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BM Polaschek: Studienbeitragsbefreiung für ukrainische Studierende für das Sommersemester 2024 verlängert

Ukrainische Studierende müssen auch im Sommersemester 2024 keine Studienbeiträge an Universitäten und Pädagogischen Hochschulen entrichten.

Das BMBWF hilft ukrainischen Studierenden auch im Sommersemester 2024. Sie müssen an Universitäten und Pädagogischen Hochschulen weiterhin keine Studienbeiträge entrichten.

„Angesichts des anhaltenden Ukrainekriegs halte ich es für enorm wichtig, ukrainische Studierende weiterhin rasch und unbürokratisch zu unterstützen. Deshalb verlängern wir die Studienbeitragsbefreiung um ein weiteres Semester. Ukrainische Studierende müssen daher auch im Sommersemester 2024 keine Studienbeiträge bezahlen“, betont Martin Polaschek, Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung.

So sieht es die diesbezügliche Novelle der Studienbeitragsverordnung (StuBeiV) vor, die das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung gestern, 13. Dezember, in Begutachtung geschickt hat. Als Drittstaatsangehörige fallen normalerweise 726,72 Euro pro Semester an, das Doppelte des regulären Studienbeitrags.

Sie gilt für alle ukrainische Studierende, die im Wintersemester 2022/23 an den 22 öffentlichen Universitäten oder den 14 Pädagogischen Hochschulen in Österreich eingeschrieben sind. Für die Fachhochschulen (FH) und Privathochschulen (PrivHS) kann das BMBWF aufgrund ihrer rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen keine diesbezüglichen Vorgaben treffen. Zahlreiche FH und PU bieten aber ihrerseits eigene Unterstützungsmaßnahmen an. Die Universitäten und Pädagogischen Hochschulen wiederum bekommen den dadurch entgangenen Betrag vom BMBWF ersetzt.

Die Studienbeitragsbefreiung ist nur eine von zahlreichen Unterstützungsmaßnahmen, die Ukrainerinnen und Ukrainer im Bereich Wissenschaft und Forschung auch im Sommersemester 2024 zur Verfügung stehen. Eine andere ist beispielsweise das sog. „Ernst Mach-Sonderstipendium UKRAINE“. 715 Euro pro Monat können ukrainische Studierende und Forschende, die ihr Studium oder ihre Forschungstätigkeit in Österreich fortsetzen, für einen Zeitraum von einem bis zu neun bzw. mit einer Verlängerung bis zu 21 Monaten ausbezahlt bekommen. Umgesetzt und abgewickelt wird das Stipendienprogramm vom OEAD, der Agentur für Bildung und Internationalisierung.

Kontakt:

Lena Wolf
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Minoritenplatz 5, 1010 Wien
T +43 1 53120 – 5025
lena.wolf@bmbwf.gv.at