Registerforschung
Unter Registern im Sinne des Forschungsorganisationsgesetzes (FOG) sind sämtliche Verzeichnisse, Datenbanken oder ähnliche Anwendungen oder Verarbeitungsplattformen zu verstehen, die bundesgesetzlich vorgesehen sind.
Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF) arbeitet derzeit gemeinsam mit dem Bundeskanzleramt (BKA) in Umsetzung des Regierungsprogramms unter Einbindung der Statistik Austria und der Wissenschaft an der Bereitstellung von Registerdaten für die Forschung unter größtmöglicher Datensicherheit sowie Forschungsfreundlichkeit.
Wichtige Grundlage für die Forschung
Die Chancen der Registerforschung für die Gesellschaft erkennt etwa die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), an: „Durch die Verknüpfung von Informationen aus Registern können Forscher neue Erkenntnisse von großem Wert in Bezug auf weit verbreiteten Krankheiten wie Herz-Kreislauferkrankungen, Krebs und Depression erhalten. Durch die Verwendung von Registern können bessere Forschungsergebnisse erzielt werden, da sie auf einen größeren Bevölkerungsanteil gestützt sind. Im Bereich der Sozialwissenschaften ermöglicht die Forschung anhand von Registern es den Forschern, entscheidende Erkenntnisse über den langfristigen Zusammenhang einer Reihe sozialer Umstände zu erlangen, wie Arbeitslosigkeit und Bildung mit anderen Lebensumständen. Durch Register erhaltene Forschungsergebnisse bieten solide, hochwertige Erkenntnisse, die die Basis für die Erarbeitung und Umsetzung wissensgestützter politischer Maßnahmen darstellen, die Lebensqualität zahlreicher Menschen verbessern und die Effizienz der Sozialdienste verbessern können. Zur Erleichterung der wissenschaftlichen Forschung können daher personenbezogene Daten zu wissenschaftlichen Forschungszwecken verarbeitet werden, wobei sie angemessenen Bedingungen und Garantien unterliegen, die im Unionsrecht oder im Recht der Mitgliedstaaten festgelegt sind.“, heißt es im Erwägungsgrund 157 in der DSGVO. Auf ihrer Grundlage wurde 2018 das Forschungsorganisationsgesetz (FOG) novelliert und die Voraussetzung für den Zugang der Wissenschaft zu Registerdaten für den Bereich der Lebens- und Sozialwissenschaften geschaffen.
Regierungsprogramm: Innovation durch Transparenz und Zugang zu wissenschaftlichen Daten
Das Regierungsprogramm 2020-2024 hält dazu fest:
„Innovative Forschung wird möglich, wenn Datenbestände kombiniert und analysiert werden können, die für die Wissenschaft bisher verschlossen sind. Auch evidenzbasierte Politik und wissenschaftliche Evaluierungen werden dadurch in einer deutlich verbesserten Qualität möglich. Daher soll in Österreich ein ‚Austrian Micro Data Center‘ und Datenzugänge für die Wissenschaft geschaffen werden.“
Das BMBWF trägt zur Umsetzung dieser Initiative des Regierungsprogramms bei und arbeitet gemeinsam mit dem BKA an der Entwicklung der entsprechenden legistischen und infrastrukturellen Rahmenbedingungen.
Forschungscommunity
Forschungseinrichtungen sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler haben sich in der Plattform Registerforschung zusammengeschlossen, um Expertise zu diesem Themenbereich zu bündeln und als Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner zur Verfügung zu stehen.
Links
- Plattform Registerforschung
- Forschungsorganisationsgesetz (FOG) in der aktuellen Fassung nach der Novellierung 2018, abrufbar im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)
- Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung DSGVO); Erwägungsgrund 157:
- Regierungsprogramm 2020 bis 2024
Kontakt AG Registerforschung
AG-Leitung:
Mag. Harald Titz, MSc
Leiter der Abteilung IV/10 – Hochschulstatistik, Evidenzen zur Universitätssteuerung
T +43 1 531 20-5870
harald.titz@bmbwf.gv.at
AG-Geschäftsführung:
Sabine Kogler, BA
Abteilung IV/10 – Hochschulstatistik, Evidenzen zur Universitätssteuerung
T +43 1 531 20-6042
sabine.kogler@bmbwf.gv.at
Vertrauensperson Datenschutz nach FOG für den Bereich Wissenschaft und Forschung:
Mag.a Charlotte Eisenstädter
T +43 1 531 20-5857
charlotte.eisenstaedter@bmbwf.gv.at
Koordination Registerforschung Sektion V:
Mag. Matthias Reiter-Pázmándy
Abteilung V/10 – Geistes-, Sozial- und Kulturwissenschaften
T +43 1 531 20-6274
matthias.reiter-pazmandy@bmbwf.gv.at