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Wichtigste Neuerungen durch die Novelle 2013 des Schülerbeihilfengesetzes

Die Beihilfe ist eine soziale Unterstützung für Familien mit geringem Einkommen.

Deshalb ist ein günstiger Schulerfolg nicht länger Voraussetzung für die Gewährung von Schülerbeihilfen und hat auch keinen Einfluss mehr auf die Höhe der Beihilfe.

Das heißt, dass sowohl der Notendurchschnitt als auch eine Schulstufenwiederholung für einen Anspruch unerheblich sind. Das gilt natürlich auch für den ausgezeichneten Schulerfolg, für den es keinen Erhöhungsbetrag mehr geben wird.

Die Altersgrenze für Selbsterhalter/innen wurde von 30 auf 35 angehoben. Die Grenze für die Ausnahmefälle (lange Jahre Berufstätigkeit bzw. Kindererziehung) wurde von 35 auf 40 Jahre angehoben.

Die genauen Voraussetzungen finden Sie auf dieser Seite.

Letzte Aktualisierung: 6. April 2018