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Herbstferien Die Eckpunkte der neuen bundesweiten Herbstferien

Mit der Einführung von bundesweit einheitlichen Herbstferien soll die Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Schule optimiert sowie eine lange Unterrichtsperiode im Wintersemester vermieden werden. Entgegen der Mehrzahl der EU-Mitgliedsländer – konkret 20 von 28 – gab es in Österreich bislang keine bundesweit einheitlichen Herbstferien. In einzelnen Bundesländern wurden zwar bereits – unter Ausnutzung bestehender rechtlicher Möglichkeiten – unterrichtsfreie Perioden im Herbst geschaffen, jedoch gab es keine bundesweit einheitliche Lösung. Die uneinheitliche Vorgangsweise der Schulen führt jedoch regelmäßig zu schwierigen Betreuungssituationen für Eltern und Erziehungsberechtigte mit mehreren Kindern an unterschiedlichen Schulen.

Deshalb wurden österreichweit einheitliche Herbstferien erarbeitet und im Schulzeitgesetz 1985, BGBl. I Nr. 77/1985, verankert.

Die Eckpunkte der neuen Herbstferien stellen sich wie folgt dar:

  • Die Tage vom 27. Oktober bis 31. Oktober werden gesetzlich als Herbstferien festgelegt. Gemeinsam mit den bereits schulfreien gesetzlichen Feiertagen (Nationalfeiertag und Allerheiligen) sowie mit dem schulfreien Allerseelentag, wird eine längere unterrichtsfreie Periode im Herbst geschaffen.
  • Die bisher schulfreien Dienstage nach Ostern sowie Pfingsten werden zu Schultagen.
  • Darüber hinaus wird ein Teil der schulautonomen Tage verwendet. Da die Anzahl der benötigten Tage kalendermäßig variabel ist, wird im Gesetz das Höchstmaß der restlichen schulautonomen Tage festgelegt – dies orientiert sich am 26. Oktober. Beispiel: fällt der 26. Oktober auf einen Montag, können höchstens drei Tage als schulautonome Tage verwendet werden.
  • Die neue Regelung gilt ab dem Schuljahr 2020/21 bundesweit.
  • In besonderen Fällen können die Bildungsdirektionen den Entfall der Herbstferien durch Verordnung festlegen („Opt-Out“-Möglichkeit). Wird davon Gebrauch gemacht, sind die Dienstage nach Ostern sowie Pfingsten schulfrei und die Anzahl der schulautonomen Tage beträgt (wie bisher) fünf.
  • Die Anzahl der Schultage sowie der schulfreien Tage sowie das Ausmaß der übrigen Ferien bleiben durch die Verankerung der Herbstferien gleich!
Übersicht zu den für die Herbstferien benötigten Tage – immer ausgehend vom 26. 10.
Übersicht zu den für die Herbstferien benötigten Tage – immer ausgehend vom 26. 10