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BM Polaschek: „Verpflichtende VWA vor Abschaffung!“

Die Vorwissenschaftlichen Arbeiten (VWAs) an den AHS, die Diplomarbeiten an den BHS (Berufsbildende Höhere Schulen) sowie die Abschlussarbeiten an den BMS (Berufsbildende Mittlere Schulen) sind verpflichtete Teile der Matura bzw. abschließenden Prüfungen. Diese müssen verfasst werden, um die Matura bzw. die Abschlussprüfung positiv zu bestehen und somit die Schullaufbahn erfolgreich abschließen zu können.

Aufgrund der rasanten Entwicklungen im Bereich der Künstlichen Intelligenz wurden diese Arbeiten und auch die aktuelle Ausgestaltung dieser Arbeiten in den letzten Monaten immer wieder in Frage gestellt.

Bildungsminister Martin Polaschek ergriff aus diesem Grund die Initiative und setzte Anfang Mai einen Expertenrat ein. Dieser Expertenrat hat das Ziel, konkrete Vorschläge zur Zukunft der genannten abschließenden Arbeiten an Gymnasien, Berufsbildenden Höheren und Berufsbildenden Mittleren Schulen auszuarbeiten.

Der Expertenrat zu VWA, Diplomarbeiten und Abschlussarbeiten wurde breit aufgestellt. Die Mitglieder sind Vertretungen der Schülerinnen und Schüler und Lehrerinnen und Lehrer, Schulleitungen, Expertinnen und Experten aus dem Bildungs-KI- und Lehrkräfte-Ausbildungs-Bereich. Auch wenn die Expertengruppe erst in den kommenden Wochen ein finales Ergebnispapier präsentieren wird, sind die Tendenzen und somit die Erkenntnis von Bildungsminister Martin Polaschek klar wie er am Ende eines Expertenrats-Summit im Bildungsministeriums mitteilte:

„Wir werden die verpflichtende VWA abschaffen. Mir ist es wichtig, dass diese Entscheidung an den Schulstandorten von den Schülerinnen und Schülern unterstützt von den Lehrkräften getroffen werden kann. Viele Stimmen aus den Schulen haben mich in diesem Schritt bestätigt. Zudem bin ich der Überzeugung, dass es hier nicht immer starre Vorgaben braucht, sondern mehr Entscheidungsmöglichkeiten für die Schülerinnen und Schüler. Das traue ich unseren Schülerinnen und Schülern jedenfalls zu. Wir schaffen somit für alle rund 17.000 Maturantinnen und Maturanten an der AHS pro Jahr eine neue Wahlmöglichkeit, wie sie ihre Schullaufbahn im Rahmen der Matura abschließen. Die Abschaffung der verpflichtenden VWA ist somit vor allem ein Schritt in Richtung mehr Freiheit und Offenheit bei der Matura.“

Alternativ zur VWA wird in einem anderen Fach mündlich maturiert werden müssen. Natürlich wird es aber weiterhin die freiwillige Möglichkeit geben, sich im Rahmen einer VWA in den Schulen mit einem Thema mehr zu befassen.

Die Diplomarbeit an den Berufsbildenden Höheren Schulen bleibt hingegen erhalten bzw. wird diese etwas weiterentwickelt. Sie hat bereits eine lange Tradition an diesen Schulen und bietet die Möglichkeit, berufsspezifische Denkweisen und erworbene Kompetenzen über den gesamten
Ausbildungsweg sichtbar zu machen. Die im Diplomarbeitsprozess aufgebauten Kompetenzen stellen eine wesentliche Erweiterung zur beruflichen Gesamtqualifikation dar.

Tiefergehende Veränderungen diskutierte der Expertenrat bei den Abschlussarbeiten an den Berufsbildenden Mittleren Schulen. Gerade in diesem Bereich ist die gesamte schulische Laufbahn stark fachpraktisch ausgerichtet. Auch hier wird der Entfall der Abschlussarbeit, verbunden mit neuen Instrumenten der Reflexion im Rahmen des Fachunterrichts, thematisiert.

Ein finales Ergebnispapier des Expertenrates soll schon in den kommenden Wochen vorliegen. Die darin enthaltenen Ergebnisse sollen rasch mit dem Koalitionspartner weiter diskutiert werden und zur baldigen Umsetzung gelangen.

Elke Höfler (Bildung-KI-Expertin)

„Die Expertinnen- und Expertengruppe ist sehr breit aufgestellt und diskutiert sehr intensiv, in vielen Punkten wurden rasch Einigkeiten erzielt. Es geht nicht darum, die VWA oder Diplomarbeit abzuschaffen, sondern auf neue sinnvolle und auch innovative Beine zu stellen, die einen Mehrwert für die Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer bieten. Wir arbeiten gerade intensiv an den Einzelheiten und an konkreten Vorschlägen, was sehr spannend ist, da ja nicht nur AHS, sondern auch BMS und BHS in ihren unterschiedlichen Anforderungsprofilen zu berücksichtigen sind.“

Zwischenergebnis des Expertenrates zu VWA, Diplomarbeit und Abschlussarbeit im Überblick:

  • Verpflichtende VWA an AHS soll abgeschafft werden.
  • Wahlfreiheit der Schülerinnen und Schüler: Sie sollen zukünftig selber entscheiden sollen, ob sie eine VWA erstellen und präsentieren oder alternativ in einem weiteren Unterrichtsfach maturieren wollen.
  • Um dennoch alle mit den Kompetenzen des wissenschaftlichen Arbeitens auszustatten und somit gut auf erste Arbeiten an Hochschulen vorzubereiten, sollen diese bereits in vorgelagerten Semestern und Jahrgängen im Rahmen des Unterrichts intensiv behandelt werden.
  • Zudem sollen digitale Medienformate stärker Berücksichtigung finden als bisher und das Erstellen der Arbeiten auf freiwilliger Basis attraktiveren.
  • Die Diplomarbeit an den BHS soll bestehen bleiben.
  • Die Diplomarbeit an den BHS bietet die Möglichkeit, berufsspezifische Denkweisen und erworbene Kompetenzen über den gesamten Ausbildungsweg sichtbar zu machen.
  • Sie ist praxisorientiert und zeigt den Berufsfeldbezug in unterschiedlichsten Realisierungsformen, zum Beispiel in Gestaltungsprojekten, Kooperationen mit Unternehmen unterschiedlicher Branchen, Institutionen, NGOs, Betriebsanalysen, Konzeptanalysen, Machbarkeitsstudien, Konstruktion von Prototypen, aber auch in sozialwissenschaftlichen Projekten.
  • Abschlussarbeiten an BMS sollen entfallen.
  • Gerade in diesem Bereich ist die gesamte schulische Laufbahn stark fachpraktisch ausgerichtet.
  • Daher sollen statt der Arbeit neue Instrumente der Reflexion im Rahmen des Fachunterrichts zum Einsatz kommen.

Rückfragen & Kontakt:

BM für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Peter Stöckl, BA
Pressesprecher
T +43 1 53120-5026
peter.stoeckl@bmbwf.gv.at