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BM Polaschek: Höhere finanzielle Unterstützung für Studierende im neuen Studienjahr 2023/24

Die Studienbeihilfe konnte neuerlich um 5,8 % erhöht werden. Studienbeihilfebezieher/inne/n stehen nun über 90 Mio. Euro mehr zur Verfügung

„Das neue Studienjahr 2023/24 bringt den Studierenden spürbar mehr finanzielle Entlastung. Nun wird die Valorisierung und die umfassende Reformierung der Studienförderung voll wirksam, die wir erfolgreich eingeführt haben. Sie führt dazu, dass diejenigen treffsicher Unterstützung bekommen, die während ihres Studiums darauf angewiesen sind“, sagt Martin Polaschek, Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung.

Das macht sich bereits bei den derzeit rund 50.000 Studienbeihilfenbezieherinnen und - beziehern bemerkbar. Zusätzlich zur Anhebung der Studienbeihilfe durch die Studienbeihilfereform 2022 erhalten sie seit 1. September um 5,8 Prozent mehr an Studienbeihilfe durch die von der Bundesregierung umgesetzte Valorisierung zentraler Sozialleistungen, zu der auch die Studienförderung zählt.

Dadurch werden auch die Mittel für die Leistungs- und Förderstipendien für das laufende Studienjahr um 15 Prozent bzw. 2 Mio. Euro erhöht. Sie kommen einerseits jenen Studierenden zugute, die überdurchschnittliche Studienleistung erbringen, andererseits solchen, die mit ihren wissenschaftlichen und künstlerischen Arbeiten beschäftigt sind.

Dazu kommt der neue pauschalierte Mobilitätszuschuss, der mit diesem Studienjahr eingeführt wird. Bislang mussten Studienbeihilfenbezieher/innen ihre Semestertickets und Fahrscheine einzeln vorlegen, um einen Fahrtkostenzuschuss im Rahmen der Studienbeihilfe zu erhalten. Das war aufwendig und kompliziert, weshalb nur rund ein Drittel der Berechtigten von dieser Möglichkeit Gebrauch machten. Das soll sich mit der Einführung eines pauschalierten, gestaffelten Mobilitätszuschusses ändern, der nur noch nach drei Kerntarifen unterscheidet – je nachdem, wie viel die Verkehrsbetriebe in den einzelnen Regionen für ihr Semesterticket verlangen.

Beantragt werden kann die Studienbeihilfe für das Wintersemester 2023/24 bis 15. Dezember. Durch die gesetzten Maßnahmen gibt der Staat um 90 Mio. Euro mehr für Studienförderung aus: 68 Millionen Euro davon umfasst allein die Reform der Studienbeihilfe, die bereits seit 1. September 2022 wirksam ist. Sie führt nicht nur zu einer Erhöhung der Studienbeihilfe um bis zu 12 Prozent, sondern beinhaltet generelle Vereinfachungen und nicht zuletzt durch die Anhebung der Altersgrenze um bis zu drei Jahre auch Erleichterungen für ältere, berufstätige Studierende. Genauere Details dazu sind auf der BMBWF-Webseite bzw. der Webseite der Studienbeihilfenbehörde unter www.stipendium.at zu finden.

Kontakt

Lena Wolf 
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung 
Minoritenplatz 5, 1010 Wien 
T +43 1 53120-5020 
lena.wolf@bmbwf.gv.at