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BM Polaschek: FH-Ausbau 2024/25: Ausschreibung für 350 zusätzliche Plätze startet

Insgesamt 1.050 neue bundesfinanzierte Studienplätze – Zweite Etappe mit 350 neuen Plätzen ab dem Studienjahr 2024/25 

„Im kommenden Jahr 2024 stehen für Wissenschaft und Forschung 500 Mio. Euro mehr zur Verfügung. Diese zusätzlichen Mittel kommen sowohl den Universitäten als auch den Fachhochschulen zugute. Als zweite wesentliche Säule des Hochschulsystems nehmen die Fachhochschulen eine zentrale Rolle ein. Dabei haben die Fachhochschulen eine klare Ausrichtung auf arbeitsmarktorientierte und berufspraktische Ausbildungen auf Hochschulniveau", erklärte Bundesminister Martin Polaschek am Donnerstag anlässlich eines Pressegesprächs.

"Somit sind die Fachhochschulen auch in der Bekämpfung des Fachkräftemangels von besonderer Bedeutung. Daher ist es eine Investition in die Zukunft, wenn nun das FH-Budget 2024 um 95,8 Mio. Euro aufgestockt wird“, so Polaschek weiter.

Damit steht dem Fachhochschulbereich eine Gesamtsumme von 480 Mio. Euro zur Verfügung.

Die nunmehrige Ausschreibung weiterer 350 bundesfinanzierter Studienanfängerinnen- und -anfängerplätze ist in diesem Zusammenhang die zweite Etappe, um den Kurs des zukunfts- und bedarfsorientierten Ausbaus der Fachhochschulen, den wir bereits in der Vergangenheit eingeschlagen haben, fortzusetzen.

„In Summe schaffen wir über die Planungsperiode 2023 bis 2026 mehr als 1.000 zusätzliche bundesgeförderte Studienplätze für die Fachkräfte der Zukunft, die in Zeiten des digitalen und globalen Wandels dringend gebraucht werden.“, betont Wissenschaftsminister Martin Polaschek.

Ausschreibung für 350 neue FH-Studienanfänger/innenplätze im Studienjahr 2024/25 – Umsetzung der zweiten Etappe des Fachhochschulausbaus bis 2026

Der neue Fachhochschul-Entwicklungs- und Finanzierungsplan 2023/24 bis 2025/26 sieht vor, dass insgesamt 1.050 neue, bundesfinanzierte Studienplätze in den Zukunftsbereichen MINT(also in den Technik- und den Ingenieurwissenschaften sowie in der Informatik) mit Schwerpunkt auf Digitalisierung und Nachhaltigkeit geschaffen werden sollen.

Die ersten 350 neuen Anfängerinnen- und Anfängerstudienplätze wurden bereits vergeben – an den ausgewählten Studiengängen konnten im begonnenen Studienjahr 2023/24 bereits Studierende auf diese Studienplätze aufgenommen werden. Nunmehr gelangt die zweite Tranche mit weiteren 350 Studienplätzen ab dem Studienjahr 2024/25 zur Ausschreibung: Heute, Donnerstag 2. November 2023 hat die Ausschreibungsfrist dafür begonnen. Bis Ende November 2023 können Fachhochschulen sich dafür bewerben.

FH-Plan als Bewertungsmaßstab für die Bewertung der eingereichten FH-Studienplätze

Die Ausschreibung sieht folgende Förderkriterien für die Zuteilung der neuen 350 bundesfinanzierten FH-Anfänger/innenplätze vor, siehe dazu den konkreten Ausschreibungstext:

  • Gefördert werden Studienplätze in bestehenden erfolgreichen FH-Studiengängen sowie innovative neue Studienangebote, „die auf den Erwerb von Kompetenzen zur Bewältigung der digitalen und ökologischen Transformation ausgerichtet sind“, wie es im Ausschreibungstext heißt.
  • Gemeint sind neuerlich Studienplätze in MINT, (insbesondere im MINT-Fokusbereich, Technik-, Ingenieurwissenschaften und Informatik) in den Themenbereichen Digitalisierung und Nachhaltigkeit.
  • Damit sollen auch innovative Vorhaben in Schnittstellenbereichen wie Wirtschaft-Technik oder Medien-Technik angesprochen werden und solche, deren Fokus auf die betrieblichen organisationalen Anforderungen durch digitale und ökologische Transformation bedingten Umstellungen von Produkten, Produktionsprozessen, Dienstleistungen oder Geschäftsmodellen liegt.
  • Neben rein technischen Vorhaben sollen daher auch interdisziplinäre Studienangebote Berücksichtigung finden, die einen Technikanteil von zumindest 25 Prozent des Curriculums aufweisen und dem Ausschreibungsschwerpunkt entsprechen.
  • Auch inhaltliche Änderungen und Erweiterungen bestehender Studienangebote können eingereicht werden.
  • Das kann beispielsweise auch Änderungen der Organisationsform, der Unterrichtssprache(n), der Vertiefungen oder der Wahlpflichtfächer, der angestrebten beruflichen Tätigkeitsfelder, der didaktischen Konzeption, oder auch die Erweiterung um Studienplätze im dualen Ausbildungsformat (Verzahnung des Hochschulstudiums an der FH mit der Ausbildung im Ausbildungsbetrieb) betreffen.
  • Im Ausschreibungstext wird aus Gründen des zielgerichteten Einsatzes der Bundesmittel entsprechend dem Fachhochschul-Entwicklungs- und Finanzierungsplan 2023/24-2025/26 zudem angeführt, dass bei der Vergabe „die Auslastung der fachhochschulischen Einrichtung sowie die Ausschöpfung der Finanzierungspotenziale der fachhochschulischen Einrichtung bei der Zuteilung von Studienplätzen besondere Berücksichtigung findet.“
  • Das entspricht der Zielsetzung im neuen FH-Plan, das Monitoring der für den FH-Ausbau eingesetzten Bundesmittel zielgerichtet zu intensivieren und weiterzuentwickeln und dabei gesamthafte, bildungspolitische Zielsetzungen zu berücksichtigen.

Der neue FH-Plan als Basis für die Bewertung der eingereichten Vorhaben

Apropos FH-Plan: Er bildet die Basis für die Bewertung der im Rahmen der Ausschreibung eingereichten Vorhaben zur Schaffung neuer FH-Studienplätze.

Das gilt insbesondere für seine vier beschriebenen, strategischen Handlungsfelder. Sie umfassen 1. die nachhaltige Entwicklung & bedarfsorientierte Finanzierung, 2. die Arbeitsmarktorientierung, 3. die Qualität & Innovation sowie 4. die Stärkung von Kooperationen und Hochschulen. Darauf aufbauend wurden 20 konkrete Zielsetzungen formuliert.

Die nächsten Schritte bis zum Studienstart im Wintersemester 2024/25

  • Bis Ende November können Fachhochschulen, die über eine aufrechte Akkreditierung der Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria (AQ Austria) verfügen, ihre Projekte zur Aufstockung bestehender und erfolgreicher Studiengänge über die Webseite FH-Ausbau in bewährter Art und Weise einreichen. Die Vorhaben werden vom BMBWF nach den im Ausschreibungstext angeführten Zuteilungskriterien geprüft.
  • Bis Ende Jänner 2024 liegt eine Auswahlentscheidung von Bundesminister Martin Polaschek vor.
  • Bis 30. September 2024 erfolgt die Ausstellung des Fördervertrages für die neu zugeteilten Studienplätze.
  • Ab 1. Oktober 2024 werden die Bundesmittel entsprechend zugewiesen.

Genauere Details sind dem offiziellen Ausschreibungstext „Ausbau des Fachhochschulsektors Studienjahr 2024/2025“ auf der BMBWF-Webseite zu entnehmen.

Kontakt

Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung 
Peter Stöckl, BA 
Pressesprecher 
T 01 53120-5026 
peter.stoeckl@bmbwf.gv.at