Neue UNESCO-Konvention zur einfacheren Anerkennung von Hochschulqualifikationen
Die „Global Convention on the Recognition of Qualifications concerning Higher Education“ der UNESCO führt zu einfacheren Anerkennungsverfahren im Hochschulbereich.
Bis 2030 den gleichberechtigten Zugang aller Frauen und Männer zu einer erschwinglichen und hochwertigen fachlichen, beruflichen und tertiären Bildung einschließlich universitärer Bildung gewährleisten“ – ist Teil jenes Nachhaltigen Entwicklungsziels, mit dem es gelingen soll, inklusive, hochwertige, gleichwertige Bildung zu schaffen. Auch Österreich hat sich damals dazu verpflichtet, als es – so wie 192 andere Staaten 2015 die „Agenda 2030 für Nachhaltige Entwicklung“ unterzeichnet hat. Nun wurde ein wichtiger Schritt in Richtung Umsetzung gesetzt.
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung an Erarbeitung der Konvention beteiligt.
Am Donnerstag, den 14. November 2019, hat die UNESCO bzw. ihre Delegiertenversammlung in Paris die sogenannte „Global Convention on the Recognition of Qualifications concerning Higher Education“ verabschiedet. Diese weltweite Konvention über die Anerkennung von Hochschulqualifikationen war unter der Schirmherrschaft der UNESCO ausgearbeitet worden. Dabei waren auch Vertreter/innen des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF) maßgeblich daran beteiligt.
Konzept eines einfachen, innereuropäischen Anerkennungsverfahrens gilt nun auch außerhalb Europas
Die Konvention vereinfacht Anerkennungen von Hochschulqualifikationen, in dem es die bisherigen Anerkennungslogiken des Lissabonner Abkommens für die innereuropäische Anerkennung von Hochschulqualifikationen auf die Unterzeichnerstaaten ausweitet. Damit werden künftig Qualifikationen von Hochschule außereuropäischer Unterzeichnerstaaten umgehend anerkannt, wenn nachgewiesen werden kann, dass das abgeschlossene Studium keine wesentlichen Unterschiede zu dem entsprechenden österreichischen Studium aufweist .
Die Konvention führt aber weder zu einer automatischen Anerkennung, noch schreibt sie den Vertragsstaaten vor, wie das Verfahren zur Anerkennung ausländischer Hochschulqualifikationen ausgestaltet ist. Das bleibt – so wie bisher – der Entscheidungsbefugnis der Hochschulen im Rahmen ihrer Autonomie vorbehalten. Darüber hinaus ist weiterhin ENIC-NARIC Austria in Österreich für Beratung und Service bei Fragen zur Anerkennung akademischer Abschlüsse und akademischer Titel zuständig.
Hier finden Sie nähere Informationen über die Anerkennung von Abschlüssen in Österreich.
Für die Geltung in Österreich braucht es einen Gesetzesbeschluss
Damit die Konvention in Österreich Rechtskraft entfalten kann, bedarf es noch ihrer innerstaatlichen Umsetzung. Wie jede/r völkerrechtlicher Vertrag bzw. Staatsvertrag, der gesetzesändernde Wirkung hat, ist gemäß Artikel 50 Absatz 1 BundesvVerfassungsgesetz (B-VG) dafür je ein Beschluss des Nationalrates und des Bundesrates notwendig. Danach muss die Konvention noch vom Bundespräsidenten unterzeichnet und im Bundesgesetzblatt kundgemacht werden.