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Polaschek: Studienbeihilfe für 2022/23 kann noch bis morgen beantragt werden

2023 profitieren auch die Studierenden von der Abschaffung der kalten Progression und der Valorisierung der Studienbeihilfe

„Bis 15. Dezember, also bis morgen, kann man noch den Antrag auf die Studienbeihilfe für das Studienjahr 2022/23 stellen, die gerade heuer kräftig erhöht wurde. Damit ermöglichen wir vielen engagierten Studierenden ein Studium“, so Bildungs- und Wissenschaftsminister Martin Polaschek. Er macht daher Studierende persönlich auf die Möglichkeit der Beantragung der Studienbeihilfe aufmerksam.

Die Studienbeihilfe kann sowohl online auf www.stipendium.at als auch postalisch oder direkt bei den sechs Stipendienstellen, in Wien, Graz, Innsbruck, Linz, Salzburg und Klagenfurt beantragt werden.

Minister Polaschek betont weiter: „Die Studienbeihilfe ist und bleibt das wichtigste Förderinstrument für engagierte Studierende, die zügig studieren, die sozial bedürftig sind, also nicht ausreichend Unterhalt von ihren Eltern erhalten. Daher ist diese Form der finanziellen Unterstützung gerade angesichts der aktuellen Teuerung besonders notwendig, damit diese Studierenden ihr Studium auch tatsächlich voranbringen können. Mit der Reform der Studienförderung, die seit 1. September in Kraft getreten ist, haben wir einen wesentlichen Schritt in diese Richtung gesetzt.“

Erhöhung der Studienbeihilfe um bis zu 12 Prozent

Dadurch wurde die Studienförderung um bis zu 12 Prozent erhöht. Damit einher geht eine umfassende Studienbeihilfenreform, die neben deutlich mehr finanzieller Unterstützung auch ein neues, modulares Berechnungsmodell enthält, das die Lebensumstände von Studierenden noch gezielter berücksichtigt. Massive Erleichterungen sieht die Reform der Studienförderung ebenso für ältere und berufstätige Studierende insbesondere durch die Anhebung der gesetzlichen Altersgrenze um drei Jahre von 33 auf 38 Jahren vor.

Ab 2023 wird die Studienbeihilfe valorisiert

Studierende werden außerdem durch das Anti-Teuerungspaket der Bundesregierung unterstützt, hebt Minister Polaschek hervor. „Gerade die Abschaffung der kalten Progression und die Valorisierung bestimmter Sozialleistungen sind Maßnahmen, die auch Studierenden besonders zugutekommen. Dadurch werden die Familien- und die Studienbeihilfe im kommenden Jahr um 5,8 Prozent angehoben“, sagt er. Das wird dazu führen, dass Höchstbeihilfenbezieher/innen im Rahmen der Studienbeihilfe um bis 620 Euro mehr auf ihr Konto ausbezahlt bekommen. 

Mehr Informationen über die Studienbeihilfe sind auf www.stipendium.at abrufbar.

Kontakt

Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Andreas Jilly
Pressesprecher
T 01 53120-5025
andreas.jilly@bmbwf.gv.at