Universitäten (Organisation- und Studienrecht) Universitätsgesetz (UG) 2002
Das Universitätsgesetz (UG 2002) stellt die für die öffentlichen Universitäten wesentliche Rechtsgrundlage dar. Es enthält sowohl organisationsrechtliche Regelungen (z.B. Leitung, Finanzierung, Organe, etc.), Regelungen über Studien (z.B. Arten der Studien, Zulassung, Prüfungen, akademische Grade, etc.) als auch Regelungen über das universitäre Personal.
Zusätzlich finden Sie hier die aufgrund des Universitätsgesetzes 2002 erlassenen Verordnungen des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung.
- Universitätsgesetz 2002 - UG (Eine aktuelle Fassung dieses Bundesgesetzes finden Sie im Rechtsinformationssystem des Bundes - RIS)
- Verordnung über den Rechnungsabschluss der Universitäten – Univ. RechnungsabschlussVO (Eine aktuelle Fassung dieser Verordnung finden Sie im Rechtsinformationssystem des Bundes - RIS)
- Wissensbilanz-Verordnung 2016 – WBV 2016 (Eine aktuelle Fassung dieser Verordnung finden Sie im Rechtsinformationssystem des Bundes - RIS)
- Verordnung über einheitliche Standards für die Kosten- und Leistungsrechnung an Universitäten – KLRV Universitäten (Eine aktuelle Fassung dieser Verordnung finden Sie im Rechtsinformationssystem des Bundes - RIS)
- Universitäten-Immobilienverordnung – Uni-ImmoV (Eine aktuelle Fassung dieser Verordnung finden Sie im Rechtsinformationssystem des Bundes - RIS)
- Universitätsfinanzierungsverordnung – UniFinV (Eine aktuelle Fassung dieser Verordnung finden Sie im Rechtsinformationssystem des Bundes - RIS)
- Universitätszugangsverordnung – UniZugangsV (Eine aktuelle Fassung dieser Verordnung finden Sie im Rechtsinformationssystem des Bundes - RIS)