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Quotenregelung Humanmedizin: BM Polaschek für europaweite Lösung

Bundesminister Polaschek schlägt EU-Bildungsministerinnen und -ministern konkreten Fahrplan bis Ende 2025 vor.

„Österreich ist ein äußerst attraktiver Studien- und Hochschulstandort mit den höchsten Anteilen internationaler Studierender innerhalb der EU. Damit das so bleibt, müssen wir gemeinsam eine europaweite Lösung für die negativen Folgen der sogenannten asymmetrischen Mobilität‘ finden, die längerfristig zu massiven Problemen führen kann“, betonte Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung, Martin Polaschek beim informellen Rat der EU-Bildungsminister in Brüssel am Donnerstag.

Gemeint ist das Ungleichgewicht, dass in bestimmten Studienrichtungen eine überproportionale Zahl an ausländischen Studierenden an österreichischen Hochschulen ihr Studium absolviert, aber anschließend wieder abwandert. In Österreich ist das besonders in jenen Studienfächern zu beobachten, für die in Deutschland der Numerus Clausus als Zugangsvoraussetzung verlangt wird, also vor allem der Human-, der Zahn- und der Veterinärmedizin, aber auch der Psychologie. 2006 hat Österreich deshalb zur Sicherstellung der öffentlichen Gesundheitsversorgung die sogenannte Quotenregelung eingeführt. Demnach stehen zwar 95% der Studienplätze in Humanmedizin allen EU-Bürgerinnen und EU-Bürgern offen, aber 75% davon sind für Studierende mit österreichischem Maturazeugnis reserviert. Die restlichen 5% können frei vergeben werden, wobei darin auch jene Studienplätze enthalten sind, die heuer erstmals zur besonderen Sicherstellung der Gesundheitsversorgung durch Bund, Länder und die Österreichische Gesundheitskasse gewidmet werden können.

Trotz der konsequenten Bemühungen und der Vielzahl an bereits gesetzten Maßnahmen bezweifelt Bundesminister Polaschek aber, dass das ausreicht, um die medizinische Versorgung angesichts des starken Drucks auf das Gesundheitssystem längerfristig sicherzustellen. Er sprach sich daher im Austausch mit den übrigen 26 EU-Bildungsministerinnen und Bildungsministern für eine EU-weite Erhebung des Phänomens der asymmetrischen Mobilität aus, auf deren Basis sie bis Ende 2025 Schlussfolgerungen ableiten. Sein Vorschlag wurde von seinen Amtskolleginnen und -kollegen gut aufgenommen, allen voran von den Niederlanden.

Bundesminister Polaschek legte außerdem einen ersten Lösungsvorschlag vor: die Festlegung einer einheitlichen Berechnungsformel, nach der eine bestimmte Anzahl an Mindeststudienplätzen für jeden EU-Mitgliedsstaat bestimmt wird. Jene Länder, die diesen Wert nicht erreichen, würden danach Ausgleichszahlungen an jene zahlen, die so wie Österreich ihre Verpflichtung mehr als übererfüllen.

„Es gibt sicher auch noch andere Lösungsmöglichkeiten. Wichtig ist nur, die Folgen der asymmetrischen Mobilität auf europäischer Ebene zu lösen. Sie betrifft alle EU-Mitgliedsstaaten und geht uns alle an, das zeigt auch die lebhafte und angeregte Diskussion des Themas beim informellen Rat“, so Bundesminister Polaschek abschließend.

Kontakt

Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung 
Lena Wolf
Pressesprecherin des Bundesministers 
T 01 53120-5025 
lena.wolf@bmbwf.gv.at