Entwurf: Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung mit der die Verordnung der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur, mit der Vergütungen gemäß § 61b Abs. 3 des Gehaltsgesetzes 1956 festgesetzt werden, geändert wird
Begutachtungsfrist: 17.08.2018
Auszug aus dem Vorblatt
Ziel(e)
Stärkung der Befugnisse an den Schulstandorten, sodass die Ausrichtung des jeweiligen Bildungsangebots auf die spezifische Bedarfslage einer Region und das pädagogische Konzept des einzelnen Schulstandorts bestmöglich erfolgen kann.
Inhalt
Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):
- Autonome Verteilung der Kustodiate durch die Schulleitung oder Schulcluster-Leitung auf Lehrpersone
Aus der gegenständlichen Maßnahme ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen auf den Bund, die Länder, die Gemeinden oder auf die Sozialversicherungsträger