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Sommersemester 2022 im Zeichen von Präsenz

5-Punkte-Plan für die Rückkehr zur Normalität an Universitäten und Hochschulen

Das Sommersemester 2022 soll wieder ganz im Zeichen von Präsenz stehen. Darüber besteht ein breiter Konsens innerhalb des Universitäts- und Hochschulsystems. Und dieses Ziel deckt sich auch mit den Empfehlungen des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF). Es soll also wieder zum üblichen Universitäts- und Hochschulalltag gehören, dass vor Ort an den Hörsälen, Seminarräumen, Labors und Büros studiert, gelehrt, geforscht und gearbeitet werden kann. Die Voraussetzungen dafür sind aus aktueller epidemiologischer Sicht grundsätzlich gegeben, nicht zuletzt aufgrund der erfreulich hohen Impfquote der Studierenden und aller Universitäts- und Hochschulangehörigen, einer vergleichsweise geringen Spitalsauslastung sowie umfangreicher Erfahrungen im Corona-Management der Universitäts- und Hochschulleitungen während der letzten zwei Jahre. 

Fünf Punkte, worauf bei der Ausgestaltung des Universitäts- und Hochschulbetriebs im Sommersemesters 2022 aus Sicht des Wissenschaftsressorts geachtet werden sollte: 

  1. Hochschulen entscheiden autonom über Zutrittsregeln und Corona-Maßnahmen
    Die Universitäten verantworten ihr Corona-Management auch im Sommersemester 2022 eigenverantwortlich und selbstbestimmt im Rahmen ihrer Autonomie. Sie haben es folglich selbst in der Hand, ob und in welchen Bereichen sie an ihrer Universität bzw. Hochschule eine Form der G-Regelung (2G-, 2,5G-oder 3G) zur Anwendung kommen soll. Das 2. COVID-19-Hochschulgesetz bietet ihnen dafür nach wie vor den bewährten rechtlichen Rahmen. Diese Zutrittsregelungen können nicht nur den Zugang zu Präsenzlehrveranstaltungen, Präsenzprüfungen und Aufnahmeverfahren umfassen, sondern auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Dritte gelten. Dazu zählen auch andere Maßnahmen, wie beispielsweise die Verhängung einer Maskenpflicht. 

    Alle Festlegungen sind mit Bedacht zu wählen. Sie müssen aus rechtlicher Sicht, in ihrer Gesamtheit geeignet und vor allem sachlich gerechtfertigt erscheinen, um eine (weitere) Verbreitung des Corona-Virus zu verhindern. Um das nachvollziehbar beurteilen zu können, ist es entscheidend, die Grundlagen und Begründungen, auf die sich die jeweilige Universität bzw. Hochschule stützt, gut zu dokumentieren. 
     
  2. Vorrang von Präsenz bei Lehrveranstaltungen - und Prüfungen
    Ein Sommersemester 2022 ganz im Zeichen der Präsenz bringt mit sich, dass Lehrveranstaltungen und Prüfungen regulär tatsächlich vor Ort in den Hörsälen und Seminarräumen stattfinden. Das hindert Universitäten und Hochschulen jedoch nicht daran, ebenso digitale und hybride Lehrveranstaltungen und Prüfungen oder eine andere Form der alternativen Leistungsbeurteilung anzubieten. Im Einzelfall kann das sogar geboten sein.
     
  3. Corona-Maßnahmen müssen nachvollziehbar, aber nicht einheitlich sein
    Jede der 73 Hochschulen in Österreich hat ihre Besonderheiten und individuellen Anforderungen. Daher ist es sinnvoll, dass die jeweilige Universitäts- und Hochschulleitung im Rahmen ihres Corona-Managements auch entsprechend auf diese Individualität eingeht, aber dennoch darauf achtet, dass die festgelegten Corona-Maßnahmen übersichtlich und vor allem nachvollziehbar sind. Dazu gehört die Abwägung und die Analyse, ob eine Corona-Maßnahme verhältnismäßig und zielführend ist. 
     
  4. Die Corona-Impfung bleibt wirksamstes Mittel im Kampf gegen Corona
    Studierende, aber auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Universitäten und Hochschulen weisen schon seit langem eine überdurchschnittlich hohe Impfquote auf, an manchen Standorten beträgt sie über 90%. Trotzdem bleibt es im Sommersemester 2022 weiterhin das gemeinsame Ziel im Universitäts- und Hochschulbereich, möglichst viele Menschen zur Impfung zu bewegen. Das gilt auch für die rechtzeitige Auffrischungsimpfung (Booster), nachdem die Geltungsdauer der Zweitimpfung von neun auf sechs Monate verkürzt wurde. Die Corona-Impfung bleibt das bislang wirksamste Mittel im Kampf gegen Corona, abgesehen vom Maskentragen. 
     
  5. Auch im Sommersemester 2022 braucht es gute Information und Kommunikation
    Ganz wichtig ist es, Studierende auch im Sommersemester 2022 rechtzeitig und umfassend über die jeweils aktuell gültigen Rahmenbedingen an der einzelnen Universität bzw. Hochschule zu informieren. Studierende haben ein Recht darauf, Bescheid zu wissen, was auf sie in den kommenden Wochen und Monaten zukommt, und umgehend zu erfahren, wenn sich etwas ändert. 

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