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Polaschek: FH-Ausbau 2023/24: Ausschreibung für 350 zusätzliche Plätze startet

Insgesamt 1.050 neue bundfinanzierte Studienplätze - 350 neu bereits mit Studienjahr 2023/24

Auf der einen Seite sind es technologische Disruptionen, wie wir sie derzeit im Bereich Künstliche Intelligenz – Stichwort ChatGPT - beobachten können. Auf der anderen Seite sieht sich unsere Gesellschaft immer massiver mit den Folgen des Klimawandels und der Energieknappheit konfrontiert. „Wir benötigen gut ausgebildete Fachkräfte, die an praxisnahen Lösungen arbeiten, wie sie die Fachhochschulen mit ihrer arbeitsmarktorientierten und praxisbezogenen Ausbildung auf Hochschulniveau hervorbringen. Gerade sie gestalten die digitale und ökologische Transformation in Österreich maßgeblich mit. Die nunmehrige Ausschreibung der ersten 350 zusätzlichen bundesfinanzierten Studienanfängerinnen- und -anfängerplätze ist in diesem Zusammenhang die erste Etappe, um den Kurs des zukunfts- und bedarfsorientierten Ausbaus der Fachhochschulen, den wir bereits in der Vergangenheit eingeschlagen haben, in den kommenden drei Jahren fortzusetzen. Insgesamt schaffen wir so neuerlich mehr als 1.000 zusätzliche bundesgeförderte Studienplätze für die Fachkräfte der Zukunft, die in Zeiten des digitalen und globalen Wandels gebraucht werden.“, betont Wissenschaftsminister Martin Polaschek.

Ausschreibung für 350 neue FH-Studienanfänger/innenplätze im Studienjahr 2023/24 - Umsetzung der ersten Etappe des Fachhochschulausbaus bis 2026 

Der neue Fachhochschul-Entwicklungs- und Finanzierungsplan 2023/24 bis 2025/26 sieht vor, dass insgesamt 1.050 neue, bundesfinanzierte Studienplätze in den Zukunftsbereichen MINT (also in den Technik- und den Ingenieurwissenschaften sowie in der Informatik) mit Schwerpunkt auf Digitalisierung und Nachhaltigkeit geschaffen werden sollen. Die ersten 350 neuen Anfängerinnen- und Anfängerstudienplätze sollen bereits im kommenden Studienjahr 2023/24, also im Herbst, zur Verfügung stehen. Heute, Mittwoch (19. April) hat die Ausschreibungsfrist dafür begonnen. Bis 22. Mai können Fachhochschulen sich dafür bewerben. 

FH-Plan als Bewertungsmaßstab für die Bewertung der eingereichten FH-Studienplätze 

Die Ausschreibung sieht folgende Förderkriterien für die Zuteilung der neuen 350 bundesfinanzierten FH-Anfänger/innenplätze vor, siehe dazu den konkreten Ausschreibungstext: 

  • Gefördert werden Studienplätze in bestehenden erfolgreichen FH-Studiengängen, „die auf den Erwerb von Kompetenzen zur Bewältigung der digitalen und ökologischen Transformation ausgerichtet sind“, wie es im Ausschreibungstext heißt. Gemeint sind neuerlich Studienplätze in MINT, (insbesondere im MINT-Fokusbereich, Technik-, Ingenieurwissenschaften und Informatik) in den Themenbereichen Digitalisierung und Nachhaltigkeit
  • Die Vergabe der zusätzlichen bundesgeförderten Studienplätze ist ausschließlich für den Ausbau bestehender erfolgreicher und besonders nachgefragter Studienangebote vorgesehen, wobei neben dem quantitativen Ausbau auch inhaltliche Änderungen und Erweiterungen bestehender Studienangebote eingereicht werden können. Das kann beispielsweise auch Änderungen der Organisationsformen, der Unterrichtssprache(n), der Vertiefungen oder der Wahlpflichtfächer, der angestrebten beruflichen Tätigkeitsfelder, der didaktischen Konzeption, oder auch die Erweiterung um Studienplätze im dualen Ausbildungsformat (Verzahnung des Hochschulstudiums an der FH mit der Ausbildung im Ausbildungsbetrieb) betreffen.
  • Im Ausschreibungstext wird aus Gründen des zielgerichteten Einsatzes der Bundesmittel entsprechend dem Fachhochschul-Entwicklungs- und Finanzierungsplan 2023/24-2025/26 zudem angeführt, dass bei der Vergabe „die Auslastung der fachhochschulischen Einrichtung sowie die Ausschöpfung der Finanzierungspotenziale der fachhochschulischen Einrichtung bei der Zuteilung von Studienplätzen besondere Berücksichtigung findet.“ Das entspricht der Zielsetzung im neuen FH-Plan, das Monitoring der für den FH-Ausbau eingesetzten Bundesmittel zielgerichtet zu intensivieren und weiterzuentwickeln und dabei gesamthafte, bildungspolitische Zielsetzungen zu berücksichtigen.

Der neue FH-Plan als Basis für die Bewertung der eingereichten Vorhaben 

Apropos FH-Plan: Er bildet die Basis für die Bewertung der im Rahmen der Ausschreibung eingereichten Vorhaben zur Schaffung neuer FH-Studienplätze. Das gilt insbesondere für seine vier beschriebenen, strategischen Handlungsfelder. Sie umfassen 1. die nachhaltige Entwicklung & bedarfsorientierte Finanzierung, 2. die Arbeitsmarktorientierung, 3. die Qualität & Innovation sowie 4. die Stärkung von Kooperationen und Hochschulen. Darauf aufbauend wurden 20 konkrete Zielsetzungen formuliert. Sie reichen etwa von der Stärkung bestehender Fachhochschulen und ihrer Standorte über die Intensivierung von bedarfsorientierten Kooperationen zwischen FH, anderen Hochschulen und Unternehmen in der jeweiligen Region bis hin zur Steigerung des Frauenanteils bei den Studienabschlüssen im MINT-Bereich und in den technischen Fächern sowie ganz allgemein die Förderung von ausgeglichenen Geschlechterverhältnissen.  
Insgesamt 1,8 Mrd. Euro wird der Bund bis 2026 in den Fachhochschulsektor investieren, um 284 Mio. Euro mehr als bisher.  

Die nächsten Schritte bis zum Studienstart im Wintersemester 2023/24

  • Bis 22. Mai können Fachhochschulen, die über eine aufrechte Akkreditierung der Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria (AQ) verfügen, ihre Projekte zur Aufstockung bestehender und erfolgreicher Studiengänge über die Webseite FH-Ausbau in bewährter Art und Weise einreichen. Die Vorhaben werden vom BMBWF nach den im Ausschreibungstext angeführten Zuteilungskriterien geprüft.
  • Bis Ende Juni 2023 liegt eine Auswahlentscheidung von Bundesminister Martin Polaschek vor. 
  • Bis 30. September 2023 erfolgt die Ausstellung des Fördervertrages für die neu zugeteilten Studienplätze.
  • Ab 1. Oktober 2023 werden die Bundesmittel entsprechend zugewiesen. 

Genauere Details sind dem offiziellen Ausschreibungstext „Ausbau des Fachhochschulsektors Studienjahr 2023/2024“ auf der BMBWF-Webseite unter www.bmbwf.gv.at/Ausschreibungen zu entnehmen.

Kontakt

Peter Stöckl
Pressesprecher des Bundesministers
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Minoritenplatz 5, 1010 Wien
T +43 1 53120 – 5026 
peter.stoeckl@bmbwf.gv.at