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Entwurf: Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung mit der die Nebenleistungsverordnung und die PD-Nebenleistungsverordnung geändert werden

Begutachtungsfrist: 13. August 2021

Verordnungsentwurf (RIS)

Auszug aus dem Vorblatt

Ziel(e)

  • pädagogisch-technische Voraussetzungen für einen IT-gestützten Unterricht

Mit der Umsetzung des 8 Punkte-Plans „Digitale Schule“ werden in einem nächsten Entwicklungsschritt digital unterstützter Unterricht und innovative Lehr- und Lernformate breitflächig und nachhaltig im Bildungssystem verankert. Insbesondere liegen die pädagogischen und technischen Voraussetzungen für einen IT-gestützten Unterricht aller Schülerinnen und Schüler ab der 5. Schulstufe vor.

Dies umfasst

  1. die technische Ausstattung der Schülerinnen und Schüler mit digitalen Endgeräten auf einem einheitlichen technischen Niveau,
  2. den Einsatz der digitalen Endgeräte im Rahmen eines standortbezogenen gesamthaften Digitalisierungskonzepts, das den Einsatz in die Besonderheiten jeder Schule einbindet und
  3. einheitliche Lern- und Arbeitsplattformen für Schülerinnen und Schüler am gleichen Schulstandort oder in Schulen mit vergleichbaren Bildungs- und Lehraufgaben

Die Vielzahl an Applikationen, Kommunikationswegen und Webpages ist verwirrend und wenig benutzerfreundlich. Ein zentrales Serviceportal Digitale Schule soll die Kommunikation zwischen Lehrerinnen und Lehrern, Schülerinnen und Schülern sowie Eltern und Erziehungsberechtigten verbessern. Als Single Point of Entry stellt es die wesentlichen Anwendungen für Pädagogik und Verwaltung mittels Single Sign On zur Verfügung.

Inhalt

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

  • Ausstattung mit digitalen Endgeräten
  • schulstandortspezifische Digitalisierungskonzepte
  • einheitliche Lern- und Arbeitsplattformen
  • Serviceportal Digitale Schule
  • Mobile Device Management