
Mathias.Klein@bmbwf.gv.at