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Entwurf: Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung, mit der die Verordnung der Bundesministerin für Bildung und Frauen über die Berücksichtigung von Berufspraxiszeiten für Vertragsbedienstete im Pädagogischen Dienst geändert wird

Begutachtungsfrist: 10. Juli 2020

Verordnungsentwurf samt Materialien (RIS)

Auszug aus dem Vorblatt

Problemanalyse

Infolge der Judikatur des Europäischen Gerichtshofs zur Arbeitnehmerfreizügigkeit (Urteil vom 8. Mai 2019, C-24/17) entfiel durch die 3. Dienstrechts-Novelle 2019, BGBl. I Nr. 112/2019, die zuvor vorgesehene Höchstgrenze von zwölf Jahren einschlägiger Berufserfahrung in § 46 Abs. 3 VBG bzw. § 18 Abs. 3 LVG generell, d.h. auch für reine Inlandssachverhalte (vgl. zum Anwendungsbereich des Rechts auf Arbeitnehmerfreizügigkeit auch VwGH vom 27. Mai 2019, Ra 2017/12/0047).

Somit ist auch die gegenständliche Verordnung dementsprechend anzupassen.

Ziel(e)

Herstellung eines europarechtskonformen Zustands

Inhalt

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

Entfallen der Höchstgrenzen anrechenbarer Zeiten im Ausmaß von zwölf Jahren