Der Gebrauch von Cookies erlaubt uns Ihre Erfahrungen auf dieser Website zu optimieren. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu.

Der Gebrauch von Cookies erlaubt uns Ihre Erfahrungen auf dieser Website zu optimieren. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu.

Der Gebrauch von Cookies erlaubt uns Ihre Erfahrungen auf dieser Website zu optimieren. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu.

Juni - Monat des Schulsports!

Juni - Monat des Schulsports - Bub mit Basketball, Schwimmerin

Den ganzen Juni 2023 (29. Mai 2023 bis zum Ende des Unterrichtsjahres) fördert das BMBWF Schulklassen und Schulen, die zusätzliche bewegungs- und sportbezogene Aktivitäten mit externen Sportanbietern oder Zusatzangebote zur Festigung der Schwimmkompetenz durchführen. Der Zuschuss des BMBWF dient dazu, die Kosten der Erziehungsberechtigten bzw. eigenberechtigten Schülerinnen und Schüler für die Organisation der Aktivität sowie für die Personalkosten externer Expertinnen und Experten zu reduzieren.

Welche Aktivitäten werden gefördert?

Mit einem einmaligen maximalen Förderbetrag von bis zu Euro 500,- werden Schulklassen unterstützt,

  • die einen externen Sportanbieter (zum Beispiel österreichische Sportdach- und Sportfachverbände oder lokale Sportvereine) zu einem oder mehreren Terminen an die Schule einladen, damit Schülerinnen und Schüler ein neues oder vertieftes Sportartenkönnen erwerben;
  • die eine Sportart an einer externen Sportstätte an einem oder mehreren Terminen ausüben, damit Schülerinnen und Schülern auch in Sportarten Kompetenzen erwerben können, für die die spezielle Infrastruktur der externen Sportstätte benötigt wird;
  • die eine Zusatzaktivität für die Festigung der Schwimmkompetenzen der Schülerinnen und Schüler einmalig oder an mehreren Terminen durchführen.

Für die Durchführung von Sportfesten und Schulwettkämpfen einer Schule, die in Kooperation mit einem externen Sportverein bzw. Sportanbieter durchgeführt werden, können Realkosten in maximaler Höhe von Euro 1.500,- geltend gemacht werden.

Was wird gefördert?

Gefördert werden können: Personalkosten für externe qualifizierte Anleiter/innen aus Sport- und Schwimmvereinen sowie von anderen externen Sportanbietern; Transportkosten der Schüler/innen zu und von einer externen Sportstätte; Eintrittskosten in eine externe Sportstätte; Kosten für die Ablegung eines Schwimmabzeichens; Mietkosten für externes Sportmaterial, das für die Durchführung einer förderbaren Aktivität am Schulstandort benötigt wird

Was muss sonst noch beachtet werden?

  • Es können durch die Schulleitung Anträge für mehrere Klassen der eigenen Schule, jedoch jeweils nur ein Antrag für ein und dieselbe Schulklasse für den „Monat des Schulsports“ eingebracht werden.
  • Förderanträge können ab 15. Mai 2023 und längstens bis zum 24. Juni 2023 (24:00 Uhr) durch eine Lehrperson/Schulleitung jeweils VOR der Durchführung der jeweiligen Aktivität eingebracht werden. Die Durchführung der Aktivität muss zwischen 29. Mai 2023 und dem Ende des Unterrichtsjahres erfolgen.
  • Die sport- und bewegungsbezogenen Zusatzaktivitäten können im Rahmen von Schulveranstaltungen (zum Beispiel ein eintägiger Schwimmunterricht findet außerhalb des Schulstandortes statt; eine Schule führt ein Sportfest oder einen Schulwettkampf durch, bei denen Sportvereine oder externe Sportanbieter Workshops anbieten) und im Rahmen von schulbezogenen Veranstaltungen stattfinden.   

Wo kann ich die Förderung einreichen?

Für die Förderabwicklung konnte das BMBWF die „Fit Sport Austria GmbH“ gewinnen. Ein Förderantrag muss jeweils VOR der Durchführung der Aktivität auf der Plattform monatdesschulsports.at eingebracht werden. Innerhalb von maximal 5 Werktagen erhält der/die Antragsteller/in eine Information, ob die Aktivität im Rahmen des Monats des Schulsports gefördert wird oder nicht.

Weitere Fragen?

Mit Fragen wenden Sie sich bitte an office@monatdesschulsports.at an die Fit Sport Austria GmbH.