Der Gebrauch von Cookies erlaubt uns Ihre Erfahrungen auf dieser Website zu optimieren. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu.

Der Gebrauch von Cookies erlaubt uns Ihre Erfahrungen auf dieser Website zu optimieren. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu.

Der Gebrauch von Cookies erlaubt uns Ihre Erfahrungen auf dieser Website zu optimieren. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu.

Projektstart „Anerkannte Europäische Schule im Großraum Innsbruck“

Allgemeines

Die Europäischen Schulen sind eine Internationale Organisation, die 1957 mit der Vereinbarung über die Satzung der Europäischen Schulen gegründet wurde. 1994 wurde die Satzung abgeändert. Österreich ist der Vereinbarung über die Satzung der Europäischen Schulen 2005 beigetreten.

PK 30.06.2022
v.l.: Projektleiter Helmuth Aigner, Bundeminister Martin Polaschek, Landeshauptmann Günther Platter, Landesrätin Beate Palfrader, Foto: © Fitsch

Europäische Schulen verfolgen das Ziel, die Kinder der Bediensteten der EU-Institutionen gemeinsam zu unterrichten. In einem gewissen Rahmen können auch andere Schüler aufgenommen werden. Der Unterricht erfolgt in ihrer Muttersprache der jeweiligen Schüler, weshalb grundsätzlich, dh abhängig vom Standort, Sprachsektionen in allen Amtssprachen eingerichtet werden.

Europäische Schulen werden durch Beschluss des Obersten Rates der Europäische Schulen gegründet. Das Lehrpersonal und die Schulleiter werden grundsätzlich von den Mitgliedstaaten als lebende Subvention unter Fortzahlung der nationalen Gehälter zur Verfügung gestellt. An den Schulen erhalten sie eine Ausgleichszulage, somit im Ergebnis, unabhängig vom nationalen Gehalt, das vom Obersten Rat festgelegte Europäische Gehalt.

Anerkannte Europäische Schulen

Aufgrund der Erweiterung der EU und der Gründung zahlreicher EU-Agenturen in den Mitgliedstaaten hat sich das Konzept der „klassischen“ Europäischen Schulen als zu unflexibel und zu teuer für die EU erwiesen.

Auf Initiative der Kommission (2004) und des Europäischen Parlaments (2005) wurde daher ein neues Schulmodell entwickelt: Die Anerkannten Europäischen Schulen (AES), die keine eigentlichen Europäischen Schulen iSd Satzung sind, sondern von den Mitgliedstaaten aufgrund des jew. nationalen Rechts gegründet und nationale finanziert werden.

Typischerweise werden AES an Standorten von EU-Agenturen gegründet. Sie können aber auch ohne Anwesenheit einer EU-Einrichtung gegründet werden um – so wie bei der AES Tirol - den Bedarf von internationalen Unternehmen oder der lokalen Bevölkerung zu decken.

Diese Schulen benötigen eine offizielle Anerkennung durch den Obersten Rat der Europäischen Schulen, mit dem sie auch einen Anerkennungsvertrag abschließen. Die Einhaltung der Lehrpläne und der diversen anderen Vorschriften der Europäische Schulen werden von den Schulinspektoren der Europäische Schulen und vom Generalsekretariat der Europäischen Schulen überwacht.

Eckpunkte Nationale Implementierung:

  • Neben der offiziellen Anerkennung durch den Obersten Rat der Europäischen Schulen, ist eine schulrechtliche Verankerung notwendig.
  • Da das Konzept der Europäischen vom nationalen Schulrecht teilweise abweicht, ist die Umsetzung im Wege eines Schulversuchs geplant. Der Schulversuch erprobt die in Österreich erstmalige Anwendung des pädagogischen Modells der Europäischen Schulen
  • Abweichungen vom österreichischen Schulrecht ergeben sich durch die Vorgaben für Anerkannte Europäische Schulen insbesondere im curricularen und Stundentafelbereich, im Bereich des Sprachenkonzeptes, der Leistungsbeurteilung sowie der Fördermaßnahmen.
  • Umsetzung im Primar- und Sekundarbereich
  • Start der Umsetzung: SJ 2023/24 mit Einsteigerklassen im Primar- und Sekundarbereich, Vollausbau im SJ 2028/29 mit jeweils 15 Klassen; die Klassen werden an bestehenden Schulen angegliedert
  • Personaleinsatz und Leitung: durch vom Land bzw. Bund angestellte Lehrpersonen (nationales Dienst- und Besoldungsrecht); begleitende Fort- und Weiterbildung ist vorgesehen
  • Kostenstruktur gesamt: mit nationalen Schulen aus dem Primar- und Sekundarbereich vergleichbar; Zusatzdotierungen zu den derzeitigen Modellen der Ressourcenbewirtschaftung im Bereich des Lehrpersonals (Stellenplanrichtlinien APS und RST-Bewirtschaftung AHS/BMHS) sind nicht notwendig.

Fotos der Pressekonferenz am 30.6.2022