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ESF 2014-2020: Call für die Förderung von Maßnahmen zur Verringerung von Schulabsentismus in Sekundarschulen durch Etablierung von Schulsozialarbeit

Das Bundesministerium für Bildung und Frauen als Zwischengeschaltete Stelle (ZWIST) des ESF sucht interessierte Projektträger/innen, die im Rahmen eines Einzel- und Netzwerkprojekts folgende Maßnahmen durchführen:

  • Entwicklung eines gemeinsamen, bundesweiten Modells von Schulsozialarbeit im Kontext von Schulstandorten mit hohem Anteil an sozial benachteiligten SchülerInnen und im Hinblick auf Prävention von Schulabbruch
  • Diesbezügliche Abstimmung mit anderen psychosozialen Unterstützungssystemen an und für Schulen
  • Schärfung des Professionsbildes von sozialer Arbeit an Schulen und Entwicklung eines bundeseinheitlichen Qualitätsrahmens

Konkret wird pro Bundesland eine Trägerorganisation für Schulsozialarbeit gesucht, die an einem bis drei von der Schulbehörde auszuwählenden Schulen ein den Zielsetzungen des Calls entsprechend geeignetes Modell für Schulsozialarbeit entwickelt, erprobt und dieses im Rahmen einer bundesweiten Entwicklungspartnerschaft weiterentwickelt und adaptiert.

Weiters wird ein Projektträger gesucht, der diese bundesweite Entwicklungspartnerschaft organisiert und koordiniert.

Die Maßnahmen werden aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Bundesministeriums für Bildung und Frauen sowie teils auch von Ländern und Gemeinden finanziert.

Der Förderzeitraum beginnt frühestens am 7. September 2015 und endet spätestens am 30. Juni 2017. Dies ist ein zweistufiger Call. Erste Interessensbekundungen mit Beilage einer Projektskizze, dem Verweis auf Referenzprojekte sowie den weiteren im Ausschreibungstext angeführten im ersten Schritt beizubringenden Unterlagen können bis 29. MAI 2015, 22.00 Uhr, eingereicht werden.

ESF 2014-2020: Call für die Förderung von Maßnahmen zur Verringerung von Schulabsentismus in Sekundarschulen durch Etablierung von Schulsozialarbeit (PDF)

Hinweise zum Call – FAQ


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Letzte Aktualisierung: 6. April 2018