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Entwurf: Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung mit der die Verordnung der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur, mit der Vergütungen gemäß § 61b Abs. 3 des Gehaltsgesetzes 1956 festgesetzt werden, geändert wird

Begutachtungsfrist: 17.08.2018

Verordnungsentwurf (RIS)

Auszug aus dem Vorblatt

Ziel(e)

Stärkung der Befugnisse an den Schulstandorten, sodass die Ausrichtung des jeweiligen Bildungsangebots auf die spezifische Bedarfslage einer Region und das pädagogische Konzept des einzelnen Schulstandorts bestmöglich erfolgen kann.

Inhalt

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

  • Autonome Verteilung der Kustodiate durch die Schulleitung oder Schulcluster-Leitung auf Lehrpersone

Aus der gegenständlichen Maßnahme ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen auf den Bund, die Länder, die Gemeinden oder auf die Sozialversicherungsträger

Links

Letzte Aktualisierung: 6. August 2018