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10. Jänner 2024: Bundesregierung präsentiert Weiterentwicklung der Lehrer/innen-Bildung

Umfassende Reform bringt kürzere Ausbildungsdauer, mehr Praxisanteile, bessere Vereinbarkeit von erster Lehrer/innen-Tätigkeit und Masterstudium sowie Möglichkeit für innovative Fächerbündelstudien.

Umfassende Reform bringt kürzere Ausbildungsdauer, mehr Praxisanteile, bessere Vereinbarkeit von erster Lehrer/innen-Tätigkeit und Masterstudium sowie Möglichkeit für innovative Fächerbündelstudien.

In der Schule begegnen einander nicht nur Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler, es ist die Begegnung von Wissen von heute und Gesellschaft von morgen. Die Lehrkräfte sind es, die diese Begegnung tagtäglich, in jeder Unterrichtsstunde, davor sowie danach ermöglichen.

Daher hat die Bundesregierung vor mehr als einem Jahr mit „Klasse Job: Schulen und Elementarpädagogik“ die größte Lehrkräfteoffensive der Zweiten Republik gestartet. Dieses umfassende Programm beinhaltet Maßnahmen, die sowohl kurz-, mittel- und langfristig gegen den Lehrkräftemangel wirken und die Tätigkeit und den Rahmen der Arbeit stetig verbessern.

Und dieser Maßnahmenmix wirkt:

  • So haben sich etwa über 4.800 Personen zur Zertifizierung als Quereinsteiger/in angemeldet, über 2.300 davon wurden bereits positiv zertifiziert.
  • Für das Schuljahr 2023/24 wurden über 7.000 Stellen – trotz des umfassenden Fachkräfte- und Arbeitskräftemangels – besetzt.
  • Der neu geschaffene Single-Point-of-Entry www.klassejob.at als zentrale Anlaufstelle wurde bereits 730.000 mal aufgerufen!
  • Der gesamte Bewerbungsprozess wurde digitalisiert!
  • Bei den Lehramtsstudienanfängerinnen und -anfängern gab es ein Plus von fast 1000 Neuanfänger/innen (+ 17 Prozent) zum Studienstart 2023/24!

„Die Initiative Klasse Job ist ein Erfolgsmodell auf allen Ebenen, das den Lehrer/innenberuf für viele ansprechend macht und auch das Ansehen dieses wunderbaren Berufes wieder steigert! Die bisherigen Maßnahmen haben kurz- und mittelfristig schon viel bewegt und dafür gesorgt, dass trotz des Fachkräfte- und Arbeitskräftemangels auch jede Unterrichtsstunde gehalten wird!“, bilanziert Bildungsminister Martin Polaschek.

Weiterentwicklung der Lehrer/innen-Ausbildungen

Vor etwa 10 Jahren wurde mit der „Pädagog/innen-Bildung neu“ die Ausbildung der Lehrerinnen und Lehrer in Österreich grundlegend verändert. Seither schließen sowohl die Lehrerinnen und Lehrer der Volkschule als auch jene ab der Sekundarstufe die Ausbildung mit einem Master – also einheitlich – ab.

Die Ausbildung von Volksschullehrer/innen dauerte 8 Semester im Bachelor und 2 Semester im Master – also mindestens 5 Jahre. Jene für Mittelschulen, Gymnasien sowie mittlere und höhere Schulen 8 Semester im Bachelor und 4 Semester im Master – also mindestens 6 Jahre. Im Anschluss folgt größtenteils eine einjährige Induktionsphase.

Zudem haben die Studien des Qualitätssicherungsrates für Pädagoginnen- und Pädagogenbildung gezeigt, in welchen Bereichen es eine Verbesserung der Lehrer/innen-Ausbildung bedarf.

„Zukunftsweisende Bildungspolitik hat das große Ganze im Auge. Wir müssen das alte Denken durchbrechen, um für die Studierenden und all jene, die in den Lehrberuf einsteigen nachhaltige Verbesserungen zu schaffen. Und nicht zuletzt für die Schulkinder, deren Bedürfnisse noch stärker in den Mittelpunkt der Lehrer/innen-Ausbildung rücken. Deshalb bringen wir Theorie und Praxis näher zusammen und wir stimmen Studium und Induktionsphase besser aufeinander ab. Damit erleichtern wir Menschen den Schritt vom Uni-Hörsaal ins Klassenzimmer“, sagt Sigi Maurer, Klubobfrau der Grünen.

Weiterentwicklung der Lehrer/innen-Ausbildung

Nach intensiven Vorarbeiten mit Vertreterinnen und Vertretern aus der Praxis, aus den ausbildenden Einrichtungen, also den Pädagogischen Hochschulen und Universitäten sowie aus dem QSR – dem Qualitätssicherungsrat für Pädagoginnen- und Pädagogenbildung – konnte die Bundesregierung nun umfassende Änderungen präsentieren:

  • Verkürzung des Bachelors auf 6 Semester (180 ECTS) und somit Gleichstellung mit beinahe allen anderen BA-Studien – Erster akademischer Abschluss (Bachelor) nach drei statt vier Jahren.
  • Masterabschluss für alle – Volkschullehrer/innen und Sekundarstufenlehrer/innen – im Ausmaß von 120 ECTS (2 Jahre) – Somit 5 Jahre Ausbildung für alle.
  • Anrechnung der Induktionsphase im berufsbegleitenden Masterstudium: Studierende, die schon während dem Studium in der Schule arbeiten, werden durch die Anrechenbarkeit ihrer praktischen Erfahrungen fürs Studium und verbesserte Mentor/innen/angebote entlastet.
  • Ausbau der Lehrer/innen/kompetenzen durch neue Schwerpunkte: Neu ist eine Basisbildung – verpflichtende Lehrveranstaltungen – in „Inklusiver Pädagogik“ und „Deutsch als Zweitsprache“ für alle Lehrerinnen und Lehrer. Diese sind jedenfalls auch als zusätzliche Schwerpunkte im Lehramtsstudium anzubieten.
  • Mehr berufsbegleitende Angebote im Master: Institutionalisierte Abstimmung zwischen Universitäten/Pädagogische Hochschulen und Arbeitgeber (Bildungsdirektionen)
  • Mehr Praxisanteile und bessere Verschränkung von Theorie und Praxis.

Grundlage für Änderungen waren vor allem die Empfehlungen und Ableitungen aus den Studien des Qualitätssicherungsrates für Pädagoginnen- und Pädagogenbildung, die die Stärken aber auch Herausforderungen der aktuellen Pägaog/inn/en-Ausbildung aufgezeigt haben.

„Mit der Weiterentwicklung der Lehrer/innen-Ausbildung setzen wir einen bildungspolitischen Meilenstein. Mit der Reform gelingt uns eine nachhaltige Maßnahme zur Attraktivierung des Zukunftsjobs Lehrer/in. Mit der neuen Lehramtsausbildung kommt es zu einer kürzeren Ausbildungsdauer ohne Qualitätsverlust, mehr Praxis und einer besseren Verbindung von Theorie und Praxis. Zudem wird es mehr berufsbegleitende Angebote geben, die Lehrer/innen-Beruf und Master nebeneinander ermöglichen!“, freut sich Bildungsminister Polaschek über dieses intensiv verhandelte Paket.

Überdies wird es in Zukunft im Universitätsgesetz Erleichterungen für die Anerkennung von Prüfungen und anderen Studienleistungen von außerordentlichen Studierenden geben. Im Zuge dessen findet auch der Begriff Microcredentials (=kleine Lerneinheiten, die lebenslanges Lernen und Beschäftigungsfähigkeit ermöglichen sollen) erstmals Eingang in das österreichische Studienrecht.

Ein wichtiger Schritt betrifft die wissenschaftliche und künstlerische Integrität. Diese wird in Zukunft für alle Hochschulen (öffentliche Universitäten , Pädagogische Hochschulen , Fachhochschulen , Privathochschulen)  gleichermaßen im Hochschulqualitätssicherungsgesetz geregelt. Es kommt zur Harmonisierung von Begriffsbestimmungen wie etwa „Plagiat“ oder „Ghostwriting“.

„Einheitliche Begriffsbestimmungen schaffen klare Regeln an allen Hochschulen und machen Schluss mit Grauzonen z.B. bei ‚Plagiat‘ oder ‚Ghostwriting‘. Nicht zuletzt sorgen wir auch bei anderen Hochschulstudien dafür, dass Studierende ihre gesammelten Erfahrungen in der Praxis und anderen relevanten Bereichen in Zukunft besser und einfacher auf ihr Studium anrechnen können. Um unser Bildungssystem nachhaltig zu verbessern, müssen wir aber vor allem nach vorne schauen. Genau das tun wir, wenn wir heute wichtige Schritte für die Schulen und Hochschulen von morgen setzen“, sagt Sigi Maurer.

Im Zuge dieses Pakets werden auch dienstrechtliche Schutzfunktionen für Junglehrer/innen mitbedacht und vorbereitet:

So sollen diese prinzipiell bis zum Abschluss des Mastersstudiums nur für maximal eine halbe Lehrverpflichtung eingesetzt werden, keinen Klassenvorstand übernehmen und keinen fachfremden Unterricht erteilen müssen.

Diese Änderungen werden im Rahmen der kommenden Dienstrechtsnovelle eingebracht.

Diese vorgestellten und geplanten Gesetzesänderungen sind die Rahmenbedingungen, die die Ausbildungsverbünde – Universitäten und Pädagogische Hochschulen nun mit neuen Curricula zum Leben erwecken.

Die Begutachtung des vorgestellten Pakets startet mit 10.1.2024 und dauert bis Mitte Februar.