Wirtschafts- und Verbraucher/innenbildung: Grundsatzerlass Wirtschafts- und Verbraucher/innenbildung
Der hohen Bedeutung von Wirtschafts- und Verbraucher/innenbildung für die Gesellschaft wird durch den “Grundsatzerlass Wirtschafts- und Verbraucher/innenbildung” vom Juni 2015 des Bundesministeriums für Bildung und Frauen Rechnung getragen (BMBF-28.747/0007-I/6/2015). Dieser gilt für alle Schulstufen aller Schularten sowie für alle Einrichtungen, an denen Lehrer/innen aus- bzw. fortgebildet werden.
Richtziel
Wirtschafts- und Verbraucher/innenbildung befähigt zur Lebensbewältigung in ökonomisch geprägten Alltagssituationen. Sie fördert den Erwerb von Kompetenzen, die zu einer aktiven und reflektierten Teilnahme am Wirtschaftsleben als Konsument/in, als Erwerbstätige/r, als Steuerzahler/in und Transferempfänger/in und als wahlberechtigte/r Wirtschaftsbürger/in und Selbständige befähigen.
Richtziel ist der in einer ökonomisch durchwirkten Lebenswelt orientierungsfähige und in wirtschaftlich geprägten Lebens- und Alltagssituationen handlungskompetente Mensch, der zu einem selbständigen Urteil fähig und bereit ist, welches sich auch moralischen Kategorien verpflichtet fühlt.
Daraus leiten sich Kompetenzen, Inhalte und thematische Zugänge ab.
Grundsatzerlass Wirtschafts- und Verbraucher/innenbildung, Rundschreiben Nr. 15/2015